Von der Besteuerung sind ausgenommen:

1.
der Erwerb eines Grundstücks, wenn der für die Berechnung der Steuer maßgebende Wert (§ 8) 2 500 Euro nicht übersteigt;
2.
der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes. Schenkungen unter einer Auflage unterliegen der Besteuerung jedoch hinsichtlich des Werts solcher Auflagen, die bei der Schenkungsteuer abziehbar sind;
3.
der Erwerb eines zum Nachlaß gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses. Den Miterben steht der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner gleich, wenn er mit den Erben des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners gütergemeinschaftliches Vermögen zu teilen hat oder wenn ihm in Anrechnung auf eine Ausgleichsforderung am Zugewinn des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners ein zum Nachlass gehöriges Grundstück übertragen wird. Den Miterben stehen außerdem ihre Ehegatten oder ihre Lebenspartner gleich;
4.
der Grundstückserwerb durch den Ehegatten oder den Lebenspartner des Veräußerers;
5.
der Grundstückserwerb durch den früheren Ehegatten des Veräußerers im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung;
5a.
der Grundstückserwerb durch den früheren Lebenspartner des Veräußerers im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Aufhebung der Lebenspartnerschaft;
6.
der Erwerb eines Grundstücks durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind oder deren Verwandtschaft durch die Annahme als Kind bürgerlich-rechtlich erloschen ist. Den Abkömmlingen stehen die Stiefkinder gleich. Den in den Sätzen 1 und 2 genannten Personen stehen deren Ehegatten oder deren Lebenspartner gleich;
7.
der Erwerb eines zum Gesamtgut gehörigen Grundstücks durch Teilnehmer an einer fortgesetzten Gütergemeinschaft zur Teilung des Gesamtguts. Den Teilnehmern an der fortgesetzten Gütergemeinschaft stehen ihre Ehegatten oder ihre Lebenspartner gleich;
8.
der Rückerwerb eines Grundstücks durch den Treugeber bei Auflösung des Treuhandverhältnisses. Voraussetzung ist, daß für den Rechtsvorgang, durch den der Treuhänder den Anspruch auf Übereignung des Grundstücks oder das Eigentum an dem Grundstück erlangt hatte, die Steuer entrichtet worden ist. Die Anwendung der Vorschrift des § 16 Abs. 2 bleibt unberührt.

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4 Artikel zitieren § 153 VVG 2008.

Steuerrecht: Grunderwerbsteuer bei unmittelbarem Beteiligungserwerb

11.04.2017

Der Wechsel im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft ist grundsätzlich nicht grunderwerbsteuerpflichtig, denn die Personengesellschaft bleibt Eigentümerin des Grundstücks.
Steuerrecht

Steuerrecht: Zur Grunderwerbsteuer bei Grundstücksschenkung

14.03.2014

§ 3 Nr. 2 GrEStG gebietet es nicht, die Auflage bei der Schenkungsteuer und bei der Grunderwerbsteuer nach übereinstimmenden Maßstäben zu bewerten.
Steuerrecht

Grunderwerbsteuerrecht: Ungleichbehandlung der Homo-Ehe ist verfassungswidrig

24.08.2012

Mit dem Jahressteuergesetz 2010 hat der Gesetzgeber die eingetragenen Lebenspartner den Ehegatten hinsichtlich sämtlicher für sie geltenden grunderwerbsteuerlichen Befreiungen gleichgestellt.
Steuerrecht

Referenzen - Gesetze | § 153 VVG 2008

§ 153 VVG 2008 zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

§ 153 VVG 2008 wird zitiert von 2 anderen §§ im Versicherungsvertragsgesetz.

Grunderwerbsteuergesetz - GrEStG 1983 | § 20 Inhalt der Anzeigen


(1) Die Anzeigen müssen enthalten: 1. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum sowie die Identifikationsnummer gemäß § 139b der Abgabenordnung oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c der Abgabenordnung des Veräußerers und des Erwerbers,

Grunderwerbsteuergesetz - GrEStG 1983 | § 23 Anwendungsbereich


(1) Dieses Gesetz ist auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1982 verwirklicht werden. Es ist auf Antrag auch auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die vor dem 1. Januar 1983, jedoch nach dem Tag der Verkündung des Gesetzes, 22. Dezember
§ 153 VVG 2008 zitiert 3 andere §§ aus dem Versicherungsvertragsgesetz.

