(1) Werden infolge von Landbeschaffungen Änderungen oder Neuordnungen von Gemeinde-, Schul- oder Kirchenverhältnissen oder von Anlagen im öffentlichen Interesse erforderlich, so trägt der Erwerber insoweit die Kosten, als die den öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen entstehenden Lasten und Nachteile nicht durch Vorteile ausgeglichen werden. § 4 Abs. 3 gilt sinngemäß.

(2) Werden infolge von Landbeschaffungen zur Beseitigung eines dringenden Wohnraumbedarfs Neubauten erforderlich, so hat der Bund die Erstellung des angemessenen Wohnraums zu gewährleisten.

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Arbeitsrecht:Beamtenernennung & Teilzeitbeschäftigung

19.08.2010

Beamter kann nach rechtswidriger Teilzeitanordnung Differenz zu Bezügen eines Vollzeitbeschäftigten verlangen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 66


(1) Wird in den Fällen des § 64 der Erlaß eines Enteignungsbeschlusses abgelehnt, so gilt § 42 Abs. 2 sinngemäß, sofern nicht in den folgenden Absätzen etwas anderes bestimmt ist. (2) Die Entschädigung bemißt sich nach den Kosten, die notwendigerwei
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 4


(1) Sind durch die Verwendung des beschafften Grundstücks zur Sicherung gegen Gefahren und Nachteile für die Nachbargrundstücke Vorkehrungen auf dem beschafften Grundstück erforderlich, so hat sie derjenige durchzuführen, der das Grundstück erwirbt (

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43 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 06. März 2018 - 7 K 11391/17.TR

bei uns veröffentlicht am 06.03.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % de

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 19. Feb. 2018 - 12 B 39/17

bei uns veröffentlicht am 19.02.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt Der Wert des Streitgegenstands wird auf 13.116,42 € festgesetz

Verwaltungsgericht Trier Beschluss, 31. Mai 2017 - 7 L 5639/17.TR

bei uns veröffentlicht am 31.05.2017

Tenor Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller vorläufig zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in dem am 1. Mai 2017 begonnenen Abschnitt zuzulassen. Der Antrag

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 16. Jan. 2017 - 4 S 394/15

bei uns veröffentlicht am 16.01.2017

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 31. Juli 2014 (- 2 K 1762/13 -) geändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 15.03.2013 sowie dessen Wider

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 22. Dez. 2016 - 10 L 8/16

bei uns veröffentlicht am 22.12.2016

Gründe 1 Der Beklagte hat gegen den Kläger mit Disziplinarverfügung vom 10. November 2015 eine Geldbuße von 400,00 Euro verhängt. Das Verwaltungsgericht hat in dem angefochtenen Urteil vom 29. September 2016 die Geldbuße auf einen Betrag von 1

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 10. Nov. 2016 - 4 K 3502/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.                             Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des au

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 10. Nov. 2016 - 4 K 2803/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger seine Klage zurückgenommen hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vo

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 03. Nov. 2016 - 4 K 2146/09

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 07. Okt. 2016 - 4 K 2201/15

bei uns veröffentlicht am 07.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1T a t b e s t a n d 2Die am 26. Mai

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 07. Okt. 2016 - 4 K 2122/15

bei uns veröffentlicht am 07.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1T a t b e s t a n d : 2Der am 29. Sep

Verwaltungsgericht Halle Beschluss, 26. Aug. 2016 - 5 B 414/16 HAL

bei uns veröffentlicht am 26.08.2016

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 1. Juli 2016 gegen die Verfügung der Antragsgegnerin vom 29. Juni 2016 wird wiederhergestellt, soweit der Antragsteller mit sofortiger Wirkung aus der Feuerwehr der Antragsgegnerin ausgeschloss

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 17. Aug. 2016 - 3 K 5340/15

bei uns veröffentlicht am 17.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1 T a t b e s t a n d 2Die am 00.00.0000 geborene Klägerin steht als Lehrerin im Angestelltenverhältnis im öffentlichen Schuldienst des beklagten Landes. Sie begehrt ihr

