Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 74 Stufenweise Wiedereingliederung

Können arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, soll der Arzt auf der Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit Art und Umfang der möglichen Tätigkeiten angeben und dabei in geeigneten Fällen die Stellungnahme des Betriebsarztes oder mit Zustimmung der Krankenkasse die Stellungnahme des Medizinischen Dienstes (§ 275) einholen. Spätestens ab einer Dauer der Arbeitsunfähigkeit von sechs Wochen hat die ärztliche Feststellung nach Satz 1 regelmäßig mit der Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit zu erfolgen. Der Gemeinsame Bundesausschuss legt in seinen Richtlinien nach § 92 bis zum 30. November 2019 das Verfahren zur regelmäßigen Feststellung über eine stufenweise Wiedereingliederung nach Satz 2 fest.

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Krankengeld: AU muss nicht auf bestimmtem Vordruck ausgestellt werden

01.12.2016

Um eine Arbeitsunfähigkeit zu melden, muss nicht zwingend das zwischen den Krankenkassen und den Kassenärzten vereinbarte Formular verwendet werden.

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 301 Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen


(1) Die nach § 108 zugelassenen Krankenhäuser oder ihre Krankenhausträger sind verpflichtet, den Krankenkassen bei Krankenhausbehandlung folgende Angaben im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitte

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 43 Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation


(1) Die Krankenkasse kann neben den Leistungen, die nach § 64 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 sowie nach §§ 73 und 74 des Neunten Buches als ergänzende Leistungen zu erbringen sind, 1. solche Leistungen zur Rehabilitation ganz oder teilweise erbringen oder förder

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 280 Finanzierung, Haushalt, Aufsicht


(1) Die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Aufgaben des Medizinischen Dienstes nach § 275 Absatz 1 bis 3b und den §§ 275a bis 275d werden von den Krankenkassen nach § 279 Absatz 4 Satz 1 durch eine Umlage aufgebracht. Die Mittel sind im Verhä
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 92 Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses


(1) Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt die zur Sicherung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten; dabei ist den besonderen Erforder

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 275 Begutachtung und Beratung


(1) Die Krankenkassen sind in den gesetzlich bestimmten Fällen oder wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist, verpflichtet,1.bei Erbringung von Leistungen, insbesondere zur Prüfu

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28 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Apr. 2018 - L 13 R 64/15

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 11. Dezember 2014 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte der Klägerin für den Zeitraum 01.08.2013 bis 31.10.2013 Übergangsgeld nach Ma

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Nov. 2017 - M 21 K 16.174

bei uns veröffentlicht am 14.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Klägeri

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 22. Mai 2018 - 5 Bs 80/18

bei uns veröffentlicht am 22.05.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 27. April 2018 geändert. Der Antrag des Antragstellers wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des gesamten Verfahrens. Gründe I. 1

Bundesarbeitsgericht Urteil, 06. Dez. 2017 - 5 AZR 815/16

bei uns veröffentlicht am 06.12.2017

Tenor 1. Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 4. Juli 2016 - 11 Sa 1330/14 - aufgehoben.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 10. Aug. 2017 - 1 L 76/16

bei uns veröffentlicht am 10.08.2017

Gründe I. 1 Die Beteiligten streiten im Berufungsverfahren über die Gewährung einer Stellenzulage an die Klägeri

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 10. Aug. 2017 - 5 Sa 75/17

bei uns veröffentlicht am 10.08.2017

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 11. Januar 2017, Az. 11 Ca 614/15, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streite

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 12. Dez. 2016 - 3 Sa 262/16

bei uns veröffentlicht am 12.12.2016

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 14.04.2016, Az.: 3 Ca 1470/15 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien des v

Sozialgericht Mainz Urteil, 25. Juli 2016 - S 3 KR 428/15

bei uns veröffentlicht am 25.07.2016

Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert  zum Seitenanfang Tenor 1. Der Bescheid vom 19.03.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 28.07.2015 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Krank

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 04. Juli 2016 - 11 Sa 1330/14

bei uns veröffentlicht am 04.07.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des ArbG Dortmund vom 27.03.2014 – 6 Ca 3695/11 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert. Unter Aufrechterhaltung des Versäumnisurteils hinsichtlich der Abweisung des Abrec

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 24. Mai 2016 - 12 Sa 677/13

bei uns veröffentlicht am 24.05.2016

Tenor 1.              Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 27. September 2012 - 3 Ca 1081/12 - wird zurückgewiesen 2.              Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen. 3.              Die Revision wi

Sozialgericht Mainz Urteil, 21. März 2016 - S 3 KR 255/14

bei uns veröffentlicht am 21.03.2016

Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert  zum Seitenanfang Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 24.01.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20.05.2014 verurteilt, der Klägerin Krankenge

