Verschiedene Angelegenheiten sind

1.
das Verfahren über ein Rechtsmittel und der vorausgegangene Rechtszug, soweit sich aus § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10a nichts anderes ergibt,
1a.
jeweils das Verwaltungsverfahren, das einem gerichtlichen Verfahren vorausgehende und der Nachprüfung des Verwaltungsakts dienende weitere Verwaltungsverfahren (Vorverfahren, Einspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren, Abhilfeverfahren), das Verfahren über die Beschwerde und die weitere Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung, das Verwaltungsverfahren auf Aussetzung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung sowie über einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Rechte Dritter und ein gerichtliches Verfahren,
2.
das Mahnverfahren und das streitige Verfahren,
3.
das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger und das streitige Verfahren,
4.
das Verfahren in der Hauptsache und ein Verfahren
a)
auf Anordnung eines Arrests oder zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung,
b)
auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer einstweiligen Anordnung,
c)
über die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, über die Aufhebung der Vollziehung oder über die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts sowie
d)
über die Abänderung, die Aufhebung oder den Widerruf einer in einem Verfahren nach den Buchstaben a bis c ergangenen Entscheidung,
5.
der Urkunden- oder Wechselprozess und das ordentliche Verfahren, das nach Abstandnahme vom Urkunden- oder Wechselprozess oder nach einem Vorbehaltsurteil anhängig bleibt (§§ 596, 600 der Zivilprozessordnung),
6.
das Schiedsverfahren und das Verfahren über die Zulassung der Vollziehung einer vorläufigen oder sichernden Maßnahme sowie das Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung oder Änderung einer Entscheidung über die Zulassung der Vollziehung (§ 1041 der Zivilprozessordnung),
7.
das gerichtliche Verfahren und ein vorausgegangenes
a)
Güteverfahren vor einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle (§ 794 Absatz 1 Nummer 1 der Zivilprozessordnung) oder, wenn die Parteien den Einigungsversuch einvernehmlich unternehmen, vor einer Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt (§ 15a Absatz 3 des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung),
b)
Verfahren vor einem Ausschuss der in § 111 Absatz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes bezeichneten Art,
c)
Verfahren vor dem Seemannsamt zur vorläufigen Entscheidung von Arbeitssachen und
d)
Verfahren vor sonstigen gesetzlich eingerichteten Einigungsstellen, Gütestellen oder Schiedsstellen,
8.
das Vermittlungsverfahren nach § 165 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und ein sich anschließendes gerichtliches Verfahren,
9.
das Verfahren über ein Rechtsmittel und das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Rechtsmittels,
10.
das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und
a)
ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren und
b)
ein sich nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens anschließendes Bußgeldverfahren,
11.
das Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde und das nachfolgende gerichtliche Verfahren,
12.
das Strafverfahren und das Verfahren über die im Urteil vorbehaltene Sicherungsverwahrung und
13.
das Wiederaufnahmeverfahren und das wiederaufgenommene Verfahren, wenn sich die Gebühren nach Teil 4 oder 5 des Vergütungsverzeichnisses richten.

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ZPO: Zur Prüfung der Erfolgsaussichten einer gegnerischen Nichtzulassungsbeschwerde

11.12.2013

Die durch eine solche Prüfung vor deren Begründung verursachten Kosten sind wegen Verstoßes gegen das Kostenschonungsgebot nicht zu erstatten.
Zivilprozessrecht

Referenzen - Gesetze | § 17 RVG

§ 17 RVG zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

§ 17 RVG wird zitiert von 1 anderen §§ im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 18 Besondere Angelegenheiten


(1) Besondere Angelegenheiten sind 1. jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers; dies gilt entsprechend im Verwaltungszwangsverfahren (Verwaltungsvolls
§ 17 RVG zitiert 6 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 794 Weitere Vollstreckungstitel


(1) Die Zwangsvollstreckung findet ferner statt:1.aus Vergleichen, die zwischen den Parteien oder zwischen einer Partei und einem Dritten zur Beilegung des Rechtsstreits seinem ganzen Umfang nach oder in Betreff eines Teiles des Streitgegenstandes vo

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 111 Änderung von Vorschriften


