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Art 17Amtlich · § 5 UrhG

Inkrafttreten

Zeitreise: 20.12.1991

(1) (2) Artikel 1 Abs. 4, Artikel 8 Nr. 17 Buchstabe b und Artikel 14 treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.

(3) Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1981 in Kraft.

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Ende des Gesetzes