Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 82 Regelberechnung

(1) Der Jahresarbeitsverdienst ist der Gesamtbetrag der Arbeitsentgelte (§ 14 des Vierten Buches) und Arbeitseinkommen (§ 15 des Vierten Buches) des Versicherten in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat, in dem der Versicherungsfall eingetreten ist. Zum Arbeitsentgelt nach Satz 1 gehört auch das Arbeitsentgelt, auf das ein nach den zwölf Kalendermonaten abgeschlossener Tarifvertrag dem Versicherten rückwirkend einen Anspruch einräumt.

(2) Für Zeiten, in denen der Versicherte in dem in Absatz 1 Satz 1 genannten Zeitraum kein Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen bezogen hat, wird das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen zugrunde gelegt, das seinem durchschnittlichen Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen in den mit Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen belegten Zeiten dieses Zeitraums entspricht. Erleidet jemand, der als Soldat auf Zeit, als Wehr- oder Zivildienstleistender oder als Entwicklungshelfer, beim besonderen Einsatz des Zivilschutzes oder bei einem Dienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder dem Bundesfreiwilligendienstgesetz tätig wird, einen Versicherungsfall, wird als Jahresarbeitsverdienst das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen zugrunde gelegt, das er durch eine Tätigkeit erzielt hätte, die der letzten Tätigkeit vor den genannten Zeiten entspricht, wenn es für ihn günstiger ist. Ereignet sich der Versicherungsfall innerhalb eines Jahres seit Beendigung einer Berufsausbildung, bleibt das während der Berufsausbildung erzielte Arbeitsentgelt außer Betracht, wenn es für den Versicherten günstiger ist.

(3) Arbeitsentgelt und Ausbildungsbeihilfe nach den §§ 43 und 44 des Strafvollzugsgesetzes gelten nicht als Arbeitsentgelt im Sinne der Absätze 1 und 2.

(4) Erleidet jemand, dem sonst Unfallfürsorge nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen gewährleistet ist, einen Versicherungsfall, für den ihm Unfallfürsorge nicht zusteht, gilt als Jahresarbeitsverdienst der Jahresbetrag der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge, die der Berechnung eines Unfallruhegehalts zugrunde zu legen wären. Für Berufssoldaten gilt dies entsprechend.

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§ 81c BVG zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

§ 81c BVG wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Infektionsschutzgesetz - IfSG | § 57 Verhältnis zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung


(1) Für Personen, denen eine Entschädigung nach § 56 Abs. 1 zu gewähren ist, besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung fort. Bemessungsgrundlage für Beiträge sind1.bei einer Entschädigung nach § 56 Abs. 2 Satz 2 das Arb

Fremdrentengesetz - FRG | § 8


(1) Als Jahresarbeitsverdienst im Sinne des § 82 Abs. 1 und 2 Satz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch gilt der Betrag, der sich dadurch ergibt, daß 1. der Berechtigte in eine der in der Anlage 13 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch genannten Qualif

Jugendfreiwilligendienstegesetz - JFDG | § 9 Förderung


Die Förderung des freiwilligen sozialen Jahres und des freiwilligen ökologischen Jahres richtet sich nach folgenden Rechtsnormen: 1. § 3 der Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst (Sonderurlaub),2. § 2 Abs. 1 Nr. 8
§ 81c BVG wird zitiert von 2 anderen §§ im Bundesversorgungsgesetz.

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 90 Neufestsetzung nach Altersstufen


(1) Ist der Versicherungsfall vor Vollendung des 30. Lebensjahres eingetreten, wird, wenn es für die Versicherten günstiger ist, der Jahresarbeitsverdienst mit Vollendung des 30. Lebensjahres auf 100 Prozent der zu diesem Zeitpunkt maßgebenden Bezugs

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 61 Renten für Beamte und Berufssoldaten


(1) Die Renten von Beamten, die nach § 82 Abs. 4 berechnet werden, werden nur insoweit gezahlt, als sie die Dienst- oder Versorgungsbezüge übersteigen; den Beamten verbleibt die Rente jedoch mindestens in Höhe des Betrages, der bei Vorliegen eines Di
§ 81c BVG zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Strafvollzugsgesetz - StVollzG | § 43 Arbeitsentgelt, Arbeitsurlaub und Anrechnung der Freistellung auf den Entlassungszeitpunkt


(1) Die Arbeit des Gefangenen wird anerkannt durch Arbeitsentgelt und eine Freistellung von der Arbeit, die auch als Urlaub aus der Haft (Arbeitsurlaub) genutzt oder auf den Entlassungszeitpunkt angerechnet werden kann. (2) Übt der Gefangene eine

Strafvollzugsgesetz - StVollzG | § 44 Ausbildungsbeihilfe


(1) Nimmt der Gefangene an einer Berufsausbildung, beruflichen Weiterbildung oder an einem Unterricht teil und ist er zu diesem Zweck von seiner Arbeitspflicht freigestellt, so erhält er eine Ausbildungsbeihilfe, soweit ihm keine Leistungen zum Leben
§ 81c BVG zitiert 2 andere §§ aus dem Bundesversorgungsgesetz.