(1) Soweit nach anderen Rechtsvorschriften andere Gerichte, Behörden oder Stellen zur Entscheidung oder Beilegung von Arbeitssachen zuständig sind, treten an ihre Stelle die Arbeitsgerichte. Dies gilt nicht für Seemannsämter, soweit sie zur vorläufig

Zivilprozessordnung - ZPO | § 1041 Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes


(1) Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so kann das Schiedsgericht auf Antrag einer Partei vorläufige oder sichernde Maßnahmen anordnen, die es in Bezug auf den Streitgegenstand für erforderlich hält. Das Schiedsgericht kann von jeder Parte

Zivilprozessordnung - ZPO | § 600 Nachverfahren


(1) Wird dem Beklagten die Ausführung seiner Rechte vorbehalten, so bleibt der Rechtsstreit im ordentlichen Verfahren anhängig. (2) Soweit sich in diesem Verfahren ergibt, dass der Anspruch des Klägers unbegründet war, gelten die Vorschriften des

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 165 Vermittlungsverfahren


(1) Macht ein Elternteil geltend, dass der andere Elternteil die Durchführung einer gerichtlichen Entscheidung oder eines gerichtlich gebilligten Vergleichs über den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind vereitelt oder erschwert, vermittelt das Geri

Zivilprozessordnung - ZPO | § 596 Abstehen vom Urkundenprozess


Der Kläger kann, ohne dass es der Einwilligung des Beklagten bedarf, bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung von dem Urkundenprozess in der Weise abstehen, dass der Rechtsstreit im ordentlichen Verfahren anhängig bleibt.
§ 17 RVG zitiert 2 andere §§ aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 15a Anrechnung einer Gebühr


(1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr vor, kann der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag der beiden Gebühren. (2) Sind mehrere Gebüh

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 19 Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen


(1) Zu dem Rechtszug oder dem Verfahren gehören auch alle Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten und solche Verfahren, die mit dem Rechtszug oder Verfahren zusammenhängen, wenn die Tätigkeit nicht nach § 18 eine besondere Angelegenheit ist

Referenzen - Urteile | § 17 RVG

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Bundesgerichtshof Urteil, 05. Nov. 2009 - IX ZR 237/08

bei uns veröffentlicht am 05.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 237/08 Verkündet am: 5. November 2009 Hauck Justizsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja RVG VV Nr. 4141 Eine

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Nov. 2011 - XII ZB 458/10

bei uns veröffentlicht am 02.11.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 458/10 vom 2. November 2011 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja RVG VV Vorbem. 3 Abs. 3 Alt. 3, Nr. 3104; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Die in Vorbem. 3 Abs. 3 A

Bundesgerichtshof Urteil, 04. März 2008 - VI ZR 176/07

bei uns veröffentlicht am 04.03.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 176/07 Verkündet am: 4. März 2008 Blum, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Dez. 2012 - IV ZR 186/11

bei uns veröffentlicht am 19.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 186/11 Verkündet am: 19. Dezember 2012 Schick Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja RVG § 15 A

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Nov. 2019 - XII ZB 63/19

bei uns veröffentlicht am 20.11.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 63/19 vom 20. November 2019 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja RVG §§ 15 Abs. 2, 17 Nr. 1, 20; GVG § 17 b Abs. 2 und 3 a) Wird eine Sache im Rechtsmittelverfahren an ei

Bundesgerichtshof Urteil, 12. März 2009 - IX ZR 10/08

bei uns veröffentlicht am 12.03.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 10/08 Verkündet am: 12. März 2009 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja RVG § 17 Nr. 4 Buchstabe b)

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Mai 2006 - III ZB 120/05

bei uns veröffentlicht am 04.05.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 120/05 vom 4. Mai 2006 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja RVG VV Nr. 3403, 3506, 3508; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1 a) Zur Abgrenzung eines Auftrags für "sonstige Einzeltätigkeiten

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Okt. 2013 - XI ZB 2/13

bei uns veröffentlicht am 15.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZB 2/13 vom 15. Oktober 2013 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 RVG §§ 13, 17 Nr. 9, VV RVG Nr. 3403 Der dem zweitinstanzlichen Prozessbevol

