Grundsteuergesetz - GrStG 1973 | § 9 Stichtag für die Festsetzung der Grundsteuer, Entstehung der Steuer

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Grundsteuergesetz Inhaltsverzeichnis

(1) Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt.

(2) Die Steuer entsteht mit dem Beginn des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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21.06.2012 17:02

dies gilt auch für die rückwirkende Anwendung der Neuregelung für das Jahr 2008-BFH vom 18.4.12-Az:II R 36/10
SubjectsSteuerrecht
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