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Amtlich · § 5 UrhG

§ 13 15. RAG

Zeitreise: 16.10.1972

Der Erhöhungsbetrag für die Zeit vom 1. Juli 1972 bis zum 31. Dezember 1972 bleibt bei der Ermittlung anderen Einkommens unberücksichtigt, wenn bei Sozialleistungen auf Grund eines Gesetzes oder anderer Vorschriften die Gewährung oder die Höhe der Leistungen von anderem Einkommen abhängig ist.

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