(1) Gegen die Entscheidungen nach § 11 findet die Beschwerde statt. Sie ist durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem Beschwerdegericht einzulegen; § 68 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist nicht anzuwenden. Die Beschwerde ist zu begründen.

(2) Die Landesregierung kann die Entscheidung über die Beschwerde durch Rechtsverordnung für die Bezirke mehrerer Oberlandesgerichte einem der Oberlandesgerichte oder dem Obersten Landesgericht übertragen, wenn dies zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient. Die Landesregierung kann die Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltung übertragen.

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Gesellschaftsrecht: Kein Sachverständigengutachten zur Höhe der Marktrisikoprämie

18.02.2016

Eine empirisch genaue Festlegung der Marktrisikoprämie ist - nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft - nicht möglich.

Gesellschaftsrecht: Zur Berechnungsweise bei der Schätzung eines Unternehmenswertes

04.02.2016

Der Schätzung des Unternehmenswertes im Spruchverfahren können auch fachliche Berechnungsweisen zugrunde gelegt werden, die erst nach der Strukturmaßnahme entwickelt wurden.

Gesellschaftsrecht: Zur zeitlichen Grenze beim Squeeze-out

12.08.2014

Liegen zwischen der ersten öffentlichen Ankündigung des "Squeeze-out" und der Beschlussfassung der Hauptversammlung sechseinhalb Monate, ist keine Anpassung des Börsenkurswertes erforderlich.

Gesellschaftsrecht: Zur Ertragswertermittlung in einem Gewinnabführungsvertrag

23.04.2012

zur Frage, wann der unternehmenseigene Betafaktor herangezogen werden kann-OLG Stuttgart vom 03.04.12-Az:20 W 7/09
Allgemeines

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 68 Gang des Beschwerdeverfahrens


(1) Hält das Gericht, dessen Beschluss angefochten wird, die Beschwerde für begründet, hat es ihr abzuhelfen; anderenfalls ist die Beschwerde unverzüglich dem Beschwerdegericht vorzulegen. Das Gericht ist zur Abhilfe nicht befugt, wenn die Beschwerde
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Spruchverfahrensgesetz - SpruchG | § 11 Gerichtliche Entscheidung; Gütliche Einigung


(1) Das Gericht entscheidet durch einen mit Gründen versehenen Beschluss. (2) Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung bedacht sein. Kommt eine solche Einigung aller Beteiligten zustande, so ist hierüber eine Niede

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Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juni 2011 - II ZB 2/10

bei uns veröffentlicht am 28.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 2/10 vom 28. Juni 2011 in dem Spruchverfahren Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. Juni 2011 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Bergmann, die Richterin Dr. Reichart sowie die Richter Dr. Drescher, Bo

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Dez. 2011 - II ZB 12/11

bei uns veröffentlicht am 13.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 12/11 vom 13. Dezember 2011 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja SpruchG § 15 Im Spruchverfahren können die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners (§ 5 SpruchG) nicht

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juli 2004 - II ZB 8/04

bei uns veröffentlicht am 19.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 8/04 vom 19. Juli 2004 in dem Beschwerdeverfahren Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 19. Juli 2004 durch den Vorsitzenden Richter Dr. h.c. Röhricht und die Richter Prof. Dr. Goette, Kraemer, Dr. Stroh

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juli 2004 - II ZB 7/04

bei uns veröffentlicht am 19.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 7/04 vom 19. Juli 2004 in dem Beschwerdeverfahren Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 19. Juli 2004 durch den Vorsitzenden Richter Dr. h.c. Röhricht und die Richter Prof. Dr. Goette, Kraemer, Dr. Stroh

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juli 2004 - II ZB 6/04

bei uns veröffentlicht am 19.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 6/04 vom 19. Juli 2004 in dem Beschwerdeverfahren Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 19. Juli 2004 durch den Vorsitzenden Richter Dr. h.c. Röhricht und die Richter Prof. Dr. Goette, Kraemer, Dr. Stroh

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. März 2006 - II ZB 26/04

bei uns veröffentlicht am 13.03.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 26/04 vom 13. März 2006 in dem Verfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja AktG §§ 306, 327 f Abs. 1 Satz 2 u. Abs. 2 Satz 2; UmwG § 305 - jew. Fassung bis 31. August 2003; ZPO § 281 Bei Spruchverfah

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. März 2006 - II ZB 25/04

bei uns veröffentlicht am 13.03.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 25/04 vom 13. März 2006 in dem Verfahren Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 13. März 2006 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Dr. Kurzwelly, Prof. Dr. Gehrlein, Dr. Strohn

