Nachweisgesetz - NachwG | § 3 Änderung der Angaben
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Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen Inhaltsverzeichnis
Eine Änderung der wesentlichen Vertragsbedingungen ist dem Arbeitnehmer spätestens an dem Tag, an dem sie wirksam wird, schriftlich mitzuteilen. Satz 1 gilt nicht bei einer Änderung der auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sowie Regelungen paritätisch besetzter Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber festlegen.
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(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. entgegen § 2 Absatz 1 Satz 1 eine in § 2 Absatz 1 Satz 2 genannte wesentliche Vertragsbedingung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig aushändigt,2. entge
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published on 08/03/2017 00:00
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.470,00 € brutto sowie Jahreszinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 21.07.2016 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, a
published on 10/05/2016 00:00
Tenor
1. Die Berufung wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1
Die Parteien streiten um restliche Entgeltansprüche des Arbeitnehmers aus einem beendeten Arbeitsverhältnis.
2
Der Kläge
published on 14/03/2016 00:00
Tenor
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 13.08.2015 - Az.: 2 Ca 718/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1
Die Parteien des vorliegenden Re
published on 26/02/2015 00:00
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 17.09.2014 – 2 Ca 530/14 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich die Kosten des Nebenintervenienten.
Die Revision wird zug
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