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 03. März 2016 - 5 Sa 341/15

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 3. Juni 2015, Az. 5 Ca 1259/14, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über

Landessozialgericht NRW Urteil, 11. Feb. 2016 - L 16 KR 391/15

bei uns veröffentlicht am 11.02.2016

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 23.04.2015 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger auch die notwendigen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1T

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 03. Feb. 2016 - 7 Sa 220/15

bei uns veröffentlicht am 03.02.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 4. März 2015 - Az. 1 Ca 1503/14 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 11. Juni 2015 - 2 B 64/14, 2 B 64/14, 2 PKH 2/14

bei uns veröffentlicht am 11.06.2015

Gründe 1 Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen und der Antrag auf Bewil

BGH IV ZR 54/14

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor Die Revision gegen das Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 10. Januar 2014 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Jan. 2015 - L 5 KR 731/13

bei uns veröffentlicht am 21.01.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 22.01.2013 wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 1.676,19 EUR festgesetzt. Tatbes

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Sept. 2014 - 5 AZR 611/12

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 17. Februar 2012 - 18 Sa 867/11 - aufgehoben.

Arbeitsgericht Dortmund Urteil, 27. März 2014 - 6 Ca 3695/11

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor 1. Das Versäumnisurteil vom 23.01.2014 bleibt aufrechterhalten. 2. Der Kläger trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird auf 85.802,60 € festgesetzt. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten um Annahmeverz

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 28. Jan. 2014 - 6 Sa 342/13

bei uns veröffentlicht am 28.01.2014

Tenor Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 24. Juli 2013 - 4 Ca 261/13 - unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten teilweise wie folgt abgeändert, soweit die Beklagte verurteilt wurde, de

Bundessozialgericht Urteil, 17. Dez. 2013 - B 11 AL 20/12 R

bei uns veröffentlicht am 17.12.2013

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 30. August 2012 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 11. Dez. 2013 - L 2 R 1706/11

bei uns veröffentlicht am 11.12.2013

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 23. Februar 2011 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Übergangsgeld unter Berücksichtigung des in der Zeit vom 15. August 2008 bis 15. Dezember 2008 bereits

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 27. Sept. 2012 - 10 Sa 308/12

bei uns veröffentlicht am 27.09.2012

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz- Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 19.04.2012, Az.: 5 Ca 43/12, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1

Sozialgericht Stuttgart Urteil, 02. Sept. 2010 - S 24 R 9514/07

bei uns veröffentlicht am 02.09.2010

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin als Erstattung des von ihr an die Versicherte S. in der Zeit vom 09.05.2003 bis 15.09.2003 gezahlten Krankengelds einen Betrag von 5.970,71 Euro zu zahlen.Die Kosten des Verfahrens trägt die Bek

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 09. Feb. 2010 - L 11 KR 6029/09 ER-B

bei uns veröffentlicht am 09.02.2010

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Ulm vom 27. November 2009 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 13. Mai 2009 - L 3 R 4298/04

bei uns veröffentlicht am 13.05.2009

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 16. August 2004 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tat

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 04. Dez. 2007 - L 11 KR 2649/07

bei uns veröffentlicht am 04.12.2007

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 24. April 2007 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten beider Instanzen sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Z

Arbeitsgericht Ulm Urteil, 12. Feb. 2004 - 1 Ca 201/03

bei uns veröffentlicht am 12.02.2004

Tenor I.    Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin Vergütung nach Maßgabe der Tarifgruppe E 6, sowie der Entgeltgarantie gem. § 9 BETV E6/4J. des Vergütungstarifvertrages für die Besch

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(1) Die Krankenkassen sind in den gesetzlich bestimmten Fällen oder wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist, verpflichtet,1.bei Erbringung von Leistungen, insbesondere zur Prüfung von...
(1) Die Krankenkassen sind in den gesetzlich bestimmten Fällen oder wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist, verpflichtet,1.bei Erbringung von Leistungen, insbesondere zur Prüfung von...
(1) Die Krankenkassen sind in den gesetzlich bestimmten Fällen oder wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist, verpflichtet,1.bei Erbringung von Leistungen, insbesondere zur Prüfung von...
(1) Die Krankenkassen sind in den gesetzlich bestimmten Fällen oder wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist, verpflichtet,1.bei Erbringung von Leistungen, insbesondere zur Prüfung von...
(1) Die Krankenkassen sind in den gesetzlich bestimmten Fällen oder wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist, verpflichtet,1.bei Erbringung von Leistungen, insbesondere zur Prüfung von...
(1) Die Krankenkassen sind in den gesetzlich bestimmten Fällen oder wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist, verpflichtet,1.bei Erbringung von Leistungen, insbesondere zur Prüfung von...