Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 16 Rechtsstellung bei Wechsel der Gesellschafter oder Veränderung des Umfangs ihrer Beteiligung; Erwerb vom Nichtberechtigten

(1) Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt im Fall einer Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung als Inhaber eines Geschäftsanteils nur, wer als solcher in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste (§ 40) eingetragen ist. Eine vom Erwerber in Bezug auf das Gesellschaftsverhältnis vorgenommene Rechtshandlung gilt als von Anfang an wirksam, wenn die Liste unverzüglich nach Vornahme der Rechtshandlung in das Handelsregister aufgenommen wird.

(2) Für Einlageverpflichtungen, die in dem Zeitpunkt rückständig sind, ab dem der Erwerber gemäß Absatz 1 Satz 1 im Verhältnis zur Gesellschaft als Inhaber des Geschäftsanteils gilt, haftet der Erwerber neben dem Veräußerer.

(3) Der Erwerber kann einen Geschäftsanteil oder ein Recht daran durch Rechtsgeschäft wirksam vom Nichtberechtigten erwerben, wenn der Veräußerer als Inhaber des Geschäftsanteils in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist. Dies gilt nicht, wenn die Liste zum Zeitpunkt des Erwerbs hinsichtlich des Geschäftsanteils weniger als drei Jahre unrichtig und die Unrichtigkeit dem Berechtigten nicht zuzurechnen ist. Ein gutgläubiger Erwerb ist ferner nicht möglich, wenn dem Erwerber die mangelnde Berechtigung bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist oder der Liste ein Widerspruch zugeordnet ist. Die Zuordnung eines Widerspruchs erfolgt aufgrund einer einstweiligen Verfügung oder aufgrund einer Bewilligung desjenigen, gegen dessen Berechtigung sich der Widerspruch richtet. Eine Gefährdung des Rechts des Widersprechenden muss nicht glaubhaft gemacht werden.

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Gesellschaftsrecht: Haftung bei Formwechsel einer GmbH in eine GbR

13.06.2017

Beim Formwechsel einer GmbH in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts müssen weder die Gesellschaft bürgerlichen Rechts noch ihre Gesellschafter im Handelsregister eingetragen werden.

Gesellschaftsrecht: Rechtsscheinhaftung bei Formwechsel einer GmbH in eine GbR

19.01.2017

Ein Formwechsel einer GmbH in eine GbR setzt keine Eintragung in das Handelsregister voraus. Fälschlich eingetragene Gesellschafter haften für die Kosten gegen sie geführter Rechtsstreitigkeiten.

GmbH: Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters

29.10.2015

Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus noch bevor die Einlageschuld auf den Geschäftsanteil eines Mitgesellschafters fällig wird, ist er nicht mehr in der Haftung.

Gesellschaftsrecht: Zum fehlerhaften Beitritt zu einer GmbH

16.04.2015

Bei ordnungsgemäßer Anmeldung des Geschäftsanteils gilt der Erwerber auch dann als Gesellschafter, wenn durch den Beitritt die Voraussetzungen für eine Freistellung vom Verbot des § 1 GWB entfällt.

Gesellschaftsrecht: Zur Ablehnung einer mit Testamentsvollstreckervermerk versehenen Gesellschafterliste

09.04.2015

Ein Testamentsvollstreckervermerk gehört nicht zu den gesetzlich vorgesehenen Angaben in der Gesellschafterliste.

Gesellschaftsrecht: Zum Widerspruch gegen die Gesellschafterliste im Wege der einstweiligen Verfügung

13.11.2014

Die Zuordnung eines Widerspruchs gegen die Gesellschafterliste einer GmbH im Wege der einstweiligen Verfügung setzt das Vorliegen eines Verfügungsgrundes voraus.

Gesellschaftsrecht: Zur Feststellung der GmbH-Gesellschaftersstellung

05.08.2014

Der Gesellschafter einer GmbH ist im Verhältnis zu dieser für seine Legitimation nicht auf eine gerichtliche Feststellung angewiesen. Diese richtet sich vielmehr nach § 16 I GmbHG.

Gesellschaftsrecht: Zur wirtschaftlichen Neugründung während Liquidation

14.03.2014

Die Grundsätze der wirtschaftlichen Neugründung finden auch in der Liquidation der Gesellschaft Anwendung.

