Eingangsformel LuftRÄndV
Auf Grund des § 32 des Luftverkehrsgesetzes, der durch Artikel 1 Nr. 15 des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes vom 23. Juli 1992 (BGBl. I S. 1370) eingefügt worden ist, verordnet der Bundesminister für Verkehr:
Fachbewertung & LKG-Relevanz
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