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§ 17Amtlich · § 5 UrhG

Erhöhung laufender Renten durch Kapitaleinzahlung

Zeitreise: 14.01.2006

Die laufenden Renten können jederzeit durch Einzahlung des notwendigen Deckungskapitals um einen unveränderlichen Jahresbetrag erhöht werden. Die Grundsätze für die Berechnung des Deckungskapitals setzt das Kuratorium nach Anhörung eines Sachverständigen fest. Der Beschluss bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

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