Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 28 Ausführung von Leistungen

(1) Der zuständige Rehabilitationsträger kann Leistungen zur Teilhabe

1.
allein oder gemeinsam mit anderen Leistungsträgern,
2.
durch andere Leistungsträger oder
3.
unter Inanspruchnahme von geeigneten, insbesondere auch freien und gemeinnützigen oder privaten Rehabilitationsdiensten und -einrichtungen nach § 36
ausführen. Der zuständige Rehabilitationsträger bleibt für die Ausführung der Leistungen verantwortlich. Satz 1 gilt insbesondere dann, wenn der Rehabilitationsträger die Leistung dadurch wirksamer oder wirtschaftlicher erbringen kann.

(2) Die Leistungen werden dem Verlauf der Rehabilitation angepasst und sind darauf ausgerichtet, den Leistungsberechtigten unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles zügig, wirksam, wirtschaftlich und auf Dauer eine den Zielen der §§ 1 und 4 Absatz 1 entsprechende umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.

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Krankengeld: AU muss nicht auf bestimmtem Vordruck ausgestellt werden

01.12.2016

Um eine Arbeitsunfähigkeit zu melden, muss nicht zwingend das zwischen den Krankenkassen und den Kassenärzten vereinbarte Formular verwendet werden.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

zitiert 3 andere §§ aus dem .

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 4 Leistungen zur Teilhabe


(1) Die Leistungen zur Teilhabe umfassen die notwendigen Sozialleistungen, um unabhängig von der Ursache der Behinderung 1. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern,2. Einschr

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft


Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 36 Rehabilitationsdienste und -einrichtungen


(1) Die Rehabilitationsträger wirken gemeinsam unter Beteiligung der Bundesregierung und der Landesregierungen darauf hin, dass die fachlich und regional erforderlichen Rehabilitationsdienste und -einrichtungen in ausreichender Anzahl und Qualität zu

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Apr. 2018 - L 13 R 64/15

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 11. Dezember 2014 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte der Klägerin für den Zeitraum 01.08.2013 bis 31.10.2013 Übergangsgeld nach Ma

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Dez. 2015 - L 7 AS 542/15

bei uns veröffentlicht am 21.12.2015

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 15. Juni 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 10. Aug. 2017 - 5 Sa 75/17

bei uns veröffentlicht am 10.08.2017

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 11. Januar 2017, Az. 11 Ca 614/15, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streite

Bundessozialgericht Urteil, 05. Juli 2017 - B 14 AS 27/16 R

bei uns veröffentlicht am 05.07.2017

Tenor Auf die Revisionen der Kläger werden die Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 21. Dezember 2015 und des Sozialgerichts Landshut vom 15. Juni 2015 aufgehoben und der Beklagte unter

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 26. Jan. 2017 - 6 AZN 835/16

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tenor 1. Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. April 2016 - 3 Sa 310/15 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 06. Juni 2016 - 1 Sa 189/15

bei uns veröffentlicht am 06.06.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 05.02.2015 - 5 Ca 82/12 KH - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nic

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 06. Juni 2016 - 1 Sa 190/15

bei uns veröffentlicht am 06.06.2016

Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz- Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 05.02.2015 - 5 Ca 904/11 - wird kostenpflichtig zurückgewie

Landessozialgericht NRW Urteil, 11. Feb. 2016 - L 16 KR 391/15

bei uns veröffentlicht am 11.02.2016

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 23.04.2015 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger auch die notwendigen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1T

Bundessozialgericht Urteil, 17. Dez. 2013 - B 11 AL 20/12 R

bei uns veröffentlicht am 17.12.2013

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 30. August 2012 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 11. Dez. 2013 - L 2 R 1706/11

bei uns veröffentlicht am 11.12.2013

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 23. Februar 2011 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Übergangsgeld unter Berücksichtigung des in der Zeit vom 15. August 2008 bis 15. Dezember 2008 bereits

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 27. Sept. 2012 - 10 Sa 308/12

bei uns veröffentlicht am 27.09.2012

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz- Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 19.04.2012, Az.: 5 Ca 43/12, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1

Sozialgericht Stuttgart Urteil, 02. Sept. 2010 - S 24 R 8304/09

bei uns veröffentlicht am 02.09.2010

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin als Erstattung des von ihr an den Versicherten S. in der Zeit vom 14.02.2005 bis 03.04.2005 gezahlten Krankengelds einen Betrag von 3.225,52 Euro zu zahlen.Die Kosten des Verfahrens trägt die Be

Sozialgericht Stuttgart Urteil, 02. Sept. 2010 - S 24 R 9049/08

bei uns veröffentlicht am 02.09.2010

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.2. Der Streitwert wird auf 2.522,91 Euro festgesetzt. Tatbestand   1  Zwischen den Beteiligten ist die Erstattung von Krankengeld in Höhe v

Sozialgericht Stuttgart Urteil, 02. Sept. 2010 - S 24 R 9514/07

bei uns veröffentlicht am 02.09.2010

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin als Erstattung des von ihr an die Versicherte S. in der Zeit vom 09.05.2003 bis 15.09.2003 gezahlten Krankengelds einen Betrag von 5.970,71 Euro zu zahlen.Die Kosten des Verfahrens trägt die Bek

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 26. Mai 2009 - L 2 AL 14/06

bei uns veröffentlicht am 26.05.2009

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um Entgeltersatzleistungen für den Zeitraum seit Entlassung aus einer stationären medizinischen Maßnahme zur Rehabilitation bis zum Abschluss einer stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwe

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 29. Jan. 2008 - 4 U 318/07 - 115

bei uns veröffentlicht am 29.01.2008

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das am 10. Mai 2007 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - Az. 4 O 319 / 03 – wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last. 3. Das Urteil

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(1) Die Rehabilitationsträger wirken gemeinsam unter Beteiligung der Bundesregierung und der Landesregierungen darauf hin, dass die fachlich und regional erforderlichen Rehabilitationsdienste und -einrichtungen in ausreichender Anzahl und Qualität zur Verfügung...