Körperschaftsteuergesetz - KStG 1977 | § 32a Erlass, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden bei verdeckter Gewinnausschüttung oder verdeckter Einlage

(1)1Soweit gegenüber einer Körperschaft ein Steuerbescheid hinsichtlich der Berücksichtigung einer verdeckten Gewinnausschüttung erlassen, aufgehoben oder geändert wird, kann ein Steuerbescheid oder ein Feststellungsbescheid gegenüber dem Gesellschafter, dem die verdeckte Gewinnausschüttung zuzurechnen ist, oder einer diesem nahe stehenden Person erlassen, aufgehoben oder geändert werden.2Die Festsetzungsfrist endet insoweit nicht vor Ablauf eines Jahres nach Unanfechtbarkeit des Steuerbescheides der Körperschaft.3Die Sätze 1 und 2 gelten auch für verdeckte Gewinnausschüttungen an Empfänger von Bezügen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 9 und 10 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes.

(2)1Soweit gegenüber dem Gesellschafter ein Steuerbescheid oder ein Feststellungsbescheid hinsichtlich der Berücksichtigung einer verdeckten Einlage erlassen, aufgehoben oder geändert wird, kann ein Steuerbescheid gegenüber der Körperschaft, welcher der Vermögensvorteil zugewendet wurde, aufgehoben, erlassen oder geändert werden.2Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.

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Verdeckte Gewinnauschüttung: Unbestimmte Regelungen zur Kürzung des Tantiemeanspruchs vermeiden

28.10.2013

Nach Ansicht des Finanzgerichts kommt es auf die Angemessenheit der Gesamtausstattung des Geschäftsführers in diesen Fällen dann ebenso nicht mehr an.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 3


Steuerfrei sind1.a)Leistungen aus einer Krankenversicherung, aus einer Pflegeversicherung und aus der gesetzlichen Unfallversicherung,b)Sachleistungen und Kinderzuschüsse aus den gesetzlichen Rentenversicherungen einschließlich der Sachleistungen nac

Einkommensteuergesetz - EStG | § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen


(1) 1Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht unter § 20 Absatz 8 fallen, beträgt 25 Prozent. 2Die Steuer nach Satz 1 vermindert sich um die nach Maßgabe des Absatzes 5 anrechenbaren ausländischen Steuern. 3Im Fall der Kirchen
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Körperschaftsteuergesetz - KStG 1977 | § 8b Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen


(1) 1Bezüge im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes bleiben bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz. 2Satz 1 gilt nur, soweit die Bezüge das Einkommen der leistenden Körperschaft nicht gemindert habe
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Körperschaftsteuergesetz - KStG 1977 | § 20 Schwankungsrückstellungen, Schadenrückstellungen


(1) 1Für die Bildung der Rückstellungen zum Ausgleich des schwankenden Jahresbedarfs sind insbesondere folgende Voraussetzungen erforderlich: 1. Es muss nach den Erfahrungen in dem betreffenden Versicherungszweig mit erheblichen Schwankungen des Jahr

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26 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 10. Mai 2017 - 3 K 1157/16

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung rückgängig gemacht werden kann. Der Kläger war

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Juni 2018 - I R 94/15

bei uns veröffentlicht am 13.06.2018

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 20. November 2015  10 K 1410/12 F aufgehoben, soweit es zum Feststellungsbescheid für 2008 (Wirtschaftsjahr 200

Bundesfinanzhof Beschluss, 12. Juni 2018 - VIII R 38/14

bei uns veröffentlicht am 12.06.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Februar 2014  8 K 14094/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 31. Jan. 2018 - I R 25/16

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16. Februar 2016 10 K 2574/15 aufgehoben.

Finanzgericht Köln Urteil, 21. Sept. 2016 - 14 K 3263/13

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor Der Einkommensteuerbescheid für 2007 vom 25. Juni 2014 wird dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer mit 39.188 EUR festgesetzt wird. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Beteiligt

Bundesfinanzhof Beschluss, 31. Aug. 2016 - I B 146/15

bei uns veröffentlicht am 31.08.2016

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Oktober 2015  6 K 6207/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 06. Juli 2016 - 1 K 1303/16

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Das Verfahren befindet sich im zweiten Rechtsgang. 2 Die Beteili

Finanzgericht Münster Urteil, 15. März 2016 - 15 K 1553/15 U

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Zwischen den Beteiligten ist strittig, ob der Änderung der Umsatzsteuerfestsetzung für 2012 schutzwürdiges Vertrauen der Kläge

