Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 94 Aufgaben der Länder

(1) Die Länder bestimmen die für die Durchführung dieses Teils zuständigen Träger der Eingliederungshilfe.

(2) Bei der Bestimmung durch Landesrecht ist sicherzustellen, dass die Träger der Eingliederungshilfe nach ihrer Leistungsfähigkeit zur Erfüllung dieser Aufgaben geeignet sind. Sind in einem Land mehrere Träger der Eingliederungshilfe bestimmt worden, unterstützen die obersten Landessozialbehörden die Träger bei der Durchführung der Aufgaben nach diesem Teil. Dabei sollen sie insbesondere den Erfahrungsaustausch zwischen den Trägern sowie die Entwicklung und Durchführung von Instrumenten zur zielgerichteten Erbringung und Überprüfung von Leistungen und der Qualitätssicherung einschließlich der Wirksamkeit der Leistungen fördern.

(3) Die Länder haben auf flächendeckende, bedarfsdeckende, am Sozialraum orientierte und inklusiv ausgerichtete Angebote von Leistungsanbietern hinzuwirken und unterstützen die Träger der Eingliederungshilfe bei der Umsetzung ihres Sicherstellungsauftrages.

(4) Zur Förderung und Weiterentwicklung der Strukturen der Eingliederungshilfe bildet jedes Land eine Arbeitsgemeinschaft. Die Arbeitsgemeinschaften bestehen aus Vertretern des für die Eingliederungshilfe zuständigen Ministeriums, der Träger der Eingliederungshilfe, der Leistungserbringer sowie aus Vertretern der Verbände für Menschen mit Behinderungen. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere über die Zusammensetzung und das Verfahren zu bestimmen.

(5) Die Länder treffen sich regelmäßig unter Beteiligung des Bundes sowie der Träger der Eingliederungshilfe zur Evidenzbeobachtung und zu einem Erfahrungsaustausch. Die Verbände der Leistungserbringer sowie die Verbände für Menschen mit Behinderungen können hinzugezogen werden. Gegenstand der Evidenzbeobachtung und des Erfahrungsaustausches sind insbesondere

1.
die Wirkung und Qualifizierung der Steuerungsinstrumente,
2.
die Wirkungen der Regelungen zur Leistungsberechtigung nach § 99 sowie der neuen Leistungen und Leistungsstrukturen,
3.
die Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechtes nach § 104 Absatz 1 und 2,
4.
die Wirkung der Koordinierung der Leistungen und der trägerübergreifenden Verfahren der Bedarfsermittlung und -feststellung und
5.
die Auswirkungen des Beitrags.
Die Erkenntnisse sollen zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zusammengeführt werden.

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Arbeitsrecht: Bei Betriebsabspaltung kann bisheriger Betriebsrat im Amt bleiben

30.01.2018

Behält bei einer Betriebsabspaltung der bisherige Betrieb seine Identität, bleibt dessen Betriebsrat im Amt – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Betriebsübergang

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen


Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:1.a)die Ausfuhrlieferungen (§ 6) und die Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§ 7),b)die innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a); dies gilt nicht, wenn der Unternehmer sein
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 39 Aufgaben


(1) Die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 gestalten und organisieren die trägerübergreifende Zusammenarbeit zur einheitlichen personenzentrierten Gestaltung der Rehabilitation und der Leistungen zur Teilhabe im Rahmen einer Arbei
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 99 Leistungsberechtigung, Verordnungsermächtigung


(1) Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit Behinderungen im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solch

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 104 Leistungen nach der Besonderheit des Einzelfalles


(1) Die Leistungen der Eingliederungshilfe bestimmen sich nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach der Art des Bedarfes, den persönlichen Verhältnissen, dem Sozialraum und den eigenen Kräften und Mitteln; dabei ist auch die Wohnform

Referenzen - Urteile |

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35 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 17. Aug. 2017 - B 3 K 16.346

bei uns veröffentlicht am 17.08.2017

Tenor 1. Der Bescheid des Beklagten vom 19.10.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.09.2016 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag der Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts er