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Juni 2008 - II ZB 39/07

bei uns veröffentlicht am 25.06.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 39/07 vom 25. Juni 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja SpruchG §§ 3, 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Im Spruchverfahren muss der Antragsteller seine Stellung als Aktionär innerhalb der

Oberlandesgericht München Beschluss, 12. Juli 2019 - 31 Wx 213/17

bei uns veröffentlicht am 12.07.2019

Tenor 1. Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller 1), 2), 6) und 8) werden zurückgewiesen. 2. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin. Auslagenerstattung findet nicht statt. 3. Der Geschäfts

Oberlandesgericht München Beschluss, 13. Dez. 2016 - 31 Wx 186/16

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor 1. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin. 2. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 200.000,00 € festgesetzt.

Oberlandesgericht München Beschluss, 05. Mai 2015 - 31 Wx 366/13

bei uns veröffentlicht am 05.05.2015

Tenor I. Die Beschwerden gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 21.6.2013 werden zurückgewiesen. II. Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens sowie Vergütung und Auslagen des gemeinsam

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Sept. 2018 - II ZB 15/17

bei uns veröffentlicht am 18.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 15/17 vom 18. September 2018 im aktionärsrechtlichen Spruchverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja SpruchG § 12 Abs. 1, § 17 Abs. 1 Satz 1; FamFG § 61 a) Die Zulässigkeit einer vom Land

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 02. Okt. 2017 - 9 W 3/14

bei uns veröffentlicht am 02.10.2017

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Landgerichts Frankenthal vom 1. Juli 2013 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Anträge auf Bestimmung der angemessenen Bara

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 26. Sept. 2016 - I-26 W 3/16 [AktE]

bei uns veröffentlicht am 26.09.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin zu 54) und des Antragstellers zu 55) vom 15.02.2016 gegen den Beschluss der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 14.01.2016 – 91 O 64/12 - wird als unzulässig verworfen. Die Antragsgegnerin

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Aug. 2016 - I-26 W 17/13 [AktE]

bei uns veröffentlicht am 15.08.2016

Tenor Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller zu 6), 7), 18), 19), 22), 29) und 30), die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin zu 2) sowie die Anschlussbeschwerden der Antragsteller zu 9) und 23) gegen den Beschluss der 3. Kammer für Handels

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 10. März 2016 - I-26 W 14/13 [AktE]

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor Unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerden der Antragsteller zu 5) und 12) vom 25.09.2013, der Antragstellerin zu 19) vom 27.09.2013 sowie der Antragstellerin zu 4) vom 02.10.2013 und der weitergehenden sofortigen Beschwerde der Antragstel

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Jan. 2016 - II ZB 25/14

bei uns veröffentlicht am 12.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 25/14 vom 12. Januar 2016 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja AktG §§ 327a, 327b Für die Angemessenheit der Barabfindung im Falle des Ausschlusses von Minderheitsaktionären

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 19. Nov. 2015 - I-26 W 4/15 [AktE]

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tenor Die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 29.05.2015 gegen den Zwischenbeschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 12.05.2015 wird als unzulässig verworfen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten dieses Beschwerdeverfa

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Sept. 2015 - II ZB 23/14

bei uns veröffentlicht am 29.09.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 23/14 vom 29. September 2015 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja SpruchG aF § 12 Abs. 2; SpruchG § 6 Abs. 3; AktG § 327f a) Im Spruchverfahren ist der gemeinsame Vertreter

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 23. Juli 2015 - 12a W 4/15

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerden der Antragsteller zu 2, 23, 29, 36, 42, 43, 45 und 49 wird der Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 17.05.2013 - 23 AktE 21/06 - in Ziffer 1. dahin ergänzt, dass der zuerkannte Abfindungsbetrag ab 01.09.2009 mit jährl

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 11. Mai 2015 - I-26 W 2/13 [AktE]

bei uns veröffentlicht am 11.05.2015

Tenor Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller zu 14) bis 19), 43), 44) und 46) vom 18.01.2013, des Antragstellers zu 22) vom 15.01.2013, der Antragstellerin zu 50) und des Antragstellers zu 51) vom 23.01.2013, der Antragsteller zu 40), 41), 42)

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 17. März 2015 - 20 W 7/14

bei uns veröffentlicht am 17.03.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerden der Antragsgegnerinnen wird der Zwischenbeschluss des Landgerichts Stuttgart vom 20.10.2014 über die Zulässigkeit des Spruchverfahrens (Az. 31 O 84

