Handelsgesetzbuch - HGB | § 385

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Handelsgesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Handelt der Kommissionär nicht gemäß den Weisungen des Kommittenten, so ist er diesem zum Ersatze des Schadens verpflichtet; der Kommittent braucht das Geschäft nicht für seine Rechnung gelten zu lassen.

(2) Die Vorschriften des § 665 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleiben unberührt.

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Der Beauftragte ist berechtigt, von den Weisungen des Auftraggebers abzuweichen, wenn er den Umständen nach annehmen darf, dass der Auftraggeber bei Kenntnis der Sachlage die Abweichung billigen würde. Der Beauftragte hat vor der Abweichung dem Auftr
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published on 28/05/2002 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 336/01 vom 28. Mai 2002 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein _____________________ BGB §§ 249 Fb, 254 Dc HGB § 383 a) Der Schadensersatzanspruch gegen einen Effektenkommissionär, der eine Gel
published on 20/03/2003 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 225/00 Verkündet am: 20. März 2003 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 20/12/2018 00:00

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 25. Mai 2018 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Flensburg wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene
published on 11/08/2016 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an den Beklagten 9.581,11 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.02.2016 zu zahlen. 3. Die Kl
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