Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit

(1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.

(2) Maßgeblich für das Vorliegen von gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten sind die in den folgenden sechs Bereichen genannten pflegefachlich begründeten Kriterien:

1.
Mobilität: Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Umsetzen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen;
2.
kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld, örtliche Orientierung, zeitliche Orientierung, Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen, Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen, Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben, Verstehen von Sachverhalten und Informationen, Erkennen von Risiken und Gefahren, Mitteilen von elementaren Bedürfnissen, Verstehen von Aufforderungen, Beteiligen an einem Gespräch;
3.
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten, nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten, Beschädigen von Gegenständen, physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen, verbale Aggression, andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten, Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen, Wahnvorstellungen, Ängste, Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage, sozial inadäquate Verhaltensweisen, sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen;
4.
Selbstversorgung: Waschen des vorderen Oberkörpers, Körperpflege im Bereich des Kopfes, Waschen des Intimbereichs, Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare, An- und Auskleiden des Oberkörpers, An- und Auskleiden des Unterkörpers, mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken, Essen, Trinken, Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls, Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma, Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma, Ernährung parenteral oder über Sonde, Bestehen gravierender Probleme bei der Nahrungsaufnahme bei Kindern bis zu 18 Monaten, die einen außergewöhnlich pflegeintensiven Hilfebedarf auslösen;
5.
Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen:
a)
in Bezug auf Medikation, Injektionen, Versorgung intravenöser Zugänge, Absaugen und Sauerstoffgabe, Einreibungen sowie Kälte- und Wärmeanwendungen, Messung und Deutung von Körperzuständen, körpernahe Hilfsmittel,
b)
in Bezug auf Verbandswechsel und Wundversorgung, Versorgung mit Stoma, regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden, Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung,
c)
in Bezug auf zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung, Arztbesuche, Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen, zeitlich ausgedehnte Besuche medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen, Besuch von Einrichtungen zur Frühförderung bei Kindern sowie
d)
in Bezug auf das Einhalten einer Diät oder anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften;
6.
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen, Ruhen und Schlafen, Sichbeschäftigen, Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen, Interaktion mit Personen im direkten Kontakt, Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds.

(3) Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, die dazu führen, dass die Haushaltsführung nicht mehr ohne Hilfe bewältigt werden kann, werden bei den Kriterien der in Absatz 2 genannten Bereiche berücksichtigt.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

2 relevante Anwälte

2 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt

Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Arbeitsrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

2 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

2 Artikel zitieren .

Steuerrecht: Der Pflegefreibetrag ist trotz Unterhaltspflicht zu gewähren

14.09.2017

Der Freibetrag für Pflegeleistungen steht einer pflegenden Person im Erbfall und bei Schenkungen auch dann zu, wenn sie gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist.
Steuerrecht

Steuerrecht: Heimkosten: Nur der pflegebedürftige Ehegatte ist steuerlich begünstigt

28.07.2010

Keine Zwangsläufigkeit aufgrund ehelicher Gemeinschaft oder sittlicher Verpflichtung - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Steuerrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 18 §§.

wird zitiert von 8 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 15 Förderungsdauer


(1) Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. (2) Ausbildungsförderung wird für die Dauer der Ausbildung – einschließlich der unterrich

Wohngeldgesetz - WoGG | § 14 Jahreseinkommen


(1) Das Jahreseinkommen eines zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedes ist vorbehaltlich des Absatzes 3 die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes zuzüglich der Einnahmen nach Absatz 2 abzüglich der A

Pflegezeitgesetz - PflegeZG | § 7 Begriffsbestimmungen


(1) Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,2. die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,3. Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind; zu dies

Bundesbeihilfeverordnung - BBhV | § 39 Vollstationäre Pflege


(1) Aufwendungen für vollstationäre Pflege in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung im Sinne des § 72 Absatz 1 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch oder in einer vergleichbaren Pflegeeinrichtung sind beihilfefähig, wenn häusliche oder teilstation
wird zitiert von 9 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument


(1) Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments er

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 36 Pflegesachleistung


(1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe). Der Anspruch

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit


(1) Die Pflegekassen beauftragen den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter mit der Prüfung, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Pflegegrad vorliegt. Im Rahmen dieser Prüfungen haben der Medizinisch

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 38a Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen


(1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 214 Euro monatlich, wenn 1. sie mit mindestens zwei und höchstens elf weiteren Personen in einer ambulant betreuten Wohngruppe in einer gemeinsamen Wohnung zum Zweck der ge
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument


(1) Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments er

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

176 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Dez. 2002 - VI ZR 142/02

bei uns veröffentlicht am 03.12.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 142/02 Verkündet am: 3. Dezember 2002 Böhringer-Mangold, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Juni 2011 - III ZR 203/10

bei uns veröffentlicht am 09.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 203/10 Verkündet am: 9. Juni 2011 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 307 (Bd, Bm,

