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§ 9Amtlich · § 5 UrhG

Erlöschen des Anspruchs

Zeitreise: 21.12.2015

Der Vergütungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen 15 Monaten nach Einstellung oder rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens bei dem für die Festsetzung der Vergütung zuständigen Gericht geltend gemacht wird.

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