Folgende Ansprüche verjähren in zwei Jahren:

1.
Schadensersatzansprüche wegen Tod oder Körperverletzung eines Fahrgasts oder wegen Verlust, Beschädigung oder verspäteter Aushändigung von Gepäck, soweit die Ansprüche den Vorschriften dieses Buches unterworfen sind;
2.
Schadensersatzansprüche aus dem Zusammenstoß von Schiffen oder aus einem unter § 572 fallenden Ereignis;
3.
Ansprüche auf Bergelohn, auf Sondervergütung und auf Bergungskosten;
4.
Ansprüche wegen der Beseitigung eines Wracks.

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Handelsrecht: Zum Verlust des Transportguts

21.03.2017

Der Verlust des Transportguts ist dann anzunehmen, wenn der Frachtführer oder Verfrachter auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, das Gut an den Empfänger auszuliefern.

Transportrecht: Ansprüche aus Sonderziehungsrechten des abhanden gekommenen Transportguts

18.08.2016

Wird Transportgut ohne die erforderliche Markierung versendet, so liegen Anhaltspunkte für ein Verschulden vor, wenn es infolge dessen zu einer Sendungsverwechslung und einem Verlust des Transportguts kommt.

Referenzen - Gesetze | § 606 HGB

§ 606 HGB zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 606 HGB wird zitiert von 2 anderen §§ im Handelsgesetzbuch.

Handelsgesetzbuch - HGB | § 607 Beginn der Verjährungsfristen


(1) Die Verjährungsfrist für die in § 605 Nummer 1 genannten Ansprüche beginnt mit dem Tag, an dem das Gut abgeliefert wurde, oder, wenn das Gut nicht abgeliefert wurde, mit dem Tag, an dem das Gut hätte abgeliefert werden müssen. Handelt es sich um

Handelsgesetzbuch - HGB | § 608 Hemmung der Verjährung


Die Verjährung der in den §§ 605 und 606 genannten Ansprüche wird auch durch eine Erklärung des Gläubigers, mit der dieser Ersatzansprüche erhebt, bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, in dem der Schuldner die Erfüllung des Anspruchs ablehnt. Die Erhebung de

Referenzen - Urteile | § 606 HGB

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19 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 606 HGB.

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Juli 2009 - I ZR 212/06

bei uns veröffentlicht am 29.07.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 212/06 Verkündet am: 29. Juli 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Okt. 2012 - I ZR 157/11

bei uns veröffentlicht am 02.10.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 157/11 Verkündet am: 2. Oktober 2012 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Nov. 2010 - I ZR 192/08

bei uns veröffentlicht am 24.11.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 192/08 Verkündet am: 24. November 2010 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Nov. 2005 - I ZR 325/02

bei uns veröffentlicht am 03.11.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 325/02 Verkündet am: 3. November 2005 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : ja BGHR :

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Sept. 2007 - I ZR 207/04

bei uns veröffentlicht am 13.09.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 207/04 Verkündet am: 13. September 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : ja BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juni 2009 - I ZR 140/06

bei uns veröffentlicht am 18.06.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 140/06 Verkündet am: 18. Juni 2009 Bott Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Okt. 2007 - I ZR 138/04

bei uns veröffentlicht am 18.10.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 138/04 Verkündet am: 18. Oktober 2007 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 18. März 2010 - I ZR 181/08

bei uns veröffentlicht am 18.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 181/08 Verkündet am: 18. März 2010 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Okt. 2006 - I ZR 20/04

bei uns veröffentlicht am 26.10.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 20/04 Verkündet am: 26. Oktober 2006 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : ja BGHR

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 08. Nov. 2018 - 6 U 222/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2018

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11.10.2016, Az. 415 HKO 42/13, abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Euro zu zah

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 04. Mai 2017 - 6 U 133/16

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 10.06.2016, Az. 412 HKO 51/15, wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig volls

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 02. März 2017 - 6 U 86/16

bei uns veröffentlicht am 02.03.2017

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19.04.2016, Az. 411 HKO 99/14, wird zurückgewiesen. Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19.04.2016, Az. 411 HKO 99

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Dez. 2016 - I ZR 128/15

bei uns veröffentlicht am 01.12.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 128/15 Verkündet am: 1. Dezember 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 24. März 2016 - 6 U 67/10

bei uns veröffentlicht am 24.03.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 02.03.2010, Az. 411 HKO 112/09, wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Nebenintervention zu

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Feb. 2016 - I ZR 216/14

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 216/14 Verkündet am: 4. Februar 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Landgericht Hamburg Urteil, 06. Nov. 2014 - 407 HKO 8/14

bei uns veröffentlicht am 06.11.2014

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 42.868,80 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 19.02.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Von den Kosten des Rechtsstreits

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 24. Juli 2014 - 18 U 148/13

bei uns veröffentlicht am 24.07.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Siegen vom 18.10.2013 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Beklagte klarstellend zur Zahlung von 4.538,68 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 14. Juli 2010 - 3 U 38/10

bei uns veröffentlicht am 14.07.2010

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 40. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 10.02.2010 - 40 O 7/09 KfH - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:Der Anspruch der Klägerin auf Ersatz des Korrosionssch

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 17. März 2010 - 3 U 120/09

bei uns veröffentlicht am 17.03.2010

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Vorsitzenden der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Ulm vom 26.06.2009 - 11 O 109/07 - abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klä