Sozialgericht Nürnberg Beschluss, 18. Feb. 2019 - S 7 KR 1/19 ER

bei uns veröffentlicht am 18.02.2019

Tenor I. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, ab dem 02.01.2019 vorläufig für die Antragstellerin die Kosten häuslicher Krankenpflege in Form von Medikamentengabe 2 x täglich / 7 x wöchentlich zu übernehmen. II. Diese Anordnung

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2016 - L 8 SO 128/14

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts München vom 25. März 2014 wird aufgehoben. II. Die Beigeladene zu 1) wird verurteilt, dem Kläger 143.379,09 Euro zu erstatten. III. Die Beigeladene zu 1) trägt die Kosten des Verfahrens

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2016 - L 8 SO 312/14

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 15. Oktober 2014, S 22 SO 325/13, wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Jan. 2014 - L 8 SO 166/12

bei uns veröffentlicht am 28.01.2014

Tatbestand Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin von der Beklagten nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Hilfe zur Pflege während eines vollstationären Aufenthalts in einem Krankenhaus in der Zeit vom 28.03. bi

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Okt. 2016 - L 2 P 77/13

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 01.10.2013 und der Bescheid der Beklagten vom 01.09.2010 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 18.01.2011 in der Fassung des Teilan

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Apr. 2016 - L 2 P 69/13

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 11.10.2013 wird zurückgewiesen. II. Die außergerichtlichen Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. III.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. März 2015 - 14 ZB 14.482

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 4.576,81 Euro festgesetzt. Gr

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Juni 2019 - L 7 R 5188/17

bei uns veröffentlicht am 06.06.2019

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 14. September 2017 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 9. September 2014 abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahren

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 01. Juli 2015 - S 12 KR 512/12

bei uns veröffentlicht am 01.07.2015

Gründe Leitsatz: in dem Rechtsstreit ... - Sozialverwaltung -, vertreten durch den Bezirkstagspräsidenten, ... wegen B., geb. ... 2005 - - - Kläger - gegen AOK ... - Die Gesundheitskasse, Direktion ..., vertr

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Sept. 2015 - L 2 P 22/13

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 21. Februar 2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tat

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Mai 2018 - M 22 K 16.1853

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin begehrt für die von ihr s

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Juni 2015 - L 8 SO 50/13

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 8. Februar 2013 wird zurückgewiesen. II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. III. Die Revision wi

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 10. März 2015 - L 1 LW 21/13

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 20. November 2013 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Urteil des Sozialgerichts München in seiner Ziffer III. aufgehoben wird. II. Außergeri

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Nov. 2014 - L 2 U 254/14

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 27. Januar 2014 sowie der Bescheid der Beklagten vom 28. August 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 1. Oktober 2012 aufgehoben und fes

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Sept. 2014 - L 19 R 766/11

bei uns veröffentlicht am 29.09.2014

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 11.07.2011 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugela

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Nov. 2014 - L 2 P 20/14

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 25. Februar 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. III. Die Revi

Sozialgericht Landshut Urteil, 13. Jan. 2017 - S 10 P 16/16

bei uns veröffentlicht am 13.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin anstelle der Zuordnung

Sozialgericht München Urteil, 22. Sept. 2015 - S 17 P 54/14

bei uns veröffentlicht am 22.09.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Streitig ist die Gewährung von Pflegeversicherungsleistungen nach der Pflegestufe I. Die am ...1939

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Mai 2017 - L 4 P 59/13

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tenor I. Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 16. September 2013 wird unter Nr. I aufgehoben und die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 9. August 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. O

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 07. Feb. 2017 - L 5 P 21/12

bei uns veröffentlicht am 07.02.2017

Tenor I. Die Beklagte wird gemäß Teilanerkenntnis vom 13.02.2014 verurteilt, der Klägerin Leistungen nach der Pflegestufe II anstelle der Pflegestufe I bereits ab 1. Februar 2009 zu gewähren. II. Im Übrigen wird die Ber

Sozialgericht München Gerichtsbescheid, 28. Aug. 2015 - S 12 P 228/14

bei uns veröffentlicht am 28.08.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Der Kläger begehrt die Gewährung von Leistungen der Pflegeversicherung unter Zugrundelegung der Pflegest

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 05. Dez. 2016 - S 5 SO 15/16

bei uns veröffentlicht am 05.12.2016

Tenor I. Der Beklagte hat der Klägerin 8.511,33 Euro zu erstatten. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Streitig ist ein Erstattungsanspruch für die von der Klägerin erbrach

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Feb. 2018 - L 4 P 45/15

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 7. Juli 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 21. Dez. 2018 - 6 K 4230/17

bei uns veröffentlicht am 21.12.2018

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 29. September 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 12. Mai 2017 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin für den von ihr belegten Heimplatz Pflegewohngeld in gesetzlicher Höhe fü