Grunderwerbsteuergesetz - GrEStG 1983 | § 8 Grundsatz


(1) Die Steuer bemißt sich nach dem Wert der Gegenleistung. (2) Die Steuer wird nach den Grundbesitzwerten im Sinne des § 151 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 157 Absatz 1 bis 3 des Bewertungsgesetzes bemessen: 1. wenn eine Gegenleist

Grunderwerbsteuergesetz - GrEStG 1983 | § 16


(1) Wird ein Erwerbsvorgang rückgängig gemacht bevor das Eigentum am Grundstück auf den Erwerber übergegangen ist, so wird auf Antrag die Steuer nicht festgesetzt oder die Steuerfestsetzung aufgehoben,1.wenn die Rückgängigmachung durch Vereinbarung,

Grunderwerbsteuergesetz - GrEStG 1983 | § 2 Grundstücke


(1) Unter Grundstücken im Sinne dieses Gesetzes sind Grundstücke im Sinne des bürgerlichen Rechts zu verstehen. Jedoch werden nicht zu den Grundstücken gerechnet: 1. Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören,

Referenzen - Urteile | § 153 VVG 2008

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52 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 153 VVG 2008.

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 05. März 2015 - 4 K 410/13

bei uns veröffentlicht am 05.03.2015

Gründe Finanzgericht Nürnberg 4 K 410/13 Im Namen des Volkes Urteil II B 38/15 BFH In dem Rechtsstreit ... - Kläger - gegen ... - Beklagter - wegen Grunderwerbsteuer hat der 4. Sen

Finanzgericht München Urteil, 05. Apr. 2017 - 4 K 1859/15

bei uns veröffentlicht am 05.04.2017

Tatbestand Streitig ist, ob der Beklagte bei der Ermittlung des Wertes des erbschaftsteuerrechtlichen Erwerbes des Klägers bestehende Bankkreditschulden sowie eine gegen den Kläger festgesetzte Grunderwerbsteuer zu Recht außer Ansatz gelass

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 05. März 2015 - 4 K 410/13

bei uns veröffentlicht am 05.03.2015

Tenor 1. Unter Abänderung der drei Grunderwerbsteuerbescheide vom 22.03.2001 in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 11.03.2013 wird die Grunderwerbsteuer auf jeweils 3.098 € herabgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiese

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 16. Okt. 2014 - 4 K 1315/12

bei uns veröffentlicht am 16.10.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob die Übertragung von Grundbesitz durch eine Gemeinde an einen gemeinnützigen Verein von der

Finanzgericht München Urteil, 16. Juli 2014 - 4 K 1736/12

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass der dem an die Klägerin gerichteten Grunderwerbsteuerbescheid vom 18. November 2010 zugrundeliegende Sachverhalt den Tatbestand eines gemäß § 1 Abs. 2 a des Grunderwerbsteuergesetzes steuerbaren Grundstüc

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 31. Juli 2014 - 4 K 879/12

bei uns veröffentlicht am 31.07.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob eine Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 GrEStG wegen Teilerb-auseinandersetzung in H

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 27. März 2014 - 4 K 1355/12

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor 1. Der Ablehnungsbescheid vom 03.05.2012 und die Einspruchsentscheidung dazu vom 01.08.2012 werden aufgehoben. Das Finanzamt wird verpflichtet, den Bescheid über die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwe

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 23. Jan. 2014 - 4 K 1854/12

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tenor 1. Der geänderte Bescheid über die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer vom 17.01.2014 wird dahin geändert, dass der grunderwerbsteuerbegünstigte Anteil für das Grundstück in A, als eine w

Finanzgericht Hamburg Urteil, 03. Juli 2018 - 3 K 198/17

bei uns veröffentlicht am 03.07.2018

Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Grundstücke in Erfüllung einer Schenkungsauflage grunderwerbsteuerfrei auf die Klägerin übertragen wurden. 2 An der A KG (GmbH & Co.) (im Folgenden: A-KG), in deren Eigentum insgesamt dre

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Feb. 2017 - II R 52/14

bei uns veröffentlicht am 22.02.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 16. Juli 2014  7 K 1910/13 GE wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 09. Feb. 2017 - II B 38/15

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

Tenor Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 5. März 2015  4 K 410/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Hamburg Gerichtsbescheid, 28. Dez. 2016 - 3 K 172/16

bei uns veröffentlicht am 28.12.2016

Tatbestand 1 A. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob durch den Übergang von Anteilen am Gesellschaftsvermögen der Klägerin auf Personen, die bis dahin als Treugeber über einen Treuhänder an der Kläger beteiligt gewesen waren, der Tatbestand de

Bundesfinanzhof Urteil, 12. Juli 2016 - II R 57/14

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 21. Oktober 2014  5 K 2894/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Dez. 2015 - II R 49/14

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 16. Juli 2014  7 K 1201/14 GE wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Nov. 2015 - II R 35/14

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 25. September 2013 5 K 3747/09 aufgehoben.

