(1) § 122 findet auf den Kommanditisten keine Anwendung. Dieser hat nur Anspruch auf Auszahlung des ihm zukommenden Gewinns; er kann auch die Auszahlung des Gewinns nicht fordern, solange sein Kapitalanteil durch Verlust unter den auf die bedungene Einlage geleisteten Betrag herabgemindert ist oder durch die Auszahlung unter diesen Betrag herabgemindert werden würde.

(2) Der Kommanditist ist nicht verpflichtet, den bezogenen Gewinn wegen späterer Verluste zurückzuzahlen.

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Gesellschaftsrecht: Keine Rückzahlungspflicht für Ausschüttungen von Liquiditätsüberschüssen

24.03.2016

Die Bestimmung, dass Ausschüttungen von Liquiditätsüberschüssen als Darlehen gewährt werden, genügt den Anforderungen an eine Regelung der Rückzahlungspflicht der Kommanditisten nicht.

Gesellschaftsrecht: Zur Rückforderung von gewinnunabhängigen Ausschüttungen

16.09.2015

Gewinnunabhängige Ausschüttungen an die Kommanditisten sind zulässig, wenn der Gesellschaftsvertrag dies vorsieht oder sie durch das Einverständnis aller Gesellschafter gedeckt ist.

Strafrecht: Zur Tauglichkeit des Betriebsinhabers als Täter der Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 299 StGB

11.04.2015

Betriebsinhaber macht sich nicht strafbar, wenn er im Zeitpunkt der Tathandlung nicht Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes ist.
Strafrecht

Insolvenzrecht: Bei der bewussten Erfüllung einer nicht bestehenden Forderung liegt Unentgeltlichkeit vor

28.08.2013

Der Insolvenzverwalter kann die Auszahlung eines gesellschaftsrechtlichen Scheinauseinandersetzungsguthaben als unentgeltliche Leistung anfechten.
Insolvenzrecht

Schiffsfonds: Rückforderung der Gewinnausschüttungen bei Kommanditbeteiligung

17.06.2013

zu den Voraussetzungen der Rückzahlung einer streitigen Auszahlung-BGH vom 12.03.13-Az:II ZR 73/11
Anlegerrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

zitiert 1 andere §§ aus dem .

Handelsgesetzbuch - HGB | § 122


(1) Jeder Gesellschafter ist berechtigt, aus der Gesellschaftskasse Geld bis zum Betrage von vier vom Hundert seines für das letzte Geschäftsjahr festgestellten Kapitalanteils zu seinen Lasten zu erheben und, soweit es nicht zum offenbaren Schaden de

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47 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Jan. 2020 - II ZR 10/19

bei uns veröffentlicht am 28.01.2020

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 10/19 Verkündet am: 28. Januar 2020 Stoll Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Juli 2014 - II ZR 73/12

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISTEILURTEIL I I ZR 7 3 / 1 2 Verkündet am: 1. Juli 2014 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Juli 2014 - II ZR 72/12

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISTEILURTEIL I I ZR 7 2 / 1 2 Verkündet am: 1. Juli 2014 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit

Bundesgerichtshof Urteil, 12. März 2013 - II ZR 74/11

bei uns veröffentlicht am 12.03.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 74/11 Verkündet am: 12. März 2013 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Urteil, 12. März 2013 - II ZR 73/11

bei uns veröffentlicht am 12.03.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 73/11 Verkündet am: 12. März 2013 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja HGB §

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Juli 2013 - 1 StR 532/12

bei uns veröffentlicht am 10.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 532/12 vom 10. Juli 2013 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Untreue Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Verhandlung vom 27. Juni 2013, in der Sitzung am 10. Juli 2013, an

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juli 2013 - IX ZR 198/10

bei uns veröffentlicht am 18.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 198/10 Verkündet am: 18. Juli 2013 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 134 Abs. 1; HGB

Oberlandesgericht Nürnberg Endurteil, 01. Aug. 2016 - 8 U 2259/15

bei uns veröffentlicht am 01.08.2016

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 02.10.2015, Az. 1 O 980/15, abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. D

