Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen - LwVfG | § 2

(1) In den in § 1 bezeichneten Verfahren sind im ersten Rechtszug die Amtsgerichte als Landwirtschaftsgerichte zuständig. Die Zuständigkeit ist auch in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten des § 1 Nr. 1a ausschließlich. Im zweiten Rechtszug sind die Oberlandesgerichte, im dritten Rechtszug der Bundesgerichtshof zuständig.

(2) Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, ist

das Amtsgericht in der Besetzung von einem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern,das Oberlandesgericht in der Besetzung von drei Mitgliedern des Oberlandesgerichts mit Einschluß des Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern,der Bundesgerichtshof in der Besetzung von drei Mitgliedern des Bundesgerichtshofes mit Einschluß des Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern
tätig.

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Referenzen - Gesetze | § 35 BDG

§ 35 BDG zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 35 BDG wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Landwirtschaftsanpassungsgesetz - LAnpG | § 65 Zuständigkeit, Rechtsmittel


(1) In Verfahren auf Grund der Vorschriften der §§ 3a, 7, 12 Abs. 1, der §§ 15, 25, 28 Abs. 2, des § 37 Abs. 2, der §§ 39, 41 bis 43, 44, 45, 47 bis 49, 51, 51a, 52 und 64a Abs. 2 sind im ersten Rechtszug die Amtsgerichte als Landwirtschaftsgerichte
§ 35 BDG zitiert 1 andere §§ aus dem Bundesdisziplinargesetz.

Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen - LwVfG | § 1


Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten in den Verfahren auf Grund der Vorschriften über 1. die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen im Landpachtverkehrsgesetz vom 8. November 1985 (BGBl. I S. 2075) und über den Landpachtvertrag in den Fäl

Referenzen - Urteile | § 35 BDG

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3 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 35 BDG.

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 10. März 2016 - 4 K 1136/15.NW

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor I. Das Verfahren wird abgetrennt, soweit der Kläger a) einen Anspruch auf Einsicht in die vom Beklagten geführte Verwaltungsakte betreffend die 2015 nach dem Grundstücksverkehrsgesetz erteilte Genehmigung über die Veräußerung von in

Landgericht Detmold Beschluss, 09. Okt. 2015 - 1 O 262/15

bei uns veröffentlicht am 09.10.2015

Tenor Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Antragsteller. Der Streitwert wird für die Zeit bis zum 8. Oktober 2015 auf 10.000,-- EUR und ab diesem Zeitpunkt auf bis zu 2.000,-- EUR festgesetzt. 1 2I. 3Der Antragsteller hat den Antragsgegne

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 29. Okt. 2013 - 4 W Lw 31/13

bei uns veröffentlicht am 29.10.2013

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Ottweiler vom 22.03.2013 (16 LW 1/02) aufgehoben und das Verfahren zur Fortsetzung und erneuten Entscheidung an das Amtsgericht Ottweiler (Landwirtschaftsgericht)

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Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten in den Verfahren auf Grund der Vorschriften über 1. die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen im Landpachtverkehrsgesetz vom 8. November 1985 (BGBl. I S. 2075) und über den Landpachtvertrag in den Fällen des § 585b...