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Sept. 2018 - XII ZB 384/17

bei uns veröffentlicht am 12.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 384/17 Verkündet am: 12. September 2018 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundessozialgericht Urteil, 28. Juni 2018 - B 5 R 12/17 R

bei uns veröffentlicht am 28.06.2018

Tenor Die Revision wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten auch des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatt

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 08. Mai 2018 - L 6 P 3/13

bei uns veröffentlicht am 08.05.2018

Tenor Auf die Berufung des Klägers werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stralsund vom 11. Februar 2013 und der Bescheid der Beklagten vom 27. September 2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. März 2012 aufgehoben. Die notwe

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 08. März 2018 - 3 K 888/16

bei uns veröffentlicht am 08.03.2018

Tenor 1. Der Lohnsteuer-Haftungsbescheid vom 12. November 2015 in Gestalt der Ein-spruchsentscheidung vom 25. Februar 2016 wird dahingehend geändert, dass der Haftungsbetrag für das Jahr 2011 auf 0 EUR, für das Jahr 2012 auf 16,20 EUR (davon Lohnste

Bundessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2017 - B 3 KR 11/16 R

bei uns veröffentlicht am 30.11.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. November 2015 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 28. Sept. 2017 - B 3 P 3/16 R

bei uns veröffentlicht am 28.09.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 26. April 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 11. Juli 2017 - B 1 KR 30/16 R

bei uns veröffentlicht am 11.07.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 26. April 2016 und des Sozialgerichts Hannover vom 13. Februar 2014 aufgehoben.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 03. Juli 2017 - L 8 SO 58/16

bei uns veröffentlicht am 03.07.2017

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe I. 1 Die von dem Kläger eingelegte Berufung betrifft die Gewährung von Leistungen de

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Mai 2017 - II R 37/15

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 21. März 2015  3 K 35/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 25. Apr. 2017 - L 7 P 2/13

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 30. November 2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision w

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Jan. 2017 - I R 74/14

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 25. August 2014 9 K 106/12 G wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Beschluss, 29. Nov. 2016 - B 3 P 7/16 B

bei uns veröffentlicht am 29.11.2016

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 23. Dezember 2015 wird zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 22. Nov. 2016 - 3 U 25/16

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 24.03.2016 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe geändert: Es wird festgestellt, dass an den Kläger aus dem Nachlass der am 01.09.2010 verstorbenen,

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 26. Okt. 2016 - L 4 P 2609/16

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 29. Juni 2016 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe

Sozialgericht Magdeburg Beschluss, 16. Sept. 2016 - S 1 KR 469/16 ER

bei uns veröffentlicht am 16.09.2016

Tenor Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird zurückgewiesen. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Die Beteiligten haben sich keine Kosten zu erstatten. Gründe I. 1 Die 1966 geborene Antragst

Sozialgericht Halle Beschluss, 15. Sept. 2016 - S 35 KR 441/15 ER

bei uns veröffentlicht am 15.09.2016

Tenor Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Antragstellerin mit Wirkung vom 14.09.2016 an für einen Zeitraum von einem Jahr vorläufig Leistungen der häuslichen Krankenpflege in Form von Blasenstimulationen von derzeit 5 mal täglich zu gewähre

Bundessozialgericht Beschluss, 23. Juni 2016 - B 3 P 1/16 B

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. November 2015 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Juni 2016 - 5 K 2714/15

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Tenor 1. Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 28. August 2015 wird der Einkommensteuerbescheid 2014 vom 15. Juli 2015 dahingehend abgeändert, dass Aufwendungen von weiteren 15.452,04 EUR als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werd

Verwaltungsgericht Düsseldorf Gerichtsbescheid, 10. Juni 2016 - 21 K 7592/15

bei uns veröffentlicht am 10.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrag

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 25. Mai 2016 - 4 Sa 1620/15

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 11.09.2015 – 2 Ca 678/15 L – teilweise abgeändert. Die  Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.557,53 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über de

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 26. Apr. 2016 - L 7 P 6/14

bei uns veröffentlicht am 26.04.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 25. September 2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. Tatbestan

Bundessozialgericht Urteil, 20. Apr. 2016 - B 3 P 4/14 R

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 18. Juli 2014 und des Sozialgerichts Reutlingen vom 25. Oktober 2011 sowie die Bescheide der Bek

Bundessozialgericht Urteil, 20. Apr. 2016 - B 3 P 1/15 R

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 29. Januar 2015 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 22. Feb. 2016 - 11 K 4602/14

bei uns veröffentlicht am 22.02.2016

Tenor Der Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheides vom 25. September 2014 verpflichtet, für die Klägerin an die Seniorenresidenz N.         GmbH Pflegewohngeld für die Zeit vom 16. Oktober 2014 bis zum 11. März 2015 in Höhe von mo

Referenzen

(1) Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt...