(1) Die Höhe der gesetzlichen Zinsen, mit Ausnahme der Verzugszinsen, ist bei beiderseitigen Handelsgeschäften fünf vom Hundert für das Jahr. Das gleiche gilt, wenn für eine Schuld aus einem solchen Handelsgeschäfte Zinsen ohne Bestimmung des Zinsfußes versprochen sind.

(2) Ist in diesem Gesetzbuche die Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen ohne Bestimmung der Höhe ausgesprochen, so sind darunter Zinsen zu fünf vom Hundert für das Jahr zu verstehen.

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Bundesgerichtshof Urteil, 04. Juli 2013 - III ZR 52/12

bei uns veröffentlicht am 04.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 52/12 Verkündet am: 4. Juli 2013 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Juli 2004 - V ZR 209/03

bei uns veröffentlicht am 02.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 209/03 Verkündet am: 2. Juli 2004 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Nov. 2009 - VIII ZR 347/08

bei uns veröffentlicht am 18.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 347/08 Verkündet am: 18. November 2009 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Mai 2002 - I ZR 28/00

bei uns veröffentlicht am 08.05.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 28/00 Verkündet am: 8. Mai 2002 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Jan. 2004 - XI ZR 69/02

bei uns veröffentlicht am 20.01.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 69/02 Verkündet am: 20. Januar 2004 Weber, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein __________

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Feb. 2013 - VII ZR 263/11

bei uns veröffentlicht am 07.02.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 263/11 Verkündet am: 7. Februar 2013 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Juli 2004 - XI ZR 254/02

bei uns veröffentlicht am 06.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 254/02 Verkündet am: 6. Juli 2004 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ________________

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Feb. 2006 - I ZR 70/03

bei uns veröffentlicht am 09.02.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 70/03 Verkündet am: 9. Februar 2006 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Mai 2001 - XII ZR 60/99

bei uns veröffentlicht am 10.05.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄ UMNISURTEIL XII ZR 60/99 Verkündet am: 10. Mai 2001 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Juni 2015 - II ZR 384/13

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I I ZR 3 8 4 / 1 3 Verkündet am: 16. Juni 2015 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewe

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Mai 2000 - I ZR 80/98

bei uns veröffentlicht am 24.05.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 80/98 Verkündet am: 24. Mai 2000 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: j

Landgericht München I Endurteil, 17. Jan. 2018 - 11 O 7049/17

bei uns veröffentlicht am 17.01.2018

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 30.000,- Euro, zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5% für den Zeitraum 15.07.2015 bis 07.06.2017 und in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 08.06.2017 zu bezahlen

Landgericht München I Endurteil, 08. Mai 2015 - 32 O 26502/12

bei uns veröffentlicht am 08.05.2015

Gründe Landgericht München I Az: 32 O 26502/12 IM NAMEN DES VOLKES Die nachfolgende Urteilsfassung ist eine gekürzte und anonymisierte Fassung zur Überlassung an Dritte gemäß § 299 Abs. 2 ZPO sowie zur Befriedigung der Inform

Landgericht München I Teil- und Grundurteil, 23. Dez. 2016 - 10 O 16326/14

bei uns veröffentlicht am 23.12.2016

Tenor 1) Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger einen vollständigen Buchauszug über die Geschäfte, die die Beklagte mit vom Kläger in den Outletgeschäften ... und ... vermittelten Kunden im Zeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.5.2014 ab

Oberlandesgericht München Endurteil, 29. Apr. 2015 - 7 U 185/15

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 12.12.2014, Az. 3 HK O 12420/14, wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig

Oberlandesgericht München Urteil, 14. Jan. 2015 - 7 U 1562/14

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 13.3..2014 (Az.: 16 HK O 7427/13) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die zuerkannten Beträge ab den im angegriffenen Urteil angegebenen Zeitpunkten m

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Feb. 2018 - VI ZR 121/17

bei uns veröffentlicht am 27.02.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 121/17 Verkündet am: 27. Februar 2018 Olovcic Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 01. Feb. 2018 - 2 U 104/17

bei uns veröffentlicht am 01.02.2018

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 24.05.2017, Az. Bi 6 O 59/17, wird zurückgewiesen. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 24.05.2017, Az. Bi 6 O 59/17 abgeände

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juli 2016 - I ZR 229/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 229/15 Verkündet am: 21. Juli 2016 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Landgericht Düsseldorf Urteil, 24. März 2016 - 4b O 39/14

bei uns veröffentlicht am 24.03.2016

Tenor I.               Der Beklagte zu 2) wird als Gesamtschuldner verurteilt, 57.776,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.05.2014 und Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten für die jeweils nachfolgend angegebenen B

Landgericht Dortmund Urteil, 10. März 2016 - 4 O 343/14

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 3.686.264,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent p. a. aus 1.430.605,24 € seit dem 01.11.2014, aus weiteren 707.941,85 € seit dem 18.11.2014, aus weit

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 29. Jan. 2016 - 7 U 52/15

bei uns veröffentlicht am 29.01.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17. Juli 2015 verkündete Einzelrichterurteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Halle teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kl

Landgericht Hamburg Urteil, 21. Jan. 2016 - 413 HKO 42/15

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 136.108,28 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins aus jeweils € 2.949,81 pro Monat seit dem 1. eines Monats für die in der Zeit vom 01.01.2011 bis einschl

Oberlandesgericht Köln Urteil, 15. Jan. 2016 - 19 U 86/15

bei uns veröffentlicht am 15.01.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 29.5.2015 (89 O 14/15) abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 89.145,55 € nebst Zinsen in Höhe

