Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 37 Potenzialanalyse und Eingliederungsvereinbarung

(1) Die Agentur für Arbeit hat unverzüglich nach der Ausbildungsuchendmeldung oder Arbeitsuchendmeldung zusammen mit der oder dem Ausbildungsuchenden oder der oder dem Arbeitsuchenden die für die Vermittlung erforderlichen beruflichen und persönlichen Merkmale, beruflichen Fähigkeiten und die Eignung festzustellen (Potenzialanalyse). Die Potenzialanalyse erstreckt sich auch auf die Feststellung, ob und durch welche Umstände die berufliche Eingliederung voraussichtlich erschwert sein wird.

(2) In einer Eingliederungsvereinbarung, die die Agentur für Arbeit zusammen mit der oder dem Ausbildungsuchenden oder der oder dem Arbeitsuchenden trifft, werden für einen zu bestimmenden Zeitraum festgelegt

1.
das Eingliederungsziel,
2.
die Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit,
3.
welche Eigenbemühungen zur beruflichen Eingliederung die oder der Ausbildungsuchende oder die oder der Arbeitsuchende in welcher Häufigkeit mindestens unternehmen muss und in welcher Form diese nachzuweisen sind,
4.
die vorgesehenen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung.
Die besonderen Bedürfnisse behinderter und schwerbehinderter Menschen sollen angemessen berücksichtigt werden.

(3) Der oder dem Ausbildungsuchenden oder der oder dem Arbeitsuchenden ist eine Ausfertigung der Eingliederungsvereinbarung auszuhändigen. Die Eingliederungsvereinbarung ist sich ändernden Verhältnissen anzupassen; sie ist fortzuschreiben, wenn in dem Zeitraum, für den sie zunächst galt, die Ausbildungssuche oder Arbeitsuche nicht beendet wurde. Sie ist spätestens nach sechsmonatiger Arbeitslosigkeit, bei arbeitslosen und ausbildungsuchenden jungen Menschen spätestens nach drei Monaten, zu überprüfen. Kommt eine Eingliederungsvereinbarung nicht zustande, sollen die nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 erforderlichen Eigenbemühungen durch Verwaltungsakt festgesetzt werden.

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Arbeitslosigkeit: Faktische Beschäftigungslosigkeit und Bezug von ALG I

14.02.2017

Meldet sich eine Arbeitnehmerin arbeitslos, die sich wegen Mobbings nicht in der Lage sieht, an ihrem Arbeitsplatz tätig zu sein, kann sie Arbeitslosengeld beanspruchen.
Steuerrecht

Referenzen - Gesetze | § 25 WHG 2009

§ 25 WHG 2009 zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 25 WHG 2009 wird zitiert von 3 anderen §§ im Wasserhaushaltsgesetz.

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 38 Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden


(1) Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes des Ausbildungs- oder Ar

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 31 Grundsätze der Berufsberatung


Bei der Berufsberatung sind Neigung, Eignung, berufliche Fähigkeiten und Leistungsfähigkeit der Ratsuchenden sowie aktuelle und zu erwartende Beschäftigungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Die Durchführung einer Potenzialanalyse entsprechend § 37 Ab

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 440 Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente


(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2008 in einer Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante versicherungspflichtig beschäftigt waren, bleiben in dieser Beschäftigung versicherungspflichtig. (2) § 38 Abs. 4 in der bis zum 3

Referenzen - Urteile | § 25 WHG 2009

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Bundessozialgericht Urteil, 03. Mai 2018 - B 11 AL 2/17 R

bei uns veröffentlicht am 03.05.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird die Berufung des Klägers unter Änderung des Urteils des Sächsischen Landessozialgerichts vom 5. Februar 2016 als unzulässig verworfen, soweit das Urteil de

Bundessozialgericht Urteil, 12. Dez. 2017 - B 11 AL 26/16 R

bei uns veröffentlicht am 12.12.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 19. Mai 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 12. Okt. 2017 - B 11 AL 24/16 R

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. März 2016 und des Sozialgerichts Berlin vom 14. November 2014 sowie der Bescheid vom 25. Ja

