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Amtlich · § 5 UrhG

§ 16 SchRegDV

Zeitreise: 18.06.2026

Zur Bezeichnung des Berechtigten sind im Schiffregister einzutragen: 1. bei natürlichen Personen Vorname und Familienname, Geburtsdatum und, falls aus den Eintragungsunterlagen ersichtlich, akademische Grade und frühere Familiennamen; ergibt sich das Geburtsdatum nicht aus den Eintragungsunterlagen und ist es dem Registergericht nicht anderweitig bekannt, soll der Wohnort des Berechtigten angegeben werden; 2. bei rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen die Firma oder der Name und der Sitz.

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