Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) - SGB 4 | § 115 (weggefallen)

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Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) - SGB 4 | § 8 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit; Geringfügigkeitsgrenze


(1) Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn 1. das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt,2. die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstag

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3 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Sept. 2016 - 9 AZR 525/15

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 6. August 2015 - 2 Sa 820/14 - aufgehoben.

Landessozialgericht NRW Urteil, 04. Nov. 2015 - L 8 R 599/13

bei uns veröffentlicht am 04.11.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 29.1.2013 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens auch im Berufungsrechtszug mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst trag

Sozialgericht Dortmund Urteil, 28. Okt. 2015 - S 10 R 1924/12

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Der Kläger begehrt eine rückwirkende Rentenerhöhung ab dem 01.09.2009, d.h. ab Inkrafttreten des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG), und zwar im Wege eines Rücka