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 12. März 2015 - 12a W 3/15

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor 1. Die Beschwerden der Antragsteller Ziffern 30, 33, 34, 35 und 44 werden zurückgewiesen. 2. Die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen. 3. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens un

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 18. Feb. 2015 - 20 W 8/14

bei uns veröffentlicht am 18.02.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Zwischenbeschluss des Landgerichts Stuttgart vom 20.10.2014 über die Zulässigkeit des Spruchverfahrens (Az. 31 O 27/13 KfH SpruchG) aufgehoben. 2. Die Anträge auf Festsetzung einer an

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 22. Sept. 2014 - I-26 W 20/12 [AktE]

bei uns veröffentlicht am 22.09.2014

Tenor Die Beschwerde der Antragsgegnerinnen vom 30.08.2012 gegen den Beschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 03.08.2012 wird als unzulässig verworfen. Die Antragsgegnerinnen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens eins

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 28. Aug. 2014 - I-26 W 9/12 (AktE)

bei uns veröffentlicht am 28.08.2014

Tenor Die Beschwerdesache wird dem Bundesgerichtshof gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 SpruchG a.F., § 28 Abs. 2 und 3 FGG zur Entscheidung vorgelegt. Gründe A. 1Das Grundkapital der Antragsgegnerin zu 1, vormals „S. AG“ (S. AG), betrug Anfang 2003 190.174.

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 17. Juli 2014 - 20 W 3/12

bei uns veröffentlicht am 17.07.2014

Tenor 1. Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller Ziff. 3, 12, 14, 15, 16 und 19 gegen den Beschluss der 32. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 16.10.2012 - 32 AktE 8/03 KfH - werden zurückgewiesen. 2. Die Antragsge

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 30. Apr. 2014 - I-26 W 16/13 (AktE)

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor Die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung der Antragsgegnerin vom 07.04.2014 gegen den Senatsbeschluss vom 10.03.2014 – I-26 W 16/13 (AktE) - werden zurückgewiesen. Die Gerichtskosten des Rügeverfahrens trägt die Antragsgegnerin; außergericht

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 01. Apr. 2014 - 20 W 4/13

bei uns veröffentlicht am 01.04.2014

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin Ziff. 8 gegen den Beschluss der 31. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 27.05.2013 - 31 O 191/08 KfH AktG - wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin Ziff. 8 trägt

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 05. Nov. 2013 - 20 W 4/12

bei uns veröffentlicht am 05.11.2013

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin Ziff. 3 gegen den Beschluss der 32. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 16.10.2012 - 32 AktE 17/02 KfH - wird zurückgewiesen. 2. Die Antragsgegnerinnen trage

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 15. Okt. 2013 - 20 W 3/13

bei uns veröffentlicht am 15.10.2013

Tenor 1. Die Beschwerden der Antragsteller Ziffer 1, 2, 3, 5, 6 und 7 gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 16.10.2012, Az. 32 O 79/10 KfH AktG, werden zurückgewiesen. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Beschwe

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 05. Juni 2013 - 20 W 6/10

bei uns veröffentlicht am 05.06.2013

Tenor 1. Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller Ziffer 1, 27, 28, 30, 43, 45 und 51 gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 19.10.2010, Az. 32 O 116/08 KfH AktG, werden zurückgewiesen. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtsko

Bundesverfassungsgericht Urteil, 11. Juli 2012 - 1 BvR 3142/07, 1 BvR 1569/08

bei uns veröffentlicht am 11.07.2012

Gründe A. 1 Die Verfassungsbeschwerden betreffen den Widerruf der Börsenzulassung von Aktien zu

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 24. Mai 2012 - 1 BvR 3221/10

bei uns veröffentlicht am 24.05.2012

Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Voraussetzungen einer baren Zuzahlung zur Verbesserung des Umtauschverhältnisses der A

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 03. Apr. 2012 - 20 W 6/09

bei uns veröffentlicht am 03.04.2012

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 32. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 21. September 2009 (32 AktE 2/05 KfH) in Ziff. 1 des Tenors wie folgt abgeändert:Die Anträge der Antragstell

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 03. Apr. 2012 - 20 W 7/09

bei uns veröffentlicht am 03.04.2012

Tenor 1. Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller zu 5, 6, 10, 11, 19, 20 und 22 gegen den Beschluss der 32. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 21. September 2009 (32 AktE 24/05 KfH) werden zurückgewiesen. 2. Von de

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 17. Okt. 2011 - 20 W 7/11

bei uns veröffentlicht am 17.10.2011

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerden der Antragsgegnerin und der Antragsteller Ziffer 3) bis 6), 12), 13), 44), 55), 63) und 64) wird der Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 06.03.2008, Az. 31 O 32/07 KfH AktG, in den Ziffern 1), 2), 5), 6) u

