Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG | § 9 Fördertatbestände

(1) Die Länder fördern auf Antrag des Krankenhausträgers Investitionskosten, die entstehen insbesondere

1.
für die Errichtung von Krankenhäusern einschließlich der Erstausstattung mit den für den Krankenhausbetrieb notwendigen Anlagegütern,
2.
für die Wiederbeschaffung von Anlagegütern mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von mehr als drei Jahren.

(2) Die Länder bewilligen auf Antrag des Krankenhausträgers ferner Fördermittel

1.
für die Nutzung von Anlagegütern, soweit sie mit Zustimmung der zuständigen Landesbehörde erfolgt,
2.
für Anlaufkosten, für Umstellungskosten bei innerbetrieblichen Änderungen sowie für Erwerb, Erschließung, Miete und Pacht von Grundstücken, soweit ohne die Förderung die Aufnahme oder Fortführung des Krankenhausbetriebs gefährdet wäre,
3.
für Lasten aus Darlehen, die vor der Aufnahme des Krankenhauses in den Krankenhausplan für förderungsfähige Investitionskosten aufgenommen worden sind,
4.
als Ausgleich für die Abnutzung von Anlagegütern, soweit sie mit Eigenmitteln des Krankenhausträgers beschafft worden sind und bei Beginn der Förderung nach diesem Gesetz vorhanden waren,
5.
zur Erleichterung der Schließung von Krankenhäusern,
6.
zur Umstellung von Krankenhäusern oder Krankenhausabteilungen auf andere Aufgaben, insbesondere zu ihrer Umwidmung in Pflegeeinrichtungen oder selbständige, organisatorisch und wirtschaftlich vom Krankenhaus getrennte Pflegeabteilungen.

(3) Die Länder fördern die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter sowie kleine bauliche Maßnahmen durch feste jährliche Pauschalbeträge, mit denen das Krankenhaus im Rahmen der Zweckbindung der Fördermittel frei wirtschaften kann; § 10 bleibt unberührt. Die Pauschalbeträge sollen nicht ausschließlich nach der Zahl der in den Krankenhausplan aufgenommenen Betten bemessen werden. Sie sind in regelmäßigen Abständen an die Kostenentwicklung anzupassen.

(3a) Der vom Land bewilligte Gesamtbetrag der laufenden und der beiden folgenden Jahrespauschalen nach Absatz 3 steht dem Krankenhaus unabhängig von einer Verringerung der tatsächlichen Bettenzahl zu, soweit die Verringerung auf einer Vereinbarung des Krankenhausträgers mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen nach § 109 Abs. 1 Satz 4 oder 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch beruht und ein Fünftel der Planbetten nicht übersteigt. § 6 Abs. 3 bleibt unberührt.

(4) Wiederbeschaffung im Sinne dieses Gesetzes ist auch die Ergänzung von Anlagegütern, soweit diese nicht über die übliche Anpassung der vorhandenen Anlagegüter an die medizinische und technische Entwicklung wesentlich hinausgeht.

(5) Die Fördermittel sind nach Maßgabe dieses Gesetzes und des Landesrechts so zu bemessen, daß sie die förderungsfähigen und unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze notwendigen Investitionskosten decken.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gesundheitsstrukturgesetz - GSG | Art 14Krankenhausinvestitionsprogramm für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet


(1) Zur zügigen und nachhaltigen Verbesserung des Niveaus der stationären Versorgung der Bevölkerung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet und zur Anpassung an das Niveau im übrigen Bundesgebiet beteiligen sich in dem in Artikel
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG | § 8 Voraussetzungen der Förderung


(1) Die Krankenhäuser haben nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf Förderung, soweit und solange sie in den Krankenhausplan eines Landes und bei Investitionen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 in das Investitionsprogramm aufgenommen sind. Die zuständige Lande
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 109 Abschluß von Versorgungsverträgen mit Krankenhäusern


(1) Der Versorgungsvertrag nach § 108 Nr. 3 kommt durch Einigung zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen gemeinsam und dem Krankenhausträger zustande; er bedarf der Schriftform. Bei den Hochschulkliniken gilt die Anerkennu
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG | § 6 Krankenhausplanung und Investitionsprogramme


(1) Die Länder stellen zur Verwirklichung der in § 1 genannten Ziele Krankenhauspläne und Investitionsprogramme auf; Folgekosten, insbesondere die Auswirkungen auf die Pflegesätze, sind zu berücksichtigen. (1a) Die Empfehlungen des Gemeinsamen Bunde

Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG | § 10 Entwicklungsauftrag zur Reform der Investitionsfinanzierung


(1) Für in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommene Krankenhäuser, die Entgelte nach § 17b erhalten, sowie für in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommene psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen nach § 17d Absatz 1 Satz 1 wird ein

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30 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 12. März 2003 - IV ZR 278/01

bei uns veröffentlicht am 12.03.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 278/01 Verkündet am: 12. März 2003 Heinekamp Justizobersekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja __________

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. März 2018 - M 9 K 16.5904

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor I. Soweit die Klage für erledigt erklärt wurde, wird das Verfahren eingestellt. II. Die Klage wird abgewiesen. III. Von den Kosten des Verfahrens hat der Beklagte 60%, die Klägerin 40% zu tragen. IV. Die Kostenent

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Mai 2018 - III ZR 195/17

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 195/17 Verkündet am: 17. Mai 2018 Pellowski Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja KHG § 17 Abs.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 04. Apr. 2018 - 3 B 46/16

bei uns veröffentlicht am 04.04.2018

Gründe I 1 Die Klägerin wendet sich gegen Gebühren für die in ihrem Schlachtbetrieb im Monat Se

