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§ 9Amtlich · § 5 UrhG

Nichtanwendung der Bußgeldvorschriften des Bundesstatistikgesetzes

Zeitreise: 02.12.2014‹ § 8§ 10 ›

Die §§ 23 und 24 des Bundesstatistikgesetzes finden keine Anwendung.

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