Handelsgesetzbuch - HGB | § 247 Inhalt der Bilanz
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Handelsgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
(1) In der Bilanz sind das Anlage- und das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern.
(2) Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.
(3) (weggefallen)
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1 Anwälte | {{shorttitle}}
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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10/02/2010 15:08
Rechtsanwalt für Steuerrecht - Umsatzsteuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsSteuerrecht
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(1) Soweit auf Grund der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen oder Anwartschaften auf Pensionen eine Zuführung zu den Rückstellungen erforderlich ist, ist dieser Betrag bis spätestens zum 31. Dezember 2024 in jedem Geschäftsjahr zu mindestens
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
(1) Kreditinstitute, auch wenn sie nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betrieben werden, haben auf ihren Jahresabschluß die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts anzuwen
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft1.bei der Aufstellung oder Feststellung des Jahresabschlusses einer Vorschrifta)des § 243 Abs. 1 oder 2, der §§ 244, 245,
(1) Versicherungsunternehmen haben einen Jahresabschluß und einen Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts in den ersten vier Monaten des Geschäftsjahres für das ver
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Geschäftsleiter im Sinne des § 1 Absatz 2 oder des § 53 Absatz 2 Nummer 1 des Kreditwesengesetzes eines Kreditinstituts oder Finanzdienstleistungsinstituts im Sinne des § 340 Absatz 4 Satz 1 oder als Geschäftsleite
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published on 03/04/2023 22:43
LANDGERICHT LEIPZIG
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Rechtsstreit
A
- Klägerin -
Prozess bevollmächtigte:
Zwade Mulansky Rechtsanwälte GmbH, Lortzingstraße 35, 01307 Dresden
gegen
B-AG, vertrete
published on 21/03/2022 12:41
Oberlandesgericht Dresden
BESCHLUSS
In dem Rechtsstreit
.....
gegen
......
wegen Feststellung
hat der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden durch
Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Hantke,
Richter am Oberlandesgeric
published on 18/03/2022 17:24
IM NAMEN DES VOLKES
Landgericht Leipzig
wegen Feststellung·
hat die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Leipzig durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Jolas
Handelsrichter Arnold
Handelsrichter Dipl.-Ing. Binnemann
&nbs
published on 18/03/2022 17:23
IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
hat die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Leipzig durch
Vorsitzenden Richter am Landgericht Jolas Handelsrichter Arnold Handelsrichter Dipl.-Ing. Binnemann auf Grund der m&uum
SubjectsVerwaltungsrecht
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