Finanzgericht Köln Urteil, 16. Feb. 2016 - 10 K 2574/15

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 6.10.2014 verpflichtet, einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer zum 31.12.2006 zu erlassen, in dem der verbleibende Ve

Bundesfinanzhof Urteil, 02. Dez. 2015 - I R 3/15

bei uns veröffentlicht am 02.12.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. November 2014  1 K 2416/12 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Beschluss, 05. Juni 2015 - VIII B 20/15

bei uns veröffentlicht am 05.06.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Finanzgerichts des Saarlandes vom 7. Januar 2015  1 V 1407/14 aufgehoben und die die Vollziehung des Einkommensteueränderungsbesch

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Dez. 2014 - VIII R 30/12

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 24. Oktober 2011  7 K 2803/09 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 02. Dez. 2014 - VIII R 45/11

bei uns veröffentlicht am 02.12.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 28. September 2011  8 K 753/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 19. Nov. 2014 - 1 K 2416/12

bei uns veröffentlicht am 19.11.2014

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob § 32a Abs. 2 des Körperschaftsteu

Bundesfinanzhof Urteil, 21. Okt. 2014 - VIII R 31/12

bei uns veröffentlicht am 21.10.2014

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 8. Februar 2012  4 K 4769/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 28. Juli 2014 - I B 21/14

bei uns veröffentlicht am 28.07.2014

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Beschwerdeführer zu 1. (Kläger) klagt vor dem Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg als Insolvenzverwalter über das Vermögen der X-GmbH u.

Bundesfinanzhof Urteil, 24. Juni 2014 - VIII R 54/10

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Treuhänder über das Vermögen des M. M war seit 1997 Geschäftsführer und Alleingesellschafter einer GmbH (M-Gm

Finanzgericht Hamburg Urteil, 12. Juni 2014 - 3 K 189/13

bei uns veröffentlicht am 12.06.2014

Tatbestand 1 A. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob auf Darlehensforderungen der Klägerin gegenüber der Hotel A GmbH & Co. KG (im Folgenden: A-KG) Teilwertabschreibungen vorzunehmen und ob diese ggf. als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA)..

Bundesfinanzhof Beschluss, 20. Mai 2014 - III B 135/13

bei uns veröffentlicht am 20.05.2014

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute. Der Kläger war als Steuerberater selbständig tätig. Darüb

Finanzgericht Münster Urteil, 25. Feb. 2014 - 9 K 840/12 K,F

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand 2Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob in bestandskräftige Bescheide nachträglich ein Nachprüfungsvorbehalt aufzunehm

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 13. März 2013 - 3 K 309/09

bei uns veröffentlicht am 13.03.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Berechnung von Rückstellungen für sich aus von der Klägerin erteilten Einmalzusagen ergebenden Eventual

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Sept. 2012 - VIII R 9/09

bei uns veröffentlicht am 18.09.2012

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger und Revisionskläger (Kläger) Anspruch auf Festsetzung von Prozesszinsen im Zusammenhang mit der Erstattun

Bundesfinanzhof Beschluss, 29. Aug. 2012 - VIII B 45/12

bei uns veröffentlicht am 29.08.2012

Tatbestand 1 I. Die zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) waren Gesellschafter und Geschäftsführer der A GmbH und d

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 08. Feb. 2012 - 4 K 3298/10

bei uns veröffentlicht am 08.02.2012

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Streitig ist, ob die Zahlung des Kaufpreises für ein vom alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH e

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Sept. 2011 - VIII R 55/10

bei uns veröffentlicht am 06.09.2011

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten um die abweichende Festsetzung der Einkommensteuer 2003 und 2004 im Zusammenhang mit der zeitlichen Anwendungsregelung zu § 32a

Bundesfinanzhof Beschluss, 08. Juli 2010 - VIII B 33/09

bei uns veröffentlicht am 08.07.2010

Gründe 1 Die Beschwerde ist unbegründet. 2 Die Voraussetzun

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(1) 1Für die Bildung der Rückstellungen zum Ausgleich des schwankenden Jahresbedarfs sind insbesondere folgende Voraussetzungen erforderlich: 1. Es muss nach den Erfahrungen in dem betreffenden Versicherungszweig mit erheblichen Schwankungen des Jahresbedarfs zu...