Reichsversicherungsordnung - RVO | § 358

Verträge mit Angestellten, die der Dienstordnung unterstehen sollen (§§ 349, 354 Abs. 1), dürfen ab dem 1. Januar 1993 nicht mehr abgeschlossen werden, es sei denn, der Angestellte unterstand am 31. Dezember 1992 bereits einer Dienstordnung.

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Reichsversicherungsordnung - RVO | § 354


(1) Wer der Dienstordnung unterstehen soll, wird durch schriftlichen Vertrag angestellt. (2) Nach zehnjähriger Beschäftigung darf die Kündigung oder Entlassung solcher Angestellten nur aus einem wichtigen Grund stattfinden. (3) Die Vereinbarungen ü

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Bundesarbeitsgericht Urteil, 16. Okt. 2018 - 3 AZR 319/17

bei uns veröffentlicht am 16.10.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 19. Januar 2017 - 5 Sa 171/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 16. Okt. 2018 - 3 AZR 314/17

bei uns veröffentlicht am 16.10.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 22. Februar 2017 - 6 Sa 172/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 26. Sept. 2017 - 3 AZR 72/16

bei uns veröffentlicht am 26.09.2017

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. Dezember 2015 - 12 Sa 1135/15 - aufgehoben.

Arbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 29. Juli 2015 - 3 Ca 7680/14

bei uns veröffentlicht am 29.07.2015

Tenor 1.Die Klage wird abgewiesen. 2.Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3.Der Streitwert wird auf 1.296,00 € festgesetzt. 1Tatbestand: 2Die Parteien streiten darüber, ob die Beschäftigungszeiten der Klägerin bis zur Vollen

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 18. Jan. 2005 - PB 15 S 1712/03

bei uns veröffentlicht am 18.01.2005

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart - Fachkammer für Personalvertretungssachen - vom 23.06.2003 - PB 21 K 1/02 - geändert. Es wird festgestellt, dass die Einstellung des Bereichsleiter

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(1) Wer der Dienstordnung unterstehen soll, wird durch schriftlichen Vertrag angestellt. (2) Nach zehnjähriger Beschäftigung darf die Kündigung oder Entlassung solcher Angestellten nur aus einem wichtigen Grund stattfinden. (3) Die Vereinbarungen über das...