Bundessozialgericht Urteil, 04. Apr. 2017 - B 11 AL 5/16 R

bei uns veröffentlicht am 04.04.2017

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 18. März 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 04. Apr. 2017 - B 11 AL 19/16 R

bei uns veröffentlicht am 04.04.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. Juni 2016 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Dortmund Urteil, 10. Okt. 2016 - S 31 AL 84/16

bei uns veröffentlicht am 10.10.2016

Tenor Der Bescheid vom 11. Dezember 2015 in der Gestalt des Wider- spruchsbescheides vom 11. Januar 2016 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ab 24. November 2015 Arbeitslosengeld nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu

Bundessozialgericht Urteil, 23. Juni 2016 - B 14 AS 42/15 R

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers wird unter Änderung der Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 26. Februar 2015 und des Sozialgerichts Augsburg vom 30. Oktober 2014 festgestellt, dass

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Juni 2015 - VI R 10/14

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 5. März 2013  13 K 2572/11 Kg, AO aufgehoben.

Landessozialgericht NRW Urteil, 07. Mai 2015 - L 9 AL 233/14

bei uns veröffentlicht am 07.05.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 14.07.2014 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits auch im Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für d

Bundesfinanzhof Urteil, 23. Okt. 2014 - V R 24/14

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

Tatbestand 1 I. Streitig ist die Berechtigung der Beklagten und Revisionsklägerin (Familienkasse), die Kindergeldfestsetzung für die Tochter des Klägers und Revisionsbek

Sozialgericht Dortmund Urteil, 13. Okt. 2014 - S 31 AL 573/12

bei uns veröffentlicht am 13.10.2014

Tenor Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung der Bescheide vom 23. Mai 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28. Juni 2012verurteilt, der Klägerin bereits ab 26. Mai 2012 Arbeitslosengeld nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Aug. 2014 - XI R 1/13

bei uns veröffentlicht am 26.08.2014

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) in den Monaten Februar 2009 bis November 2010 (Streitzeitraum) Kindergeld

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Apr. 2014 - III R 19/12

bei uns veröffentlicht am 10.04.2014

Tatbestand 1 I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der am ... April 1990 geborene Sohn (S) des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) im Streitzeitraum Februar b

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Apr. 2014 - III R 37/12

bei uns veröffentlicht am 10.04.2014

Tatbestand 1 I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der am … 1990 geborene Sohn (S) des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) im Streitzeitraum Januar 2009 bis J

Bundesfinanzhof Beschluss, 19. März 2014 - III S 22/13

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Tatbestand 1 I.Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der am … April 1990 geborene Sohn (S) des Klägers, Revisionsbeklagten und Antragstellers (Antragsteller) im Zeit

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 10. Feb. 2014 - L 5 AS 997/13 B ER

bei uns veröffentlicht am 10.02.2014

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 28. Oktober 2013 wird zurückgewiesen. Das Ablehnungsgesuch der Antragstellerin gegen Richterin S. wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten sind nicht z

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 23. Mai 2012 - 7 B 116/12

bei uns veröffentlicht am 23.05.2012

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 19. März 2012 – 4 L 167/12 - wird zurückgewiesen.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner. Gründe Die gemäß § 67 Abs. 1 u

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 30. Mai 2011 - L 3 AL 65/11 B PKH

bei uns veröffentlicht am 30.05.2011

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 14. Februar 2011 wird verworfen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe 1 Streitgegenstand ist, ob die Beklagte zu Recht den Eintritt einer Sperrzeit

Bundessozialgericht Urteil, 30. Aug. 2010 - B 4 AS 10/10 R

bei uns veröffentlicht am 30.08.2010

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 3. Dezember 2009 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 22. März 2010 - B 4 AS 59/09 R

bei uns veröffentlicht am 22.03.2010

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger einen Mehrbedarf für erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige für die Zeit vom 1.1

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 19. Aug. 2009 - 12 W 39/09

bei uns veröffentlicht am 19.08.2009

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin und die Anschlussbeschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Einzelrichters der 15. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 08.06.2009 - 15 O 375/07 - aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 17. Aug. 2009 - 12 W 42/09

bei uns veröffentlicht am 17.08.2009

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Klägers sowie die Anschlussbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Einzelrichters der 15. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 08.06.2009 - 15 O 214/08 - werden z u r ü c k g e w i e s e

Sozialgericht Mannheim Urteil, 03. März 2005 - S 5 AL 3437/04

bei uns veröffentlicht am 03.03.2005

Tenor 1. Der Bescheid vom 29.07.2004 und der Widerspruchsbescheid vom 21.10.2004 werden aufgehoben. 2. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten. Tatbestand   1  Die Beteiligten streiten darum, o