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 15 Unfallverhütungsvorschriften


(1) Die Unfallversicherungsträger können unter Mitwirkung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften über Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Ge

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 14 Grundsatz


(1) Die Unfallversicherungsträger haben mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen dabei auch den Ursachen von

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Bundesgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2008 - 1 StR 416/08

bei uns veröffentlicht am 02.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 416/08 vom 2. Dezember 2008 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja _________________________ StGB § 266a AO § 370 Abs. 1 und 3 1. Die Berechnung der nach § 266a StGB vorenthaltenen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Juli 2009 - 1 StR 150/09

bei uns veröffentlicht am 08.07.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 150/09 vom 8. Juli 2009 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. Juli 2009 gemäß § 349 Abs. 2 und Abs. 4 StPO beschlossen: 1. Der Antrag auf Wie

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Sept. 2008 - VI ZR 296/07

bei uns veröffentlicht am 16.09.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 296/07 Verkündet am: 16. September 2008 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Sozialgericht Augsburg Urteil, 18. März 2014 - S 8 U 336/13

bei uns veröffentlicht am 18.03.2014

Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Jahresarbeitsverdienst infolge des Abschlusses eines Masterstudiums neu festgesetzt werden muss. Der 1984 geborene Kläger, damals Gymnasiast, wurde am 30. Juli 2002 auf dem

Sozialgericht Augsburg Urteil, 18. Aug. 2015 - S 4 U 5034/14 L

bei uns veröffentlicht am 18.08.2015

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 20. Mai 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13. Oktober 2015 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Juni 2018 - L 2 U 11/16

bei uns veröffentlicht am 12.06.2018

Tenor I. Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 30.10.2015 wird aufgehoben und die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 27.01.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.07.2017 verpflichtet, dem Kläg

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 08. Juli 2014 - L 2 U 150/13

bei uns veröffentlicht am 08.07.2014

Tatbestand Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger aufgrund eines Überprüfungsantrages einen Anspruch auf höhere Verletztenrente aufgrund Feststellung eines höheren Jahresarbeitsverdienstes (JAV) hat. Der 1929 geborene Kl

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Apr. 2014 - L 3 U 619/11

bei uns veröffentlicht am 29.04.2014

Tatbestand Der Kläger begehrt von der Beklagten die Gewährung von Verletztenrente auf der Grundlage eines höheren Jahresarbeitsverdienstes (JAV). Der 1960 geborene Kläger erlitt am 07.05.2005 als Lkw-Kraftfahrer einen Verkehrsunf

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 10. Mai 2017 - L 8 U 28/14

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 14. März 2014 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Klägers sind für beide Rechtszüge nicht zu erstatten. Die Revision wird

Landessozialgericht NRW Urteil, 14. Sept. 2016 - L 17 U 210/14

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 19.03.2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Im zugrunde

Bundessozialgericht Urteil, 23. Juli 2015 - B 2 U 9/14 R

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 29. April 2014 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialge

Bundessozialgericht Urteil, 23. Juli 2015 - B 2 U 6/14 R

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 31. März 2014 aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Freibur

Bundessozialgericht Urteil, 03. Apr. 2014 - B 2 U 26/12 R

bei uns veröffentlicht am 03.04.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 31. Juli 2012 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 31. März 2014 - L 1 U 4557/13

bei uns veröffentlicht am 31.03.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 17.09.2013 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 25. Jan. 2013 - L 8 U 4645/11

bei uns veröffentlicht am 25.01.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 10. Mai 2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger begehrt die Gewährung einer Rente

Bundessozialgericht Urteil, 18. Sept. 2012 - B 2 U 11/11 R

bei uns veröffentlicht am 18.09.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 31. März 2011 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 15. Sept. 2011 - B 2 U 24/10 R

bei uns veröffentlicht am 15.09.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. September 2010 wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 24. Juni 2011 - 8 Ta 112/11

bei uns veröffentlicht am 24.06.2011

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der PKH-Bewilligungsbeschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 07.12.2010 dahingehend abgeändert, dass der Kläger monatliche Raten in Höhe von 45,00 Euro zu zahlen hat. Gründe

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 16. März 2011 - 1 BvR 591/08, 1 BvR 593/08

bei uns veröffentlicht am 16.03.2011

Gründe 1 Die zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfassungsbeschwerden richten sich dagegen, dass eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung in v

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 09. März 2011 - 1 BvR 2326/07

bei uns veröffentlicht am 09.03.2011

Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 17. Juni 2010 - L 10 U 84/05

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

Tenor Die Berufungen der Klägerin gegen die Gerichtsbescheide des Sozialgerichts Stendal vom 9. Juni 2005 (S 6/8 U 93/02) und 16. Dezember 2008 (S 6 U 86/06) sowie das Urteil des Sozialgerichts Stendal vom 30. Juni 2008 (S 6 U 99/07) werden zurüc

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 27. März 2006 - L 1 U 1430/05

bei uns veröffentlicht am 27.03.2006

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 18. Februar 2005 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1

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(1) Die Unfallversicherungsträger können unter Mitwirkung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften über Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahr...
(1) Die Arbeit des Gefangenen wird anerkannt durch Arbeitsentgelt und eine Freistellung von der Arbeit, die auch als Urlaub aus der Haft (Arbeitsurlaub) genutzt oder auf den Entlassungszeitpunkt angerechnet werden kann. (2) Übt der Gefangene eine zugewiesene...
(1) Nimmt der Gefangene an einer Berufsausbildung, beruflichen Weiterbildung oder an einem Unterricht teil und ist er zu diesem Zweck von seiner Arbeitspflicht freigestellt, so erhält er eine Ausbildungsbeihilfe, soweit ihm keine Leistungen zum Lebensunterhalt...