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§ 7Amtlich · § 5 UrhG

Ausbildungsberufsbild

Zeitreise: 26.07.2004

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 4. Umweltschutz, 5. Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation, 6. Güterkontrolle und qualitätssichernde Maßnahmen, 7. Einsatz von Arbeitsmitteln, 8. Annahme von Gütern, 9. Lagerung von Gütern, 10. Kommissionierung und Verpackung von Gütern, 11. Versand von Gütern.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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