Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 4. Umweltschutz, 5. Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation, 6. Güterkontrolle und qualitätssichernde Maßnahmen, 7. Einsatz von Arbeitsmitteln, 8. Annahme von Gütern, 9. Lagerung von Gütern, 10. Kommissionierung und Verpackung von Gütern, 11. Versand von Gütern.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
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