Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung im Beitrittsgebiet
Die Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) betragen ab 1. Januar 1992 1. in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 57.600 DM jährlich und 4.800 DM monatlich, 2. in der knappschaftlichen Rentenversicherung 70.800 DM jährlich und 5.900 DM monatlich.Die Anlage 2a zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird um die Jahresbeträge ergänzt.
Passende Werkzeuge
- SozialrechtRentenabschlag-Rechner (§ 77 SGB VI)Wie viel kostet der frühere Ruhestand? Jeder Monat vor der Regelaltersgrenze senkt die Rente dauerhaft um 0,3 % (§ 77 SGB VI), maximal 14,4 %. Der Rechner ermittelt Ihre Regelaltersgrenze nach Jahrgang (§ 235 SGB VI), den Zugangsfaktor und das verbleibende Rentenniveau — mit Ab- und Zuschlag.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.