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 10. Nov. 2015 - 2 Ta 132/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Gründe LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 2 Ta 132/15 Beschluss Datum: 10.11.2015 4 BV 9/14 (Arbeitsgericht Bamberg - Kammer Coburg -) Rechtsvorschriften: Leitsatz: 1. Die sofortige Beschwerde der Beteiligten z

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 26. Sept. 2018 - 14 MB 1/18

bei uns veröffentlicht am 26.09.2018

Tenor Der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 17. Kammer - vom 13. Juni 2018 wird geändert. Die Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung der Antragstellerin und die Einbehaltung von 25 Prozent der monatlichen Dienstbezüg

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 13. Juni 2018 - 17 B 4/17

bei uns veröffentlicht am 13.06.2018

Tenor Die Anträge werden abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe 1 Die Kammer kann über die Anträge der Antragstellerin ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung entscheiden. Über Anträge in einstweili

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Beschluss, 09. Mai 2018 - 6 TaBV 18/17

bei uns veröffentlicht am 09.05.2018

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Neumünster vom 02.06.2017 – 3 BV 3a/17 – wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. 1 Die Beteiligten streiten

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 25. Okt. 2017 - 7 ABR 2/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Antragsteller, des Beteiligten zu 4. und der Beteiligten zu 5. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Oktober 2015 - 18 TaBV

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 24. Okt. 2017 - 5 TaBV 9/17

bei uns veröffentlicht am 24.10.2017

Tenor 1. Die Beschwerde der Schwerbehindertenvertretung (Beteiligte zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Schwerin vom 16.03.2017 - 2 BV 67/16 - und der erweiterte Antrag werden zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelas

Bundesarbeitsgericht Urteil, 27. Juli 2017 - 2 AZR 476/16

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. April 2016 - 5 Sa 784/15 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 15. Juni 2017 - 7 AZB 56/16

bei uns veröffentlicht am 15.06.2017

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 3. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Oktober 2016 - 22 Ta 1515/16 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 07. Juni 2017 - 5 Sa 339/16

bei uns veröffentlicht am 07.06.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 17.08.2016 (Az.: 11 Ca 313/16) wird zurückgewiesen. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 D

Landesarbeitsgericht Hamm Beschluss, 02. Sept. 2016 - 13 TaBV 94/15

bei uns veröffentlicht am 02.09.2016

Tenor Die Beschwerde der zu 5) bis 7) beteiligten Arbeitgeberinnen gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 06.11.2015 – 3 BV 103/14 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor wie folgt lautet: Die Wahl der Schwerbehindertenv

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 18. Aug. 2016 - 33 K 6467/14.PVB

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. 1Gründe 2I. 3Unter dem 12.08.2014 ersuchte die Beteiligte zu 1. den Antragsteller um Zustimmung zur dauerhaften Zuweisung des Beamten C.      H.        zur E.         U.       U1.       GmbH, I.       ; zu dieser Ze

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 06. Juni 2016 - 1 Sa 189/15

bei uns veröffentlicht am 06.06.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 05.02.2015 - 5 Ca 82/12 KH - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nic

Landesarbeitsgericht Köln Beschluss, 20. Mai 2016 - 4 TaBV 98/15

bei uns veröffentlicht am 20.05.2016

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 4. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 09.09.2015– 13 BV 365/14 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor lautet: Die Wahl der Vertrauensperson vom 28.11.2014 wird für unwirksam erklär

Landesarbeitsgericht Hamm Beschluss, 15. März 2016 - 7 TaBV 63/15

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Tenor 1.                                                                                                                                                                                                                     Die Beschwerde des Beteiligt

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 26. Feb. 2016 - 1 TaBV 24/15

bei uns veröffentlicht am 26.02.2016

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 4 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 17.4.2015, Az.: 8 BV 12/15, wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I. 1 Die Beteiligten

Landesarbeitsgericht Köln Beschluss, 26. Jan. 2016 - 12 TaBV 60/15

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor 1.              Die Beschwerde der Vertrauensperson der Schwerbehinderten gegen den Beschluss des Arbeitgerichts Köln vom 7. Mai 2015 - 6 BV 358/14 - wird zurückgewiesen. 2.              Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 1Gründe 2I.