Bundesfinanzhof Urteil, 01. März 2018 - IV R 16/15

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 22. Januar 2015  16 K 3127/12 F wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juli 2017 - IX ZR 7/17

bei uns veröffentlicht am 20.07.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 7/17 Verkündet am: 20. Juli 2017 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:200717UIXZR7.17.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Versäumnisurteil, 20. Apr. 2017 - IX ZR 189/16

bei uns veröffentlicht am 20.04.2017

Tenor Die Revision gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 29. Juli 2016 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 08. Feb. 2017 - 9 U 84/16

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 6. Juli 2016 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe abgeändert und wie folgt neu gefasst. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des ersten Re

Oberlandesgericht Köln Urteil, 03. Nov. 2016 - 18 U 80/16

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das am 26.04.2016 verkündete Urteil des Landgericht Köln - 22 O 538/15 - abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 14. Okt. 2016 - 11 U 23/16

bei uns veröffentlicht am 14.10.2016

Tenor Die Berufungen der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 1, vom 11. Januar 2016, Geschäfts-Nr. 301 O 92/15, und gegen das Ergänzungsurteil vom 19. Februar 2016 werden zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kost

Landgericht Dortmund Urteil, 25. Aug. 2016 - 19 O 66/16

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.950,00 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.3.2013 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten iHv. 480,20 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 15. Aug. 2016 - 8 U 138/15

bei uns veröffentlicht am 15.08.2016

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das am 15. April 2015 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem

Landgericht Aachen Urteil, 26. Juli 2016 - 10 O 507/15

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwend

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 20. Juli 2016 - 8 U 6/16

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das am 25.08.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Bek

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 18. Juli 2016 - 8 U 174/15

bei uns veröffentlicht am 18.07.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das am 2. November 2015 verkündete Urteil des Landgerichts Münster abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 1G r ü n d

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Juni 2016 - II ZR 63/15

bei uns veröffentlicht am 27.06.2016

Tenor Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Revision der Beklagten gegen das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg vom 30. Januar 2015 durch Beschlu

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Feb. 2016 - II ZR 348/14

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 348/14 Verkündet am: 16. Februar 2016 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Landgericht Münster Urteil, 02. Nov. 2015 - 02 O 61/15

bei uns veröffentlicht am 02.11.2015

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.390,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.02.2014 zu zahlen. Der Beklagte wird ferner verurteilt, die Klägerin von Honorarforderungen des Re

Landgericht Dortmund Urteil, 25. Sept. 2015 - 3 O 478/14

bei uns veröffentlicht am 25.09.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von bis zu 9.000,00 € trägt der Kläger. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstr

Landgericht Dortmund Urteil, 17. Sept. 2015 - 16 O 82/14

bei uns veröffentlicht am 17.09.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 5.950,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. seit dem 28.03.2013 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 480,20 € nebst Zinse

Landgericht Dortmund Urteil, 25. Aug. 2015 - 19 O 38/15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 316.800,00 € (i. W.: dreihundertundsechzehntausendachthundert Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basissatz seit dem 12.04.2014 zu zahlen und die Klägerin von vorger

Landgericht Dortmund Urteil, 25. Aug. 2015 - 19 O 96/14

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.760,00 € i. W.: fünftausendsiebenhundertundsechzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.04.2014 zu zahlen und die Klägerin von vorgerichtl

Landgericht Dortmund Urteil, 25. Aug. 2015 - 19 O 108/14

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.640,00 € i. W. achttausendsechshundertundvierzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.04.2014 zu zahlen und die Klägerin von vorgerichtlic

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 22. Juli 2015 - 8 U 99/14

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25.06.2014 verkündete Urteil der VI.  Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund abgeändert.               Der Beklagte wird – unter weiterer Zurückweisung der Berufung und Abweisung der Klage

Landgericht Hamburg Urteil, 16. Juli 2015 - 334 O 99/14

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von € 5.055,60. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der jeweils zu vollstreckenden Forderung vorläufig vollstrec

Landgericht Hamburg Urteil, 28. Mai 2015 - 334 O 255/13

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von 16.000 €. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der jeweils zu vollstreckenden Forderung vorläufig vollstreckb

