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§ 6Amtlich · § 5 UrhG

Höhe der Vergütung

Zeitreise: 21.12.2015

Der beigeordnete psychosoziale Prozessbegleiter erhält für die Wahrnehmung seiner Aufgaben aus der Staatskasse für eine psychosoziale Prozessbegleitung eine Vergütung 1. im Vorverfahren in Höhe von 520 Euro, 2. im gerichtlichen Verfahren im ersten Rechtszug in Höhe von 370 Euro, 3. nach Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens in Höhe von 210 Euro.Mit der Vergütung nach Satz 1 sind auch Ansprüche auf Ersatz anlässlich der Ausübung der psychosozialen Prozessbegleitung entstandener Aufwendungen und Auslagen sowie Ansprüche auf Ersatz der auf die Vergütung entfallenden Umsatzsteuer abgegolten.

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