Finanzgericht Köln Urteil, 28. Okt. 2015 - 5 K 585/14

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten darüber, ob die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer nach § 3 Nr. 2 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) vorlieg

Bundesfinanzhof Urteil, 29. Sept. 2015 - II R 23/14

bei uns veröffentlicht am 29.09.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 20. Februar 2014  8 K 1727/11 GrE wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juli 2015 - 7 K 1256/14 GE

bei uns veröffentlicht am 01.07.2015

Tenor Der Grunderwerbsteuerbescheid vom 24.08.2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17.03.2014 wird aufgehoben. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d: 2Mit notarieller Urkunde v

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 23. Juni 2015 - 1 BvL 13/11, 1 BvL 14/11

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Tenor 1. § 8 Absatz 2 des Grunderwerbsteuergesetzes in der Fassung des Jahressteuergesetzes 1997 vom 20. Dezember 1996 (Bundesgesetzblatt I Seite 2049) sowie in allen seitherigen Fassungen ist mit

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 16. Apr. 2015 - 4 K 1380/13

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand 1 Strittig ist, ob der Grundstückserwerb des Klägers von seinen Geschwistern, der im Tauschwege e

Bundesfinanzhof Urteil, 03. März 2015 - II R 30/13

bei uns veröffentlicht am 03.03.2015

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 12. September 2012  5 K 1348/11 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 17. Dez. 2014 - II R 2/13

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 27. September 2011  3 K 74/07, die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 15. Mai 2007 sowie

Bundesfinanzhof Urteil, 17. Dez. 2014 - II R 24/13

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 7. November 2012  4 K 1322/09 aufgehoben.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Okt. 2014 - 5 K 2894/12

bei uns veröffentlicht am 21.10.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob eine Grundstücksschenkung unter Zurückbehaltung eines lebenslangen Wohnungsrechts hinsichtlich des Werte

Bundesfinanzhof Urteil, 15. Okt. 2014 - II R 14/14

bei uns veröffentlicht am 15.10.2014

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erhielt von seinem Vater (V), der Alleingesellschafter der grundbesitzenden GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung in

Bundesfinanzhof Beschluss, 11. Aug. 2014 - II B 131/13

bei uns veröffentlicht am 11.08.2014

Tatbestand 1 I. Die Antragstellerin und Beschwerdegegnerin (Antragstellerin) und ihr Bruder (B) waren je zur Hälfte Eigentümer eines Grundstücks, das ihnen ihr Vater (V)

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 16. Juli 2014 - 7 K 1910/13 GE

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d . 2Der inzwischen verstorbene A war Alleingesellschafter der grundbesitzhaltenden B GmbH in C. Mit notariell beurkunde

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 16. Juli 2014 - 7 K 1201/14 GE

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor Der Bescheid vom 31.1.2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11.3.2014 wird aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Mit notariellem Vertrag vom 21.3.1988 … übertrug der Vate

Finanzgericht Münster Urteil, 20. Feb. 2014 - 8 K 1727/11 GrE

bei uns veröffentlicht am 20.02.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d: 2Streitig ist, ob der Erwerb eines Grundstücks von der Grunderwerbsteuer befreit ist. 3Mit notariell beurkundetem Ver

Bundesfinanzhof Urteil, 27. Nov. 2013 - II R 11/12

bei uns veröffentlicht am 27.11.2013

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, wurde durch schriftliches Stiftungsgeschäft vom … 2004

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Nov. 2013 - II R 38/12

bei uns veröffentlicht am 20.11.2013

Tatbestand 1 I. Die 1944 geborene Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) übertrug mit notariell beurkundetem Vertrag vom 11. Januar 2011 ein in ihrem Alleineigentum s

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Sept. 2013 - II R 2/12

bei uns veröffentlicht am 25.09.2013

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 30. August 2010 aus der ... GmbH & Co. KG (KG) herv

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Sept. 2013 - II R 17/12

bei uns veröffentlicht am 25.09.2013

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine im Jahr 1998 gegründete grundstücksbesitzende GmbH & Co. KG. Ihre Komplementär-GmbH (K) ist nicht

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Jan. 2013 - II R 66/11

bei uns veröffentlicht am 16.01.2013

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH und Co. KG. Ihre Komplementär-GmbH ist nicht an ihrem Gesellschaftsvermögen beteiligt. Komman

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 07. Nov. 2012 - 2 K 194/11

bei uns veröffentlicht am 07.11.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt Kindergeld für die leiblichen Kinder ihrer in eingetragener Lebenspartnerschaft leb

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11

bei uns veröffentlicht am 18.07.2012

Tenor 1. § 3 Nummer 3 Satz 2 und Satz 3, Nummer 4, Nummer 5, Nummer 6 Satz 3 und Nummer 7 Satz 2 des Grunderwerbsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (Bundesge