Landgericht Dortmund Urteil, 15. Apr. 2015 - 10 O 75/14

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.095,82 € (i. W. fünftausendfünfundneunzig 82/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.04.2014 zu zahlen und die Klägerin von vorgerichtlic

Landgericht Dortmund Urteil, 15. Apr. 2015 - 10 O 72/14

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 56.728,92 € i. W. sechsundfünfzigtausendsiebenhundertachtundzwanzig 92/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.04.2014 zu zahlen und die Kl

Landgericht Dortmund Urteil, 15. Apr. 2015 - 10 O 32/14

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem Streitwert in Höhe von 14.000,00 € der Klägerin auferlegt. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig voll

Amtsgericht Euskirchen Urteil, 02. März 2015 - 20 C 41/14

bei uns veröffentlicht am 02.03.2015

Tenor 1.Die Klage wird abgewiesen. 2.Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Be

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 09. Feb. 2015 - 8 U 104/14

bei uns veröffentlicht am 09.02.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21. August 2014 verkündete Urteil der IV. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1. 25.000 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentp

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 09. Feb. 2015 - 8 U 103/14

bei uns veröffentlicht am 09.02.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21. August 2014 verkündete Urteil der IV. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1. 25.000 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentp

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 04. Feb. 2015 - 8 U 89/14

bei uns veröffentlicht am 04.02.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20. Mai 2014 verkündete Urteil der V. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.              20.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Pr

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 22. Jan. 2015 - 16 K 3127/12 F

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Tenor Die angefochtenen Bescheide über die Feststellung der verrechenbaren Verluste nach § 15 a Abs. 4 EStG für die Jahre 31.12.2007 bis 31.12.2010 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24.7.2012 werden dahingehend geändert, dass ab dem 31.1

Landgericht Dortmund Urteil, 12. Nov. 2014 - 10 O 109/13

bei uns veröffentlicht am 12.11.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem Streitwert in Höhe von 10.000 € der Klägerin auferlegt. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstr

Landgericht Dortmund Urteil, 06. Nov. 2014 - 18 O 74/12

bei uns veröffentlicht am 06.11.2014

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin nicht anrechenbare außergerichtliche Kosten in Höhe von netto 507,50 € (i.W.: fünfhundertsieben 50/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 31.10.2

Amtsgericht Euskirchen Urteil, 06. Nov. 2014 - 33 C 105/14

bei uns veröffentlicht am 06.11.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil gegen sie v

Landgericht Dortmund Urteil, 21. Aug. 2014 - 18 O 1/14

bei uns veröffentlicht am 21.08.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1 T a t b e s t a n d 2Die Klägeri

Landgericht Dortmund Urteil, 21. Aug. 2014 - 18 O 2/14

bei uns veröffentlicht am 21.08.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1T a t b e s t a n d 2Die Klägerin

Bundesgerichtshof Versäumnisurteil, 01. Juli 2014 - II ZR 73/12

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. Februar 2012 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es die Berufung der Beklagten geg

Bundesgerichtshof Versäumnisurteil, 01. Juli 2014 - II ZR 72/12

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. Februar 2012 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es die Berufung der Beklagten geg

Landgericht Hamburg Urteil, 13. März 2014 - 415 HKO 129/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.964,23 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.04.2013 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 703,80 € zu zahlen. Der weitergehende Zinsansp

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 05. Nov. 2009 - 13 K 83/06

bei uns veröffentlicht am 05.11.2009

Tatbestand   1 Streitig ist, inwieweit der auf den Kläger entfallende Verlust ausgleichsfähig bzw. nur verrechenbar ist. 2 Der Kläger ist mit einer Kommanditeinlage in Höhe von 50.000 EUR alleiniger Kommanditist der zum Verfahren beigela

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(1) Jeder Gesellschafter ist berechtigt, aus der Gesellschaftskasse Geld bis zum Betrage von vier vom Hundert seines für das letzte Geschäftsjahr festgestellten Kapitalanteils zu seinen Lasten zu erheben und, soweit es nicht zum offenbaren Schaden der Gesellschaft...