Gesellschaftsrecht: Zur unzulässigen Ablehnung einer durch ausländischen Notar vorgenommenen Beurkundung

21.02.2014

Das Registergericht darf eine zum Handelsregister eingereichte Gesellschafterliste nicht schon deshalb zurückweisen, weil sie von einem Notar mit Sitz in Basel/Schweiz eingereicht worden ist.

Wirtschaftliche Neugründung: Ausgleich einer Unterbilanz

25.04.2012

Verpflichtung des Gesellschafters zum Ausgleich einer zum Zeitpunkt einer wirtschaftlichen Neugründung bestehenden Unterbilanz-BGH vom 06.03.12-Az:II ZR 56/10

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

GmbHG-Einführungsgesetz - EGGmbHG | § 3 Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen


(1) Die Pflicht, die inländische Geschäftsanschrift bei dem Gericht nach § 8 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der ab dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2026) am 1. November 2008 gelte

Handelsregisterverordnung - HdlRegVfg | § 9 Registerordner


(1) Die zum Handelsregister einzureichenden und nach § 9 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs der unbeschränkten Einsicht unterliegenden Dokumente sowie eine Verschmelzungs-, Spaltungs- oder Formwechselbescheinigung nach § 316 Absatz 1 Satz 4, § 329 Satz 3
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 40 Liste der Gesellschafter, Verordnungsermächtigung


(1) Die Geschäftsführer haben unverzüglich nach Wirksamwerden jeder Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung eine von ihnen unterschriebene oder mit ihrer qualifizierten elektronischen Signatur versehene Liste

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Landgericht Potsdam Urteil, 28. Feb. 2014 - 1 O 471/11

bei uns veröffentlicht am 25.08.2022

LANDGERICHT POTSDAM  Urteil vom 06.03.2014 Az.: 1 O 471/11   In dem Rechtsstreit des Rechtsanwalts Stephan Mitlehner als Insolvenzverwalter über das Vermögen der ___GMBH. ___Straße__, ___ Berlin, (Kläger) - Prozessbevol

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Okt. 2016 - II ZR 314/15

bei uns veröffentlicht am 03.02.2022

Bundesgerichtshof   Urteil von 18.10.2016 Az.: II ZR 314/15   Ein Formwechsel einer GmbH in eine GbR setzt keine Eintragung in das Handelsregister voraus. Fälschlich eingetragene Gesellschafter haften für die Kosten gegen sie gef&

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Okt. 2016 - II ZR 314/15

bei uns veröffentlicht am 18.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL II ZR 314/15 Verkündet am: 18. Oktober 2016 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Jan. 2019 - II ZR 392/17

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 392/17 Verkündet am: 15. Januar 2019 Stoll Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juli 2009 - II ZR 273/07

bei uns veröffentlicht am 20.07.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 273/07 Verkündet am: 20. Juli 2009 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja B

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Sept. 2011 - II ZB 17/10

bei uns veröffentlicht am 20.09.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 17/10 vom 20. September 2011 in der Handelsregistersache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 161 Abs. 3; GmbHG § 16 Abs. 3, § 40 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 a) Das Registergericht ist

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Mai 2004 - 5 StR 46/04

bei uns veröffentlicht am 12.05.2004

5 StR 46/04 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 12. Mai 2004 in der Strafsache gegen wegen Untreue Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Mai 2004 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Chemn

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Dez. 2013 - II ZR 53/12

bei uns veröffentlicht am 10.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL II ZR 53/12 Verkündet am: 10. Dezember 2013 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juli 2012 - II ZR 216/10

bei uns veröffentlicht am 17.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 216/10 vom 17. Juli 2012 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Juli 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann und den Richter Dr. Strohn, die Richterin Dr. Reichart so

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juli 2012 - II ZR 217/10

bei uns veröffentlicht am 17.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 217/10 vom 17. Juli 2012 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Juli 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann und den Richter Dr. Strohn, die Richterin Dr. Reichart so

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Jan. 2007 - VIII ZR 37/06

bei uns veröffentlicht am 17.01.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 37/06 Verkündet am: 17. Januar 2007 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: n

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Dez. 2005 - II ZR 330/04

bei uns veröffentlicht am 12.12.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 330/04 vom 12. Dezember 2005 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GmbHG § 15 Abs. 4 Ein Treuhandvertrag hinsichtlich eines GmbH-Geschäftsanteils unterliegt dem Formzwang des § 15 A

