Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - GG | Art 65a

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - GG | Art 65a
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Inhaltsverzeichnis

(1) Der Bundesminister für Verteidigung hat die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte.

(2) (weggefallen)

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published on 01/03/2018 00:00

Tatbestand 1 Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung betrifft einen Konkurrentenstreit um den Chefarztposten an einem kleineren Bundeswehrkrankenhaus.
published on 24/11/2015 00:00

Tatbestand 1 Der ... geborene Soldat absolvierte die höhere Handelsschule und wurde zum Bankkaufmann ausgebildet. Von ... 1992 bis ... 1993 leistete er Grundwehrdienst.
published on 03/07/2012 00:00

Tenor 1. Die Gesetzgebungszuständigkeit für die §§ 13 bis 15 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom 11
published on 30/06/2011 00:00

Tatbestand 1 Der Kläger will für einen Einsatz in Afghanistan Auslandsdienstbezüge an Stelle von Auslandsverwendungszuschlag erhalten.
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