Kontrollgremiumgesetz - PKGrG | § 4 Pflicht der Bundesregierung zur Unterrichtung
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Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes Inhaltsverzeichnis
(1) Die Bundesregierung unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium umfassend über die allgemeine Tätigkeit der in § 1 Absatz 1 genannten Behörden und über Vorgänge von besonderer Bedeutung. Vorgänge von besonderer Bedeutung sind insbesondere
- 1.
wesentliche Änderungen im Lagebild der äußeren und inneren Sicherheit, - 2.
behördeninterne Vorgänge mit erheblichen Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung, - 3.
Einzelvorkommnisse, die Gegenstand politischer Diskussionen oder öffentlicher Berichterstattung sind.
(2) Die politische Verantwortung der Bundesregierung für die in § 1 genannten Behörden bleibt unberührt.
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Kontrollgremiumgesetz - PKGrG | § 6 Umfang der Unterrichtungspflicht, Verweigerung der Unterrichtung
(1) Die Verpflichtung der Bundesregierung nach den §§ 4 und 5 erstreckt sich nur auf Informationen und Gegenstände, die der Verfügungsberechtigung der Nachrichtendienste des Bundes unterliegen. Soweit diese nicht besteht, informiert die Bundesregieru
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
(1) Die Bundesregierung unterliegt hinsichtlich der Tätigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesnachrichtendienstes der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium.
(2) Die Rechte des De
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published on 06/02/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 ARs 10/18 vom 6. Februar 2019 in dem Verfahren der Minderheit von einem Viertel der Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages, bestehend aus den Mitgliedern , Platz der Rep
published on 03/12/2018 00:00
Tenor
1. Soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird der Antragsgegnerin im Wege der einstweilige
n Anordnung aufgegeben, dem Antragsteller Auskun
published on 13/06/2017 00:00
Tenor
1. Die Antragsgegnerin hat
a) die Antragstellerin zu 1. und den Deutschen Bundestag durch ihre Antwort vom 24. Novemb
published on 26/06/2013 00:00
Tatbestand
1
Der Rechtsstreit betrifft die Frage der Zulässigkeit einer Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht des Bundes, wenn lediglich ein Verdacht verfassungs
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Annotations
(1) Die Bundesregierung unterliegt hinsichtlich der Tätigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesnachrichtendienstes der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium.
(2) Die Rechte des Deutschen...