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Feb. 2008 - II ZR 291/06

bei uns veröffentlicht am 11.02.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 291/06 vom 11. Februar 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GmbHG §§ 47, 64 Abs. 2 a) Verpflichtet der Alleingesellschafter einer GmbH bei der aufschiebend bedingten Abtretun

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Jan. 2012 - II ZR 109/11

bei uns veröffentlicht am 24.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil II ZR 109/11 Verkündet am: 24. Januar 2012 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GmbHG §

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Sept. 2002 - II ZR 1/00

bei uns veröffentlicht am 16.09.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 1/00 Verkündet am: 16. September 2002 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Sept. 2002 - II ZR 43/01

bei uns veröffentlicht am 23.09.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 43/01 Verkündet am: 23. September 2002 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichts

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Nov. 2002 - II ZR 69/01

bei uns veröffentlicht am 25.11.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 69/01 Verkündet am: 25. November 2002 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Jan. 2001 - II ZR 183/00

bei uns veröffentlicht am 29.01.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 183/00 Verkündet am: 29. Januar 2001 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BH

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Feb. 2013 - II ZB 27/12

bei uns veröffentlicht am 20.02.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 27/12 vom 20. Februar 2013 in der Notarkostensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja KostO § 147 Abs. 2 Der Notar erhält für die Erstellung einer XML-Datei mit Strukturdaten und ihre Überm

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2004 - II ZR 65/03

bei uns veröffentlicht am 19.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 65/03 Verkündet am: 19. Juli 2004 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2004 - II ZR 409/02

bei uns veröffentlicht am 13.12.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 409/02 Verkündet am: 13. Dezember 2004 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Dez. 2013 - II ZB 6/13

bei uns veröffentlicht am 17.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 6/13 vom 17. Dezember 2013 in der Handelsregistersache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GmbHG §§ 16, 40 a) Das Registergericht darf eine zum Handelsregister eingereichte Gesellschafterlist

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Dez. 2013 - II ZR 21/12

bei uns veröffentlicht am 17.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil II ZR 21/12 Verkündet am: 17. Dezember 2013 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GmbHG

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Jan. 2003 - X ZR 199/99

bei uns veröffentlicht am 28.01.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 199/99 Verkündet am: 28. Januar 2003 Potsch Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes h

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Apr. 2010 - II ZR 150/09

bei uns veröffentlicht am 19.04.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 150/09 vom 19. April 2010 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GmbHG § 16 Abs. 1, Abs. 3 a.F. a) Ist der veräußernde Gesellschafter einer GmbH bei der Abtretung eines Teilges

Bundesgerichtshof Urteil, 06. März 2012 - II ZR 56/10

bei uns veröffentlicht am 06.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 56/10 Verkündet am: 6. März 2012 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Juni 2003 - II ZR 326/01

bei uns veröffentlicht am 30.06.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 326/01 Verkündet am: 30. Juni 2003 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: j

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2008 - II ZR 112/07

bei uns veröffentlicht am 13.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 112/07 Verkündet am: 13. Oktober 2008 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2008 - II ZR 76/07

bei uns veröffentlicht am 13.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 76/07 Verkündet am: 13. Oktober 2008 Röder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juli 2010 - XI ZR 465/07

bei uns veröffentlicht am 20.07.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 465/07 Verkündet am: 20. Juli 2010 Weber, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Oberlandesgericht München Teilurteil, 05. Juni 2019 - 7 U 1844/19

bei uns veröffentlicht am 05.06.2019

Tenor 1. Der Antrag der Beklagten, das Endurteil des Landgerichts München I vom 15.03.2019, Az. 10 HK O 6998/18, in Ziffer 5 des Tenors abzuändern, wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vor

Landgericht München I Teilurteil, 05. Juni 2019 - 10 HK O 6998/18

bei uns veröffentlicht am 05.06.2019

Tenor 1. Der Antrag der Beklagten, das Endurteil des Landgerichts München I vom 15.03.2019, Az. 10 HK O 6998/18, in Ziffer 5 des Tenors abzuändern, wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vor