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2006 - X ZB 6/06

bei uns veröffentlicht am 10.10.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 6/06 vom 10. Oktober 2006 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2; RPflG § 11 Abs. 2 Gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO kommt eine Zulassung der Rechtsbes

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Okt. 2006 - V ZB 91/06

bei uns veröffentlicht am 19.10.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 91/06 vom 19. Oktober 2006 in dem Kostenfestsetzungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BRAGO § 6; RVG §§ 7, 61 Abs. 1 Satz 1; RVG-VV Nr. 1008 a) Bei einem Parteiwechsel erhält der Rech

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Sept. 2008 - IX ZR 174/07

bei uns veröffentlicht am 18.09.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 174/07 Verkündet am: 18. September 2008 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja RVG VV Nr. 5115 Abs.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 14. Okt. 2016 - L 15 SF 229/14 E

bei uns veröffentlicht am 14.10.2016

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 25. August 2014 wird zurückgewiesen. Gründe I. Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem Rechtsanwalt

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Sept. 2016 - 11 W 1503/16

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tenor I. Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Wert der Beschwerde beträgt 143.876,60 €. IV. Die Rechtsbeschwerde wird

Landgericht Hof Endurteil, 26. Apr. 2016 - 15 O 5/12

bei uns veröffentlicht am 26.04.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.957,45 Euro nebst Verzugszinsen hieraus jährlich in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 17.12.2011 zu zahlen. II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. I

Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. Feb. 2017 - M 18 M 16.5617

bei uns veröffentlicht am 13.02.2017

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger und Erinnerungsführer trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens. Gerichtsgebühren werden nicht erhoben. Gründe I. Die Mutter des Kläge

Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. Feb. 2017 - M 18 M 16.5623

bei uns veröffentlicht am 13.02.2017

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin/Antragstellerin und Erinnerungsführerin trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens. Gerichtsgebühren werden nicht erhoben. Gründe I.

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Sept. 2018 - VII ZB 54/16

bei uns veröffentlicht am 26.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 54/16 vom 26. September 2018 in dem Kostenfestsetzungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja RVG § 15 Abs. 2 Die anwaltliche Vertretung in einem Verfahren, das wechselseitige Nichtzul

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 20. Apr. 2018 - 3 O 164/18

bei uns veröffentlicht am 20.04.2018

Gründe 1 I. Die zulässige Beschwerde hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg. 2 Dem Sachverhalt liegt ein am 7. Januar 2015 ergangener Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle (Az.: 6 D 262/14 HAL) zugrunde, mit welchem dem Antra

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Dez. 2017 - IX ZB 31/16

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 31/16 vom 21. Dezember 2017 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 91 Abs. 2 Satz 2 § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO gilt auch bei einem Anwaltswechsel zwischen dem Mahnverfahren

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Dez. 2017 - IX ZR 243/16

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 243/16 Verkündet am: 14. Dezember 2017 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Nov. 2017 - V ZB 152/16

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 152/16 vom 16. November 2017 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja RVG § 15 Abs. 2, Abs. 5 Satz 2 a) Das Verfahren über den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil und das vora

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 21. März 2017 - 14 W 122/17

bei uns veröffentlicht am 21.03.2017

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 20.02.2017 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichtes Koblenz vom 26.01.2017, zugestellt am 08.02.2017, wird der Nichtabhilfebeschluss des Landgeri

Landgericht Halle Beschluss, 19. Jan. 2017 - 1 T 359/16

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

Tenor Auf den Antrag des Betroffenen wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Naumburg vom 2. November 2016 ihn in seinen Rechten verletzt hat und die Freiheitsentziehung im Zeitraum vom 1. bis zum 17. November 2016 rechtswidrig war

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Nov. 2016 - XI ZB 9/13

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZB 9/13 vom 22. November 2016 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja KapMuG §§ 6, 8, 20, 22 RVG § 41a a) Die Feststellungen eines Musterentscheids entfalten nur in den nach § 8 A

Bundessozialgericht Urteil, 19. Okt. 2016 - B 14 AS 50/15 R

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. September 2015 und des Sozialgerichts Cottbus vom 24. September 2013 aufgehoben und die Kl