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 17. Aug. 2016 - 3 K 3698/15

bei uns veröffentlicht am 17.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.  Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.  Die Berufung wird zugelassen.  Die Sprungrevision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Der am 00.00.0000 geborene Kläger ist als Lehrer im Tarifbeschäftigtenverhältnis

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 27. Juni 2016 - 1 K 2023/14

bei uns veröffentlicht am 27.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils volls

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 18. Apr. 2016 - 4 S 1027/15

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15. Oktober 2014 - 8 K 3511/13 - wird zurückgewiesen.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 31. März 2015 - 2 K 289/14

bei uns veröffentlicht am 31.03.2015

Tenor Soweit der Kläger im Hinblick auf seinen ursprünglichen Hauptantrag seine Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren auf seine Kosten eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Verfahrens. Das

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 27. Okt. 2014 - 3 A 1217/14

bei uns veröffentlicht am 27.10.2014

Tenor Die Berufungen werden zurückgewiesen. Der Kläger trägt 2/10 und der Beklagte 8/10 der Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vo

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 13. Aug. 2014 - 19 L 922/14

bei uns veröffentlicht am 13.08.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.     Die Antragsstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 22.000,00 Euro festgesetzt. 1Gründe 2Der Antrag der Antragstellerin, 3die aufschiebende Wirk

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 31. Juli 2014 - 2 K 1762/13

bei uns veröffentlicht am 31.07.2014

Tenor 1. Der Beklagte wird verpflichtet, die Klägerin als Beamtin auf Probe in den Polizeivollzugsdienst einzustellen. Der Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 15.03.2013 sowie der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe v

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 16. Juli 2014 - 6 B 643/14

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 4.000,00 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Die Beschwerde hat keinen E

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 08. Mai 2014 - 4 K 96/14

bei uns veröffentlicht am 08.05.2014

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, die in den Monaten Oktober 2012 bis Januar 2014 an den Kläger geleistete Unterhaltsbeihilfe neu zu berechnen und der Berechnung - für die Monate Oktober 2012 bis Dezember 2013 jeweils 0,90 €, insgesamt 13,50 €, br

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 08. Mai 2014 - 4 K 2692/13

bei uns veröffentlicht am 08.05.2014

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, die dem Kläger für die Zeit seines Rechtsreferendariats zustehende Unterhaltsbeihilfe (Grundbetrag und Familienzuschlag) unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Sätze des Bundesbesoldungsgesetzes - für den Grund

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Jan. 2014 - 3 K 962/11

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.Die Berufung wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d2Der Kläger stand in der Zeit vom 02.01.2008 bis zum Bestehen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung am 08.02.2010 a

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Jan. 2014 - 3 K 4272/11

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.Die Berufung wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d2Der Kläger stand vom 01.08.2010 bis zum Bestehen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung am 14.09.2012 als Rechtsref

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Jan. 2014 - 3 K 4933/11

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.Die Berufung wird zugelassen. 1Tatbestand2Der Kläger stand vom 1. Oktober 2010 bis zum Bestehen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung am 5. September 2012 als Rechts

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Jan. 2014 - 3 K 2993/13

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens. Die Berufung wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Der Kläger steht seit dem 02.11.2011 als Rechtsreferendar in einem öffentlich rechtlichen Ausbildungsverhältnis

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 11. Dez. 2013 - 6 B 1059/13

bei uns veröffentlicht am 11.12.2013

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e :2Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die zu ihrer Begr

Verwaltungsgericht Halle Beschluss, 09. Dez. 2013 - 5 B 106/13

bei uns veröffentlicht am 09.12.2013

Gründe 1 Der Antragsteller wendet sich gegen die beabsichtigte Ernennung des Beigeladenen zum neuen Kreisbrandmeister. 2 Der Antragsteller war mit Ernennungsurkunde des Antragsgegners vom 13. Juli 2007 mit Wirkung vom 17. Juli 2007 unter Berufun

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. März 2012 - 2 B 26/11

bei uns veröffentlicht am 26.03.2012

Gründe 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde bleibt ohne Erfolg. 2 Die 19

