Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV | § 1 Gebührenverzeichnis

Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV | § 1 Gebührenverzeichnis
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Für Eintragungen in das Handels-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister, die Entgegennahme, Prüfung und Aufbewahrung der zum Handels- oder Genossenschaftsregister einzureichenden Unterlagen, die Bereitstellung von Registerdaten und von Dokumenten, die zum Register eingereicht wurden, zum Abruf sowie die Übertragung von Schriftstücken in ein elektronisches Dokument nach § 9 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs werden Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage zu dieser Verordnung erhoben. Satz 1 gilt nicht für die aus Anlass eines Insolvenzverfahrens von Amts wegen vorzunehmenden Eintragungen und für Löschungen nach § 395 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}


(1) Ist eine Eintragung im Register wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig, kann das Registergericht sie von Amts wegen oder auf Antrag der berufsständischen Organe löschen. Die Löschung geschieht durch Eintragung eines Vermerk

(1) Die Einsichtnahme in das Handelsregister sowie in die zum Handelsregister eingereichten Dokumente ist jedem zu Informationszwecken durch einzelne Abrufe gestattet. Die Landesjustizverwaltungen bestimmen das elektronische Informations- und Kommuni
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
4 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

published on 09/08/2016 00:00

Tenor Der Kostenansatz des Amtsgerichts Augsburg - Registergericht - vom 26.11.2015 (ReNr. LJK 83126.129304-5) wird dahingehend abgeändert, dass in Position 1 anstelle der Gebühr Nr. 1501 GV zur HRegGebV (60 €) die Gebühr Nr. 1504 zu
published on 09/08/2016 00:00

Tenor Der Kostenansatz des Amtsgerichts München - Registergericht - vom 03.3.2016 (ReNr. LJK 84116.895077-6) wird dahingehend abgeändert, dass in Position 1 anstelle der Gebühr Nr. 2500 GV zur HRegGebV (70 €) die Gebühr Nr. 2502 zur
published on 01/07/2015 00:00

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 vom 06.05.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 23.04.2015, nicht abgeholfen durch Beschluss vom 21.05.2015, wird auf Kosten des Beteiligten zu 2 zurückgewiesen. Der Beschwerdewert wird auf 5.0
published on 23/02/2011 00:00

Auf die Beschwerde wird die Zwischenverfügung der Rechtspflegerin bei dem Amtsgericht – Registergericht - Wittlich vom 5. Januar 2011 aufgehoben, soweit darin die fehlende positive Stellungnahme der IHK ... angemahnt wird. Im Übrigen, soweit d
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.