Landgericht Hamburg Urteil, 26. Nov. 2015 - 403 HKO 225/14

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 2.460.321,55 nebst Zinsen in Höhe von 5 % aus dem Betrag von EUR   90.997,17 seit dem 17.12.2013 EUR   90.997,17 seit dem 16.01.2014 EUR 526.322,36 seit dem 16.09.2014 EUR

Landgericht Hamburg Urteil, 13. Nov. 2015 - 304 O 20/15

bei uns veröffentlicht am 13.11.2015

Tenor Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 19.771.008,97 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozent p.a. aus 1.128.117,96 € seit dem 1.8.2013, aus weiteren 10.388.459,51 € seit dem 1.8.2014 und aus weiteren 8.254,431,50 € seit dem 1.1

Landgericht Hamburg Urteil, 13. Nov. 2015 - 304 O 51/15

bei uns veröffentlicht am 13.11.2015

Tenor 1. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 41.356.352,83 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent auf das Jahr aus 2.079.152,83 € seit dem 01.08.2013, aus weiteren 18.997.200,00 € seit dem 01.08.2014 sowie aus weiteren 20.280.000,

Landgericht Hamburg Urteil, 13. Nov. 2015 - 304 O 9/15

bei uns veröffentlicht am 13.11.2015

Tenor Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, 4.845.598,44 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent auf das Jahr aus 1.153.894,87 Euro seit dem 01.08.2013 und aus weiteren 3.691.703,57 Euro seit dem 01.08.2014 an die Klägerin zu zahlen. Die Bekla

Oberlandesgericht Köln Urteil, 23. Okt. 2015 - 19 U 43/15

bei uns veröffentlicht am 23.10.2015

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 24.02.2015 - 89 O 51/14 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 199.414,44

Landgericht Düsseldorf Urteil, 16. Okt. 2015 - 40 O 40/15

bei uns veröffentlicht am 16.10.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, 1.       an die Klägerin zu 1) Euro 1.109,32 nebst 5 % Zinsen seit dem 28.09.2013, Euro 277,30 nebst 5 % Zinsen seit dem 2.08.2013, Euro 37.345,68 nebst 5 % Zinsen seit dem 27.08.2013, 2.       an die Klägerin zu

Landgericht Ravensburg Urteil, 07. Aug. 2015 - 8 O 29/09 KfH 2

bei uns veröffentlicht am 07.08.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, a) an die Fa. T. 95.804,45 EUR zu bezahlen, b) an die Fa. L. Inh. (Klägerin zu 2.), den nach der Befriedigung der Gläubigerin zu a) verbliebenen Rest aus der Forderung gegen die B

Amtsgericht Bonn Urteil, 17. Juni 2015 - 110 C 194/15

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des U

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 03. Juni 2015 - I-15 U 34/14

bei uns veröffentlicht am 03.06.2015

Tenor             Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorfs vom 03.09.2013, Az. 4a O 112/12, unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten im Übrigen und der Berufung des Klägers wie folgt abgeä

Landgericht Köln Urteil, 29. Mai 2015 - 89 O 14/15

bei uns veröffentlicht am 29.05.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 208.148,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5% vom 1.4.2014 bis 9.3.2015 und in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.3.2015 zu bezahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Ko

Landgericht Hamburg Urteil, 12. Juni 2014 - 409 HKO 119/13

bei uns veröffentlicht am 12.06.2014

Tenor I. 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 630,28 nebst Zinsen in Höhe von 5 % seit dem 1.8.2012 zu zahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 492.790,78 nebst Zinsen in Höhe von 5 % seit dem 27.6.2013 zu

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 12. März 2014 - I-18 U 91/13

bei uns veröffentlicht am 12.03.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 22.03.2013 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 35.305 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % seit dem 11.06.2

Landgericht Düsseldorf Teilurteil, 27. Feb. 2014 - 14c O 237/11

bei uns veröffentlicht am 27.02.2014

Tenor I. Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin 585.519,60 € zu zahlen, zuzüglich Zinsen bis zum 10.10.2011 nach Maßgabe der folgenden Aufstellung: 1.1.2008 – 31.12.2010: 5 % p.a. aus 20.648,35 € (Gewinn 2007) 1.1.2009 – 31.

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 30. Aug. 2013 - 1 U 161/12 - 52

bei uns veröffentlicht am 30.08.2013

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 27.03.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken – 8 KFH O 105/09 – dahingehend abgeändert, dass der Beklagte unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt wird, an den Kläger - ü

Oberlandesgericht Rostock Urteil, 04. März 2009 - 1 U 57/08

bei uns veröffentlicht am 04.03.2009

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stralsund vom 18.12.2007, Az.: 4 O 220/07, wie folgt geändert: Unter Klagabweisung im Übrigen wird die Beklagte verurteilt 5.538,24 € an die Klägerin nebst Zinsen in Höhe von

Landgericht Kiel Urteil, 23. Dez. 2008 - 16 O 213/05

bei uns veröffentlicht am 23.12.2008

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.829.395,60 € Zug um Zug gegen Übergabe der Windkraftanlage Typ B N 80 mit der Maschinennummer 8004 auf dem Grundstück in ... , nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 16. Mai 2006 - 4 U 654/04 - 182

bei uns veröffentlicht am 16.05.2006

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 2. November 2004 – 16 O 371/98 – wird zurückgewiesen. 2. Die Anschlussberufung der Klägerin gegen das vorbezeichnete Urteil wird mit der Maßgabe zurückgewiesen

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 19. Dez. 2003 - 4 U 4/2000, 4 U 4/00

bei uns veröffentlicht am 19.12.2003

Tenor Auf die wechselseitigen Berufungen der Parteien wird das am 20.12.1999 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck teilweise geändert und wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 379.2