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§ 1Amtlich · § 5 UrhG

Regelungsgegenstand

Zeitreise: 21.12.2015

Dieses Gesetz regelt für die psychosoziale Prozessbegleitung nach § 406g der Strafprozessordnung 1. die Grundsätze der psychosozialen Prozessbegleitung (§ 2), 2. die Anforderungen an die Qualifikation des psychosozialen Prozessbegleiters (§§ 3 und 4) sowie 3. die Vergütung des psychosozialen Prozessbegleiters (§§ 5 bis 10).

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