Verwaltungsgericht Aachen Beschluss, 13. Jan. 2016 - 5 L 295/15.A

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Tenor Auf die Erinnerung der Antragsgegnerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 6. Juli 2015 aufgehoben. Der Antrag des Prozessbevollmächtigten der Antragstellerinnen auf Festsetzung der von der Antragsge

Finanzgericht Münster Beschluss, 17. Sept. 2015 - 10 Ko 2261/15 KFB

bei uns veröffentlicht am 17.09.2015

Tenor Die Erinnerung wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. 1Gründe: 2I . 3Die Beteiligten streiten über die Höhe der anzusetzenden Geschäftsgebühr. 4Der Erinnerungsgegner begehrte mit seiner am 11.12.2014 erhobenen Klag

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 03. Juli 2015 - 2 Ws 400/15

bei uns veröffentlicht am 03.07.2015

Tenor Die weitere Beschwerde wird verworfen. Die Entscheidung ergeht frei von Gerichtsgebühren; Kosten werden nicht erstattet (§ 56 Abs. 2 RVG). 1G r ü n d e  : 2I. 3Die Anklage der Staatsanwaltschaft Köln vom 02.07.2013 hat dem Angeklagten, dem de

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 05. März 2015 - 8 E 124/15

bei uns veröffentlicht am 05.03.2015

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 16. Januar 2015 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 1G r ü n d e : 2Die Beschwerde des Antragstellers ist u

Amtsgericht Wernigerode Beschluss, 30. Jan. 2015 - 7 Ds 835 Js 81311/12

bei uns veröffentlicht am 30.01.2015

Tenor In der Strafsache gegen pp. Verteidiger: … , Braunschweig wegen Diebstahls wird der Erinnerung des Rechtsanwalts …, Braunschweig, vom 16.10.2014 gegen den Beschluss vom 09.10.2014 (BI. 69 d.A.) abgeholfen. Gründe 1 Nach..

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 04. Dez. 2014 - 8 KO 2155/14

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

Tenor Die Erinnerung wird abgewiesen.Die Erinnerungsführerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand 1 I. Die Erinnerungsführerin beantragte am 4.4.2012 rückwirkend Kindergeld für ihre beiden Kinder X und Y. Dies lehnte die Erinnerungsgegnerin

Landgericht Arnsberg Beschluss, 06. Okt. 2014 - 2 KLs 38/13

bei uns veröffentlicht am 06.10.2014

Tenor Auf die Erinnerung vom 25.08.2014 wird die Verteidigervergütung des Rechtsanwalts O auf insgesamt 1.336,71 € festgesetzt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Auslagen werden nicht erstattet. 1 2Gründe: 3I. 4Im Verfahren vor

Bundessozialgericht Urteil, 14. Mai 2014 - B 6 KA 27/13 R

bei uns veröffentlicht am 14.05.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Februar 2013 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 02. Apr. 2014 - B 4 AS 27/13 R

bei uns veröffentlicht am 02.04.2014

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 8. November 2012 aufgehoben. Das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 28. Oktober 2011 wird insoweit g

Amtsgericht Kempen Beschluss, 14. Feb. 2014 - 3 OWi-13 Js 489/13-72/13

bei uns veröffentlicht am 14.02.2014

Tenor Auf die Erinnerung des Betroffenen vom 00.00.00 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 00.00.00 dahingehend abgeändert, dass die der Betroffenen aus der Landeskasse zu erstattenden notwendigen Auslagen auf 765,76 Euro (siebenhundertfünfundse

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 17. Jan. 2014 - 2a K 3683/13.A

bei uns veröffentlicht am 17.01.2014

Tenor Der Gegenstandswert wird auf Antrag der Beklagten auf 5.000,00 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der Gegenstandswert für das erstinstanzliche gerichtliche Verfahren bestimmt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in der Fassung der Änderungen

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 12. Juni 2013 - 5 KO 314/13

bei uns veröffentlicht am 12.06.2013

Tenor Der Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle (Aktenzeichen: 5 K 5141/11) vom 02. Januar 2013 wird wie folgt geändert: Die von der Beklagten an den Kläger zu erstattenden Kosten werden auf 1.224,91 € (in Worten:.