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 04. Mai 2011 - 20 W 11/08

bei uns veröffentlicht am 04.05.2011

Tenor 1. Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller zu 1, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 20, 26, 27, 28, 31, 32, 33, 35, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 47, 48, 50, 57, 58, 59, 60, 64, 65, 66, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 86, 88, 89, 92, 9

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 14. Okt. 2010 - 20 W 16/06

bei uns veröffentlicht am 14.10.2010

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 32. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 04.08.2006 - 32 AktE 3/99 KfH - aufgehoben. Die Anträge auf Festsetzung einer Zuzahlung werden zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 24. Juni 2010 - 20 W 2/09

bei uns veröffentlicht am 24.06.2010

Tenor 1. Die gegen den Antragsgegner Ziff. 1 gerichtete sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass deren Antrag auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung gegenüber dem Antragsgegner Ziff. 1 als unbe

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 17. März 2010 - 20 W 9/08

bei uns veröffentlicht am 17.03.2010

Tenor 1. Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller Ziffer 7), 8), 9), 10), 13), 15), 16), 17), 18) und 25) sowie des gemeinsamen Vertreters gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 27.06.2008, Az. 34 AktE 1/04 KfH, berichtigt durch Besc

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 05. Mai 2009 - 20 W 13/08

bei uns veröffentlicht am 05.05.2009

Tenor 1. Die Beschwerden der Antragsteller Ziffer 1) bis 3) gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 11.11.2008 - Az. 32 O 108/07 KfH AktG -, berichtigt durch Beschluss vom 04.12.2008, werden zurückgewiesen. 2. Die Anschlussb

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 27. Aug. 2008 - 2 W 65/06

bei uns veröffentlicht am 27.08.2008

Tenor Die angefochtene Entscheidung wird geändert. Der Geschäftswert für den ersten Rechtszug wird a) hinsichtlich des Hauptantrags auf 200.000,00 Euro, b ) hinsichtlich des Hilfsantrags auf 200.000,00 Euro, mithin insgesamt auf 400.0

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 23. Juni 2008 - 5 W 24/08

bei uns veröffentlicht am 23.06.2008

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe I. 1 Der Antragsgegner zu 1 wendet sich gegen eine Vorschussanforderung. 2 Mit Beherrschungsvertrag vom 06.01.1998 unterstellte die Firma A AG (damals firmierend als B AG) der Firma C AG g

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 19. März 2008 - 20 W 3/06

bei uns veröffentlicht am 19.03.2008

Tenor I. Auf die Beschwerden und Anschlussbeschwerden wird der Beschluss der 34. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 19. Dezember 2005 (Az. 34 AktE 4/00 KfH) teilweise abgeändert und in den Ziff. 1 bis 9 wie folgt neu gefasst

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 16. Feb. 2007 - 20 W 6/06

bei uns veröffentlicht am 16.02.2007

Tenor Die sofortigen Beschwerden der Antragstellerinnen Ziffer 5, Ziffer 7 und Ziffer 13 gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 20.02.2006 (34 AktE 10/03 KfH) werden dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 26. Okt. 2006 - 20 W 14/05

bei uns veröffentlicht am 26.10.2006

Tenor 1. Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsteller Ziffer 1, Ziffer 2, Ziffer 6, Ziffer 7, Ziffer 8 und Ziffer 9 wird der Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 23.06.2005 (34 AktE 19/02 KfH) abgeändert: Die den a

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 08. März 2006 - 20 W 5/05

bei uns veröffentlicht am 08.03.2006

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 32. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 09.02.2005 - 32 AktE 36/99 KfH - aufgehoben. Die Anträge auf Festsetzung einer Zuzahlung werden zurückgewiese

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 13. Sept. 2004 - 20 W 13/04

bei uns veröffentlicht am 13.09.2004

Tenor 1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 28. Juli 2004 wird zurückgewiesen. 2. Die Antragsgegnerin hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen und den Beschwerdegegnern die

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 31. März 2004 - 20 W 4/04

bei uns veröffentlicht am 31.03.2004

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 32. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 23. Februar 2004 - 32 AktE 78/03 KfH - wird zurückgewiesen. Gründe   I. 1  Der Antragsteller wurde au

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(1) Das Gericht entscheidet durch einen mit Gründen versehenen Beschluss. (2) Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung bedacht sein. Kommt eine solche Einigung aller Beteiligten zustande, so ist hierüber eine Niederschrift...
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