Bundesfinanzhof Beschluss, 18. Juni 2012 - II B 17/12

bei uns veröffentlicht am 18.06.2012

Tatbestand 1 I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) erwarb mit notarieller Urkunde vom 6. Oktober 2010 ein Grundstück von seinem eingetragenen Lebensp

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 13. Juni 2012 - 3 K 125/09

bei uns veröffentlicht am 13.06.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Anwendbarkeit der die Grunderwerbbesteuerung ausnehmenden Vo

Bundesfinanzhof Urteil, 23. Mai 2012 - II R 21/10

bei uns veröffentlicht am 23.05.2012

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erhielt im Jahr 1997 von seinem Vater (V) unentgeltlich einen Teilgeschäftsanteil in Höhe von 41 % des Stammkapit

Bundesfinanzhof Urteil, 23. Mai 2012 - II R 56/10

bei uns veröffentlicht am 23.05.2012

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) und ihr Vater (V) waren zu jeweils 50 % an einer GmbH beteiligt, zu deren Vermögen ein bebautes Grundstück

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 03. Mai 2012 - 4 K 1734/09

bei uns veröffentlicht am 03.05.2012

Tenor I. Der am 2. Mai 2012 geänderte Grunderwerbsteuerbescheid vom 23. Oktober 2008 und die Einspruchsentscheidung vom 28. April 2009 werden geändert. Der Beklagte hat die Grunderwerbsteuer auf den Betrag festzusetzen, die sich ergibt, wenn

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 08. März 2012 - 3 K 118/11

bei uns veröffentlicht am 08.03.2012

Tenor Der Bescheid des Finanzamts vom 27. September 2010 und der geänderte Bescheid vom 30. März 2011 sowie die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 9. Juni 2011 werden aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Das

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Dez. 2011 - II R 42/10

bei uns veröffentlicht am 20.12.2011

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GbR, an der X und Y jeweils zu 50 % beteiligt sind.

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 27. Sept. 2011 - 3 K 74/07

bei uns veröffentlicht am 27.09.2011

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Nichtigkeit eines geänderten Grunderwerbsteuer-Bescheides im Hinblic

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Vorlagebeschluss, 28. Juni 2011 - 3 K 217/08

bei uns veröffentlicht am 28.06.2011

Tenor Das Verfahren wird bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt. Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 3 Nr. 4 des Grunderwerbsteuergesetzes in der bis zum Inkrafttreten des

Bundesfinanzhof Urteil, 23. März 2011 - II R 33/09

bei uns veröffentlicht am 23.03.2011

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) und ihr früherer Ehemann (E) waren je zur Hälfte Miteigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Gru

Bundesfinanzhof Vorlagebeschluss, 02. März 2011 - II R 23/10

bei uns veröffentlicht am 02.03.2011

Tatbestand 1 Teil A. Gegenstand der Vorlage (Sachverhalt, Entscheidung des Finanzgerichts --FG-- und Vortrag der Beteiligten)

Bundesfinanzhof Urteil, 15. Dez. 2010 - II R 45/08

bei uns veröffentlicht am 15.12.2010

Tatbestand 1 I. Die L KG (L) war alleinige Kommanditistin der grundstücksbesitzenden LS KG (LS) und Alleingesellschafterin von deren Komplementärin. An der L waren die L

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Sept. 2010 - II R 36/09

bei uns veröffentlicht am 22.09.2010

Tatbestand 1 I. Mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 11. September 2006 erwarb der Ehemann (E) der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) zum Kaufpreis von 250.

Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 27. Mai 2009 - 3 K 101/08

bei uns veröffentlicht am 27.05.2009

Tatbestand 1 Streitig ist, ob bei der Klägerin die Voraussetzungen für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer vorliegen. 2 Mit notariell beurkundeten Kaufvertrag vom 11. September 2006 erwarb der Ehemann der Klägerin das Grundstück in … zum Ka

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(1) Die Steuer bemißt sich nach dem Wert der Gegenleistung. (2) Die Steuer wird nach den Grundbesitzwerten im Sinne des § 151 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 157 Absatz 1 bis 3 des Bewertungsgesetzes bemessen: 1. wenn eine Gegenleistung nicht...
(1) Unter Grundstücken im Sinne dieses Gesetzes sind Grundstücke im Sinne des bürgerlichen Rechts zu verstehen. Jedoch werden nicht zu den Grundstücken gerechnet: 1. Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören,2...
(1) Wird ein Erwerbsvorgang rückgängig gemacht bevor das Eigentum am Grundstück auf den Erwerber übergegangen ist, so wird auf Antrag die Steuer nicht festgesetzt oder die Steuerfestsetzung aufgehoben,1.wenn die Rückgängigmachung durch Vereinbarung, durch Ausübung...