Bundessozialgericht Urteil, 14. Feb. 2013 - B 14 AS 62/12 R

bei uns veröffentlicht am 14.02.2013

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 18. Oktober 2011 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage gegen die Bescheide des Bekla

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 18. Apr. 2012 - 3 AZB 22/11

bei uns veröffentlicht am 18.04.2012

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. März 2011 - 3 Ta 37/11 - wird zurückgewiesen.

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 15. Feb. 2012 - 1 U 93/11 - 27

bei uns veröffentlicht am 15.02.2012

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15. Februar 2011 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken, 8KFH O 259/08 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: das Anerkenntnisvorbehaltsurteil

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 08. Nov. 2011 - 8 S 1247/11

bei uns veröffentlicht am 08.11.2011

Tenor Auf die Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 30. März 2011 - 5 K 3036/10 - teilweise geändert. Auf die Erinnerung des Antragsgegners wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 21. März 2011 - 3 K 474/10.KO

bei uns veröffentlicht am 21.03.2011

Tenor Hinsichtlich des Bescheides des Beklagten vom 11. Dezember 2008 in Gestalt des Änderungsbescheides vom 8. Juli 2009 wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat der Kl

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 15. Sept. 2010 - 6 W 40/10

bei uns veröffentlicht am 15.09.2010

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Mannheim vom 11. März 2010 (Az 2 O 280/09) wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 12. Apr. 2010 - 11 K 735/10

bei uns veröffentlicht am 12.04.2010

Tenor Der Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 23. Februar 2010 wird abgeändert. Die dem Antragsgegner zu erstattenden Kosten werden auf insgesamt 2.316,80 Euro festgesetzt. Die festgesetzten Kosten sind

Bundessozialgericht Urteil, 25. Feb. 2010 - B 11 AL 24/08 R

bei uns veröffentlicht am 25.02.2010

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten nach Durchführung eines erfolgreichen Widerspruchsverfahrens über die Höhe zu erstattender Aufwendungen für die Hinzuziehung eines

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 07. Feb. 2008 - 13 S 2939/07

bei uns veröffentlicht am 07.02.2008

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12. November 2007 - 6 K 4194/05 - wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Verwaltungsgericht Freiburg Beschluss, 27. Sept. 2007 - A 3 K 1834/07

bei uns veröffentlicht am 27.09.2007

Tenor Die Erinnerung des Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 27.06.2007 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außerge

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 13. Juli 2007 - 2 Ws 161/07; 2 Ws 161/2007

bei uns veröffentlicht am 13.07.2007

Tenor Die weitere Beschwerde des Verteidigers gegen den Beschluss des Landgerichts - 14. Große Strafkammer - Stuttgart vom 12. Juni 2007 wird als unbegründet v e r w o r f e n . Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmi

Verwaltungsgericht Freiburg Beschluss, 21. März 2007 - 2 K 1377/06

bei uns veröffentlicht am 21.03.2007

Tenor Die Erinnerungen der Klägerin gegen die Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 31. Januar 2007 werden zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe   1  Die nach §§ 165,

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 05. Jan. 2007 - 8 W 67 - 68/06

bei uns veröffentlicht am 05.01.2007

Tenor 1. Auf die als sofortige Beschwerde zu behandelnde Erinnerung der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Neubrandenburg vom 15.06.2006 (Az.: 3 O 318/02) hinsichtlich der Kosten des Berufungsverfahrens vor dem Oberlan

