Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
§ 61aAmtlich · § 5 UrhG

Anwendbarkeit von Vorschriften des stehenden Gewerbes für die Ausübung als Reisegewerbe

Zeitreise: 20.07.2026‹ § 61

(1) Für die Ausübung des Reisegewerbes gilt § 29 entsprechend.

(2) Für die Ausübung des Bewachungsgewerbes, des Versteigerergewerbes, des Gewerbes der Makler, Bauträger und Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter, des Versicherungsvermittlergewerbes, des Versicherungsberatergewerbes, des Gewerbes des Finanzanlagenvermittlers oder Honorar-Finanzanlagenberaters sowie des Gewerbes des Immobiliardarlehensvermittlers gelten § 34a Absatz 1a Satz 1 und Absatz 2 bis 5, § 34b Absatz 5 bis 8 und 10, § 34c Absatz 2a, 3 und 5, § 34d Absatz 1 Satz 6 und 7, Absatz 2 Satz 3 bis 6, Absatz 3 und 8 bis 10, § 34f Absatz 4 bis 6, auch in Verbindung mit § 34h Absatz 1 Satz 4 und Absatz 2 und 3, die §§ 34g, 34i Absatz 5 bis 8 und § 34j sowie die auf Grund des § 34a Absatz 2, des § 34b Absatz 8, des § 34c Absatz 3, des § 34e sowie der §§ 34g und 34j erlassenen Rechtsvorschriften entsprechend. Die zuständige Behörde kann für die Versteigerung leicht verderblicher Waren für ihren Bezirk Ausnahmen zulassen.

Passende Werkzeuge

  • ArbeitsrechtArbeitszeugnis anfordern oder berichtigen lassen: das Schreiben nach § 109 GewOKein Zeugnis bekommen — oder eines, das nicht stimmt? Fordern Sie es schriftlich an, einfach oder qualifiziert, mit Frist; oder verlangen Sie die Berichtigung mit den Gründen, die im Gesetz stehen. Aus festen Bausteinen, als Text oder PDF.
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
  • ArbeitsrechtArbeitszeugnis: darf da ein Geheimcode drinstehen? (§ 109 GewO)Nein. § 109 Abs. 2 S. 2 GewO verbietet Formulierungen, „die den Zweck haben, eine andere als aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen“. Sie brauchen also keine Übersetzungstabelle, sondern einen Berichtigungsanspruch — der Check zeigt jeden Punkt mit Fundstelle und dem, was konkret zu verlangen ist.
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →

Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.