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§ 7Amtlich · § 5 UrhG

Berechnung der in der Zeit vom 1. Januar 1991 bis 30. Juni 1991 entstehenden Rentenansprüche aus der Rentenversicherung

Zeitreise: 25.09.1996‹ § 6§ 8 ›

Für in der Zeit vom 1. Januar 1991 bis 30. Juni 1991 entstehende Rentenansprüche gelten anstelle der in der Anlage zum Rentenangleichungsgesetz enthaltenen Prozentsätze folgende Prozentsätze: Arbeitsjahre Faktor 51 16,45 50 15,23 49 13,98 48 12,88 47 11,58 46 10,26 45 8,91 44 7,72 43 6,31 42 4,88 41 3,60 40 2,11 39 2,35 38 0,79 unter 38 0,00

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