Landgericht München I Beschluss, 31. Mai 2017 - 5 HK O 1564/16

bei uns veröffentlicht am 31.05.2017

Tenor I. Die Nebenintervention des Nebenintervenienten ... wird für zulässig erklärt. II. Die Anträge werden zurückgewiesen. III. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten

Oberlandesgericht München Beschluss, 17. Juli 2015 - 14 W 1132/15

bei uns veröffentlicht am 17.07.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 14 W 1132/15 1 HK O 1683/15 LG Augsburg Nichtamtliche Leitsätze In Sachen … - Antragstellerin und Beschwerdeführerin - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte &#x

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 19. Aug. 2014 - 12 W 1568/14

bei uns veröffentlicht am 19.08.2014

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 09.07.2014 wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Der Gegenstandswert wi

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 28. Dez. 2017 - 12 W 2005/17

bei uns veröffentlicht am 28.12.2017

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts – Registergericht – Regensburg vom 13.10.2017 [Gz: HRB 15888 (Fall 3) ] i.V.m. der weiteren Zwischenverfügung vom 24.10.2017 wird zu

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Sept. 2018 - II ZR 312/16

bei uns veröffentlicht am 18.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL und VERSÄUMNISURTEIL II ZR 312/16 Verkündet am: 18. September 2018 Stoll Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Juni 2018 - II ZR 205/16

bei uns veröffentlicht am 26.06.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21. Juli 2016 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten en

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Juni 2018 - II ZB 12/16

bei uns veröffentlicht am 26.06.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 12/16 vom 26. Juni 2018 in der Handelsregistersache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja EGGmbHG § 8 Die wegen einer Veränderung im Sinne von § 8 EGGmbHG i.V.m. § 40 Abs. 1 Satz 1 GmbHG aF einz

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Dez. 2016 - IV ZR 7/15

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 2. Dezember 2014 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung des Klägers hin

Bundesgerichtshof Versäumnisurteil, 18. Okt. 2016 - II ZR 314/15

bei uns veröffentlicht am 18.10.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 1. Oktober 2015 aufgehoben.

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 01. Sept. 2016 - 2 U 95/15

bei uns veröffentlicht am 01.09.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 27. Oktober 2015 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Magdeburg wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen. Das Urtei

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 21. Juli 2016 - I-6 U 33/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 28.01.2015 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die in der Gesellschafterversammlung der Beklagten am 13.06.2013

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 24. Juni 2016 - I-16 U 74/15

bei uns veröffentlicht am 24.06.2016

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 25.03.2015 abgeändert und der Beschluss der Gesellschafterversammlung der Beklagten vom 22.4.2014 betreffend die Feststellung des Jahresabschlusses der Beklagten zu

Landgericht Köln Urteil, 17. März 2016 - 91 O 41/15

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zur Vollstreckung gelangenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1Tatbestand 2Der Kläger erhebt Ni

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 10. März 2016 - I-6 U 89/15

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers zu 2) wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 28.05.2015 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Be

Landgericht Duisburg Urteil, 15. Jan. 2016 - 22 O 100/15

bei uns veröffentlicht am 15.01.2016

Tenor     Die einstweilige Verfügung vom 02.12.2015 wird bestätigt.               Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt die               Verfügungsbeklagte. 1 2T a t b e s t a n d : 3Die Verfügungsbeklagte ist beim Amtsgericht Duisburg unt

Landgericht Duisburg Urteil, 05. Nov. 2015 - 21 O 82/15

bei uns veröffentlicht am 05.11.2015

Tenor Der Verfügungsbeklagten zu 1) wird die Befugnis entzogen, die Geschäfte der Verfügungsbeklagten zu 2) zu führen und diese zu vertreten, bis zum Vorliegen einer in einem Hauptsacheverfahren zumindest vorläufig vollstreckbaren Entscheidung über

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Mai 2015 - II ZR 291/14

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I I ZR 2 9 1 / 1 4 Verkündet am: 19. Mai 2015 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewer

Landgericht Wuppertal Urteil, 25. März 2015 - 13 O 45/14

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1Tatbestand: 2Der Kläger und der nunmehr alleinige Gesell

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(1) Die Geschäftsführer haben unverzüglich nach Wirksamwerden jeder Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung eine von ihnen unterschriebene oder mit ihrer qualifizierten elektronischen Signatur versehene Liste der...
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