Zum Inhalt springen
SchRegDVAmtlich · § 5 UrhG

Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung

Rechtsstand: 18.06.2026Fundstelle: BGBl I 1980, 2169Ausgefertigt: 24.11.1980

Gliederung

93 Vorschriften
  1. Erster AbschnittEinrichtung der Register im Allgemeinen
  2. Zweiter AbschnittFührung des Schiffsregisters
  3. Dritter AbschnittAllgemeine Verfahrensvorschriften
  4. Vierter AbschnittDas Seeschiffsregister
  5. Fünfter AbschnittDas Binnenschiffsregister
  6. Sechster AbschnittDas Schiff betreffende Urkunden
  7. Siebenter AbschnittDas Schiffsbauregister
  8. Achter AbschnittMaschinell geführte Register
  9. Neunter AbschnittElektronischer Rechtsverkehr und elektronische Registerakte
  10. Zehnter AbschnittÜbergangs- und Schlußvorschriften