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§ 102Amtlich · § 5 UrhG

Angaben über Leistungsvoraussetzungen

Zeitreise: 24.07.2026

Die Pflegekasse hat Angaben über Leistungen, die zur Prüfung der Voraussetzungen späterer Leistungsgewährung erforderlich sind, zu speichern. Hierzu gehören insbesondere Angaben zur Feststellung der Voraussetzungen von Leistungsansprüchen und zur Leistung von Zuschüssen.

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