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 05. Dez. 2011 - 2 B 103/11

bei uns veröffentlicht am 05.12.2011

Gründe 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers kann keinen Erfolg haben. Der Kläger hat nicht dargelegt, dass der geltend gemachte Revisionszulassungsgrund der grund

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 28. Jan. 2011 - 6 K 161/11

bei uns veröffentlicht am 28.01.2011

Tenor 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.3. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt. Gründe   1  Im übereinstimmenden E

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Juni 2010 - 2 C 3/09

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

Tatbestand 1 Der im Jahre 1958 geborene Kläger war seit 1991 als angestellter Lehrer im Schuldienst des Beklagten tätig. Nachdem die Landesregierung des Beklagten beschl

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Juni 2010 - 2 C 1/09

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

Tatbestand 1 Der im Jahre 1970 geborene Kläger war seit 1996 als angestellter Lehrer im Schuldienst des Beklagten tätig. Nachdem die Landesregierung des Beklagten beschl

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Juni 2010 - 2 C 7/09

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

Tatbestand 1 Der im Jahre 1958 geborene Kläger war seit 1991 als angestellter Lehrer im Schuldienst des Beklagten tätig. Nachdem die Landesregierung des Beklagten beschl

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Juni 2010 - 2 C 2/09

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

Tatbestand 1 Die im Jahre 1958 geborene Klägerin war seit 1991 als angestellte Lehrerin im Schuldienst des Beklagten tätig. Nachdem die Landesregierung des Beklagten bes

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Juni 2010 - 2 C 86/08

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

Tatbestand 1 Der im Jahre 1961 geborene Kläger war seit 1995 als angestellter Lehrer im Schuldienst des Beklagten tätig. Nachdem die Landesregierung des Beklagten beschl

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Juni 2010 - 2 C 4/09

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

Tatbestand 1 Der im Jahre 1967 geborene Kläger war seit 1996 als angestellter Lehrer im Schuldienst des Beklagten tätig. Nachdem die Landesregierung des Beklagten beschl

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Juni 2010 - 2 C 9/09

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

Tatbestand 1 Die im Jahre 1964 geborene Klägerin war seit 1991 als angestellte Lehrerin im Schuldienst des Beklagten tätig. Nachdem die Landesregierung des Beklagten bes

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Juni 2010 - 2 C 5/09

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

Tatbestand 1 Die im Jahre 1966 geborene Klägerin war seit 1991 als angestellte Lehrerin im Schuldienst des Beklagten tätig. Nachdem die Landesregierung des Beklagten bes

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Mai 2010 - 2 C 84/08

bei uns veröffentlicht am 27.05.2010

Tatbestand 1 Die im Jahre 1961 geborene Klägerin war seit 1991 als angestellte Lehrerin im Schuldienst des Beklagten tätig. Nachdem die Landesregierung des Beklagten bes

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Mai 2010 - 2 C 85/08

bei uns veröffentlicht am 27.05.2010

Tatbestand 1 Die im Jahre 1963 geborene Klägerin war seit 1996 als angestellte Lehrerin im Schuldienst des Beklagten tätig. Nachdem die Landesregierung des Beklagten bes

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 07. Juli 2009 - 6 K 2426/08

bei uns veröffentlicht am 07.07.2009

Tenor Die Bescheide des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 19.08.2004, 19.09.2005 und 10.10.2005 werden aufgehoben. Das beklagte Land wird verpflichtet, über den Antrag der Klägerin, sie in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen, u

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 13. März 2007 - 4 S 1805/06

bei uns veröffentlicht am 13.03.2007

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 10. März 2006 - 1 K 83/06 - geändert. Der Bescheid des Oberschulamts Karlsruhe vom 25. August 2004 und dessen Widerspruchsbescheid vom 15. November 2004 werden

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(1) Sind durch die Verwendung des beschafften Grundstücks zur Sicherung gegen Gefahren und Nachteile für die Nachbargrundstücke Vorkehrungen auf dem beschafften Grundstück erforderlich, so hat sie derjenige durchzuführen, der das Grundstück erwirbt (Erwerber)...