Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 9 Handeln für einen anderen
(1) Handelt jemand
- 1.
als vertretungsberechtigtes Organ einer juristischen Person oder als Mitglied eines solchen Organs, - 2.
als vertretungsberechtigter Gesellschafter einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder - 3.
als gesetzlicher Vertreter eines anderen,
(2) Ist jemand von dem Inhaber eines Betriebes oder einem sonst dazu Befugten
- 1.
beauftragt, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten, oder - 2.
ausdrücklich beauftragt, in eigener Verantwortung Aufgaben wahrzunehmen, die dem Inhaber des Betriebes obliegen,
(3) Die Absätze 1 und 2 sind auch dann anzuwenden, wenn die Rechtshandlung, welche die Vertretungsbefugnis oder das Auftragsverhältnis begründen sollte, unwirksam ist.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Rechtsanwalt Dirk Streifler betreut vor allem Mandanten im Bereich des Insolvenzrechts und Sanierung, des Wirtschaftsrechts und des Wirtschaftsstrafrechts. Aus seiner Erfahrung als Gründer u.a. von Internetdienstleistern ist eine lösungsorientierte..
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Referenzen - Gesetze
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Anzeigen >GewO | § 149 Einrichtung eines Gewerbezentralregisters
(1) Das Bundesamt für Justiz (Registerbehörde) führt ein Gewerbezentralregister.
(2) In das Register sind einzutragen
1. die vollziehbaren und die nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen einer Verwaltungsbehörde, durch die wegen Unzuverlässigkeit...
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Anzeigen >OWiG 1968 | § 14 Beteiligung
(1) Beteiligen sich mehrere an einer Ordnungswidrigkeit, so handelt jeder von ihnen ordnungswidrig. Dies gilt auch dann, wenn besondere persönliche Merkmale (§ 9 Abs. 1), welche die Möglichkeit der Ahndung begründen, nur bei einem Beteiligten...
Anzeigen >OWiG 1968 | § 29 Sondervorschrift für Organe und Vertreter
(1) Hat jemand
1. als vertretungsberechtigtes Organ einer juristischen Person oder als Mitglied eines solchen Organs, 2. als Vorstand eines nicht rechtsfähigen Vereins oder als Mitglied eines solchen Vorstandes, 3. als vertretungsberechtigter...
Referenzen - Urteile
30 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juni 2004 - III ZR 271/03
17.06.2004
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BUNDESGERICHTSHOF
-----------------
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
III ZR 271/03
Verkündet am:
17. Juni 2004
F r e i t a g
Justizamtsinspektor
als Urkundsbeamter
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: ja
BGHR
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2008 - II ZR 238/07
14.07.2008
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BUNDESGERICHTSHOF
-----------------
BESCHLUSS
II ZR 238/07
vom
14. Juli 2008
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
BGB § 823 Abs. 2 Be, Bf; SGB IV § 24 Abs. 1; StGB § 266 a Abs. 1
Der wegen Vorenthaltung von
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 30. Juli 2019 - VI ZR 486/18
30.07.2019
Berichtigt durch
Beschluss vom 14.10.2019
Böhringer-Mangold
Justizamtsinspektorin
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
Teilversäumnis- und Schlussurteil
VI ZR 486/18...
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 10. Juli 2018 - VI ZR 263/17
10.07.2018
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
VI ZR 263/17 Verkündet am:
10. Juli 2018
Holmes
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
BG