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(1) Zu dem Rechtszug oder dem Verfahren gehören auch alle Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten und solche Verfahren, die mit dem Rechtszug oder Verfahren zusammenhängen, wenn die Tätigkeit nicht nach § 18 eine besondere Angelegenheit ist. Hierzu...
(1) Zu dem Rechtszug oder dem Verfahren gehören auch alle Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten und solche Verfahren, die mit dem Rechtszug oder Verfahren zusammenhängen, wenn die Tätigkeit nicht nach § 18 eine besondere Angelegenheit ist. Hierzu...
(1) Zu dem Rechtszug oder dem Verfahren gehören auch alle Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten und solche Verfahren, die mit dem Rechtszug oder Verfahren zusammenhängen, wenn die Tätigkeit nicht nach § 18 eine besondere Angelegenheit ist. Hierzu...
Der Kläger kann, ohne dass es der Einwilligung des Beklagten bedarf, bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung von dem Urkundenprozess in der Weise abstehen, dass der Rechtsstreit im ordentlichen Verfahren anhängig bleibt.
Der Kläger kann, ohne dass es der Einwilligung des Beklagten bedarf, bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung von dem Urkundenprozess in der Weise abstehen, dass der Rechtsstreit im ordentlichen Verfahren anhängig bleibt.
(1) Wird dem Beklagten die Ausführung seiner Rechte vorbehalten, so bleibt der Rechtsstreit im ordentlichen Verfahren anhängig. (2) Soweit sich in diesem Verfahren ergibt, dass der Anspruch des Klägers unbegründet war, gelten die Vorschriften des § 302 Abs. 4...
(1) Wird dem Beklagten die Ausführung seiner Rechte vorbehalten, so bleibt der Rechtsstreit im ordentlichen Verfahren anhängig. (2) Soweit sich in diesem Verfahren ergibt, dass der Anspruch des Klägers unbegründet war, gelten die Vorschriften des § 302 Abs. 4...
(1) Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so kann das Schiedsgericht auf Antrag einer Partei vorläufige oder sichernde Maßnahmen anordnen, die es in Bezug auf den Streitgegenstand für erforderlich hält. Das Schiedsgericht kann von jeder Partei im...
(1) Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so kann das Schiedsgericht auf Antrag einer Partei vorläufige oder sichernde Maßnahmen anordnen, die es in Bezug auf den Streitgegenstand für erforderlich hält. Das Schiedsgericht kann von jeder Partei im...
(1) Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so kann das Schiedsgericht auf Antrag einer Partei vorläufige oder sichernde Maßnahmen anordnen, die es in Bezug auf den Streitgegenstand für erforderlich hält. Das Schiedsgericht kann von jeder Partei im...
(1) Die Zwangsvollstreckung findet ferner statt:1.aus Vergleichen, die zwischen den Parteien oder zwischen einer Partei und einem Dritten zur Beilegung des Rechtsstreits seinem ganzen Umfang nach oder in Betreff eines Teiles des Streitgegenstandes vor einem...
(1) Die Zwangsvollstreckung findet ferner statt:1.aus Vergleichen, die zwischen den Parteien oder zwischen einer Partei und einem Dritten zur Beilegung des Rechtsstreits seinem ganzen Umfang nach oder in Betreff eines Teiles des Streitgegenstandes vor einem...
(1) Die Zwangsvollstreckung findet ferner statt:1.aus Vergleichen, die zwischen den Parteien oder zwischen einer Partei und einem Dritten zur Beilegung des Rechtsstreits seinem ganzen Umfang nach oder in Betreff eines Teiles des Streitgegenstandes vor einem...
(1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr vor, kann der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag der beiden Gebühren. (2) Sind mehrere Gebühren teilweise...
(1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr vor, kann der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag der beiden Gebühren. (2) Sind mehrere Gebühren teilweise...
(1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr vor, kann der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag der beiden Gebühren. (2) Sind mehrere Gebühren teilweise...
(1) Soweit nach anderen Rechtsvorschriften andere Gerichte, Behörden oder Stellen zur Entscheidung oder Beilegung von Arbeitssachen zuständig sind, treten an ihre Stelle die Arbeitsgerichte. Dies gilt nicht für Seemannsämter, soweit sie zur vorläufigen...
(1) Soweit nach anderen Rechtsvorschriften andere Gerichte, Behörden oder Stellen zur Entscheidung oder Beilegung von Arbeitssachen zuständig sind, treten an ihre Stelle die Arbeitsgerichte. Dies gilt nicht für Seemannsämter, soweit sie zur vorläufigen...
(1) Macht ein Elternteil geltend, dass der andere Elternteil die Durchführung einer gerichtlichen Entscheidung oder eines gerichtlich gebilligten Vergleichs über den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind vereitelt oder erschwert, vermittelt das Gericht auf Antrag...
(1) Macht ein Elternteil geltend, dass der andere Elternteil die Durchführung einer gerichtlichen Entscheidung oder eines gerichtlich gebilligten Vergleichs über den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind vereitelt oder erschwert, vermittelt das Gericht auf Antrag...