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 15. Feb. 2018 - 7 A 11323/17

bei uns veröffentlicht am 15.02.2018

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 26. Januar 2017 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufi

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 06. Sept. 2016 - 1 A 5/15

bei uns veröffentlicht am 06.09.2016

Tenor Die gegenüber der Klägerin ergangenen Bescheide mit Datum vom 19. November 2014 sowie der gegenüber dem Beigeladenen zu 2. ergangene Bescheid vom 12. Dezember 2014, soweit es darin um die Erhöhung der stationären Betten und der tagesklinisc

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 17. März 2016 - 11 A 1292/14

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Antrag hat keinen Erfolg. 31. Die geltend gemachten ernstl

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 03. Nov. 2015 - 7 K 5301/14

bei uns veröffentlicht am 03.11.2015

Tenor Soweit die Klägerin die Klage sinngemäß zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 03. Nov. 2015 - 7 K 4344/12

bei uns veröffentlicht am 03.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbe

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 21. Sept. 2015 - 21 L 1470/15

bei uns veröffentlicht am 21.09.2015

Tenor Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird                           abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert wird auf 25.000,00

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 21. Sept. 2015 - 21 L 1471/15

bei uns veröffentlicht am 21.09.2015

Tenor 1.Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. 2.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 3.Der Streitwert wird auf 25.000,00 Euro festgesetzt.

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 23. Juni 2015 - 13 L 1469/15

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Tenor 1.Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 2.Der Streitwert wird auf 25.000,00 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der am 21. April 2015 bei Geri

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 11. Nov. 2014 - 16 Sa 631/14

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 09.05.2014 - 2 Ca 3197/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. 1T A T B E S T A N D : 2Die Parteien streiten über eine Jahres

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Aug. 2014 - 3 B 72/13

bei uns veröffentlicht am 20.08.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20. November 2013 aufgehoben.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Aug. 2014 - 3 B 50/13

bei uns veröffentlicht am 20.08.2014

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 19. Dezember 2012 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 29. Apr. 2014 - L 11 KR 1727/13

bei uns veröffentlicht am 29.04.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 19.03.2013 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Beteiligten streiten über

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. März 2014 - 6 C 8/13

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Schließung einer Bettenstation einer Nuklearmedizinischen Klinik in einem Universitätsklinikum.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 06. März 2014 - 1 C 2/13

bei uns veröffentlicht am 06.03.2014

Tatbestand 1 Der Kläger ist Staatsangehöriger von Sri Lanka. Er erstrebt die Befristung seiner Ausweisung mit sofortiger Wirkung (Befristung auf Null).

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 06. März 2014 - 1 C 5/13

bei uns veröffentlicht am 06.03.2014

Tatbestand 1 Der Kläger ist algerischer Staatsangehöriger. Er erstrebt die Befristung der gegen ihn verfügten Ausweisung mit sofortiger Wirkung (Befristung auf Null).

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 03. Dez. 2013 - 7 A 10799/13

bei uns veröffentlicht am 03.12.2013

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 27. Juni 2013 wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen K

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 20. Aug. 2013 - 1 BvR 2402/12, 1 BvR 2684/12

bei uns veröffentlicht am 20.08.2013

Gründe I. 1 Die Beschwerdeführerinnen wenden sich gegen die Einbeziehung der von ihnen betriebe

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Aug. 2012 - 3 C 18/11

bei uns veröffentlicht am 30.08.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt als freie Trägerin in der Rechtsform einer als gemeinnützig anerkannten Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein in den Krankenhauspl

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Aug. 2012 - 3 C 17/11

bei uns veröffentlicht am 30.08.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt als freie Trägerin in der Rechtsform einer als gemeinnützig anerkannten Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein in den Krankenhauspl

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 15. Mai 2012 - 7 K 1193/11.KO

bei uns veröffentlicht am 15.05.2012

Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt als Krankenhausträgerin die weitere Förderung von Lasten aus..

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Feb. 2012 - 6 C 31/11

bei uns veröffentlicht am 22.02.2012

Tatbestand 1 Der Kläger ist Stabsarzt und Soldat auf Zeit. Er begehrt seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Feb. 2012 - 6 C 11/11

bei uns veröffentlicht am 22.02.2012

Tatbestand 1 Der Kläger ist Oberstabsarzt und Soldat auf Zeit. Die Beteiligten streiten um seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 14. Juni 2011 - 8 B 74/10

bei uns veröffentlicht am 14.06.2011

Gründe 1 Die Klägerin nimmt die Beklagten und die Rechtsnachfolger ihres verstorbenen Bruders als Erben nach deren Mutter auf Bezahlung dreier Forderungen in Anspruch, v

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 03. Mai 2011 - L 11 KR 337/10

bei uns veröffentlicht am 03.05.2011

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 14. Dezember 2009 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. Die Revision wird

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. Dez. 2010 - 7 C 23/09

bei uns veröffentlicht am 21.12.2010

Tatbestand 1 Die Klägerin, ein Energieversorgungsunternehmen, wendet sich gegen die anteilige Kürzung von Emissionsberechtigungen für die Zuteilungsperiode 2005 bis 2007

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 03. Nov. 2010 - 1 B 15/10

bei uns veröffentlicht am 03.11.2010

Tenor 1. Es wird vorläufig bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache festgestellt, dass der Krankenhausbetrieb der Antragstellerin seine rechtliche Identität, wie sie sich aus dem Krankenhausplan 2010 des Landes Schleswig-Holste

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(1) Der Versorgungsvertrag nach § 108 Nr. 3 kommt durch Einigung zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen gemeinsam und dem Krankenhausträger zustande; er bedarf der Schriftform. Bei den Hochschulkliniken gilt die Anerkennung nach den...