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 21. Juli 2015 - 1 K 556/15.TR

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

weitere Fundstellen ... Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 18. März 2015 - 7 ABR 6/13

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor Auf die Rechtsbeschwerden der Schwerbehindertenvertretung und der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 30. Oktober 2012 - 15 TaBV 1

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 26. Aug. 2014 - 6 TaBV 11/14

bei uns veröffentlicht am 26.08.2014

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 01. April 2014 - Az.: 8 BV 20/13 - wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zug

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 4. und 5. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 12. Januar 2012 - 3 TaBV 7/11 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 23. Juli 2014 - 7 ABR 61/12

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1. bis 7. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. Oktober 2011 - 3 TaBV 51/11 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 30. Apr. 2014 - 7 ABR 30/12

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Schwerbehindertenvertretung gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 11. April 2012 - 11 TaBV 18/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 22. Aug. 2013 - 8 AZR 574/12

bei uns veröffentlicht am 22.08.2013

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. November 2011 - 24 Sa 1606/11 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11

bei uns veröffentlicht am 10.07.2013

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 4. und der Beteiligten zu 5. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 12. Oktober 2011 - 11 TaBV 29/11 - wird zurückge

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 04. Dez. 2012 - 5 TaBV 6/11

bei uns veröffentlicht am 04.12.2012

Tenor 1. Auf die Beschwerde der beteiligten Vertrauenspersonen wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Schwerin vom 23.02.2011 (5 BV 18/10) abgeändert. 2.Das beteiligte Ministerium hat der beteiligten Vertrauensperson weitere 235,02 € Reisek

Arbeitsgericht Heilbronn Beschluss, 30. Aug. 2012 - 7 BV 5/12

bei uns veröffentlicht am 30.08.2012

Tenor Der Antrag wird zurückgewiesen.Der Beschluss ist rechtskräftig. Gründe  A1 Die Beteiligten streiten über eine pauschale Freistellung des Antragstellers als Vertrauensperson der Gesamtschwerbehindertenvertretung.2 Der Antragsteller ist seit de

Bundesarbeitsgericht Urteil, 19. Juli 2012 - 2 AZR 989/11

bei uns veröffentlicht am 19.07.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. Mai 2011 - 8 Sa 364/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 22. März 2012 - 7 AZB 51/11

bei uns veröffentlicht am 22.03.2012

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 31. August 2011 - 11 Ta 243/11 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 18. Jan. 2012 - 7 ABR 72/10

bei uns veröffentlicht am 18.01.2012

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1. und 2. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 2. November 2010 - 2 TaBV 12/09 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 16. Feb. 2011 - 8 TaBV 43/10

bei uns veröffentlicht am 16.02.2011

weitere Fundstellen ... Tenor Die Beschwerde der Schwerbehindertenvertretung gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 24.08.2010 - 8 BV 24/10 - wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe

Bundesarbeitsgericht Urteil, 19. Mai 2010 - 4 AZR 912/08

bei uns veröffentlicht am 19.05.2010

Tenor 1. Die Revision der klagenden Parteien gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 25. Juni 2008 - 2 Sa 24/07 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 30. März 2010 - 7 AZB 32/09

bei uns veröffentlicht am 30.03.2010

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. Juli 2009 - 15 Ta 400/09 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. Jan. 2010 - 7 ABR 39/08

bei uns veröffentlicht am 20.01.2010

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 5) gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 1. April 2008 - 3 TaBV 1/08 - wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Sigmaringen Beschluss, 28. Aug. 2008 - 1 K 1683/08

bei uns veröffentlicht am 28.08.2008

Tenor Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig. Der Rechtsstreit wird an das Arbeitsgericht ... verwiesen. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten. Gründe

Referenzen

(1) Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit Behinderungen im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen...
(1) Die Leistungen der Eingliederungshilfe bestimmen sich nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach der Art des Bedarfes, den persönlichen Verhältnissen, dem Sozialraum und den eigenen Kräften und Mitteln; dabei ist auch die Wohnform zu würdigen...