Gewerbeordnung - GewO | § 68 Spezialmarkt und Jahrmarkt

(1) Ein Spezialmarkt ist eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbietet.

(2) Ein Jahrmarkt ist eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art feilbietet.

(3) Auf einem Spezialmarkt oder Jahrmarkt können auch Tätigkeiten im Sinne des § 60b Abs. 1 ausgeübt werden; die §§ 55 bis 60a und 60c bis 61a bleiben unberührt.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Gewerbeordnung - GewO | § 69 Festsetzung


(1) Die zuständige Behörde hat auf Antrag des Veranstalters eine Veranstaltung, die die Voraussetzungen der §§ 64, 65, 66, 67 oder 68 erfüllt, nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz für jeden Fall der Durchführung festzusetzen. Auf Antrag kö

Gewerbeordnung - GewO | § 69a Ablehnung der Festsetzung, Auflagen


(1) Der Antrag auf Festsetzung ist abzulehnen, wenn1.die Veranstaltung nicht die in den §§ 64, 65, 66, 67 oder 68 aufgestellten Voraussetzungen erfüllt,2.Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteller oder eine der mit der Leitung der Ver
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Gewerbeordnung - GewO | § 55 Reisegewerbekarte


(1) Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§ 4 Absatz 3) oder ohne eine solche zu haben1.Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen

Gewerbeordnung - GewO | § 60b Volksfest


(1) Ein Volksfest ist eine im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern unterhaltende Tätigkeiten im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 2 ausübt und Waren feilbietet, die üblicherweise auf Ver

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25 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 28. Nov. 2014 - Au 5 E 14.1705

bei uns veröffentlicht am 28.11.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin b

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 26. Aug. 2014 - 4 K 14.01058

bei uns veröffentlicht am 26.08.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen Tatbestand Die Klägerin begehrt den Zugang zum Christkindlesmarkt der Beklagten mit ihrem Produkt „Winterwärmer&

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 26. Aug. 2014 - 4 K 14.00386

bei uns veröffentlicht am 26.08.2014

Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 7. Februar 2014 in der Fassung vom 29. April 2014 verpflichtet, den Antrag des Klägers vom 7. September 2013 auf Zulassung zur ...-Kirchweih unter Beachtung der Rechtsauffassung d

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Apr. 2018 - 10 ZB 18.310

bei uns veröffentlicht am 16.04.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Beigeladene trägt seine Kosten selbst. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 1

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 16. Apr. 2018 - AN 4 K 17.01210

bei uns veröffentlicht am 16.04.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Der Kläger begehrte zuletzt die Feststellung, dass die ihm gegenüber verwehrte Zulassung zum …markt 2017

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Sept. 2016 - M 7 K 15.5205

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 30. Okt. 2018 - B 8 K 18.382

bei uns veröffentlicht am 30.10.2018

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Verordnung vom 24.04.1996 in der Fassung vom 18.09.1996 über die Freigabe von Sonntagen zum Verkauf anlässlich von Messen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen au

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 15. Dez. 2017 - B 1 K 16.491

bei uns veröffentlicht am 15.12.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht München Beschluss, 14. Nov. 2018 - M 16 E 18.4249

bei uns veröffentlicht am 14.11.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Der Streitwert wird auf 4.200,- Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 16. Juli 2018 - Au 7 E 18.1064

bei uns veröffentlicht am 16.07.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 4.350.- EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin begehrt im

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 22. Nov. 2016 - 6 S 2207/16

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 08. November 2016 - 3 K 5859/16 - wird zurückgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Streitwert für das Verfahren in b

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 08. Nov. 2016 - 3 K 5859/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird auf 9.000,00 Euro festgesetzt. Gründe   1 Der - sachdienlich ausgelegte - Antrag, die Antragsgegnerin im Wege des Erlasses einer einstweil

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 23. Aug. 2016 - 1 L 30/16

bei uns veröffentlicht am 23.08.2016

Gründe 1 Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 3. Kammer - vom 22. Dezember 2015 hat keinen Erfolg. 2 Die vom Kläger geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der a

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 08. Juni 2016 - 3 L 1142/16

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor Die aufschiebende Wirkung der vor der beschließenden Kammer erhobenen Klage 3 K 5160/16 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin über die Festsetzung des Wochenmarktes für den Stadtteil W.       -N.     vom 22.03.2016 wird wiederhergestellt. Im

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 08. Juni 2016 - 3 L 869/16

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt, auf einen Antrag oder ein Angebot der Beigeladenen im Interessenbekundungs- und Vergabeverfahren für die Übertragung der Veranstaltung eines Wochenmarktes in W.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 03. Sept. 2015 - 7 A 1589/13

bei uns veröffentlicht am 03.09.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen. Auf die Berufung der Beklagten wird das angefochtene Urteil geändert und die Klage insgesamt abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge. Das Urteil ist wegen der Ko

Verwaltungsgericht Koblenz Beschluss, 22. Aug. 2013 - 3 L 848/13.KO

bei uns veröffentlicht am 22.08.2013

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 13. August 2013 wird bezüglich der im Bescheid der Antragsgegnerin vom 29. Juli 2013 enthaltenen und für sofort vollziehbar erklärten Untersagungsverfügung wieder herges

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 16. Nov. 2011 - 6 A 10584/11

bei uns veröffentlicht am 16.11.2011

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Klägerin,

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 27. Okt. 2011 - 4 K 3545/11

bei uns veröffentlicht am 27.10.2011

Tenor Der Antrag wird zurückgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird auf 9.300,- EUR festgesetzt. Gründe  1 Der Antrag, die Antragsgegnerin im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, de

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 04. Apr. 2011 - 3 K 1586/10.KO

bei uns veröffentlicht am 04.04.2011

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Feststellun

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 16. Juli 2009 - 12 A 89/09

bei uns veröffentlicht am 16.07.2009

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 8.12.2008 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 19.3.2009 verpflichtet, die von der Klägerin für den 3. und 4. Oktober 2009 auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums … in der …straße

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 12. Juni 2009 - 4 L 511/09.NW

bei uns veröffentlicht am 12.06.2009

Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.100 € festgesetzt.  Gründe I. 1 Der Antragsteller begehrt von der Antragsgegnerin Zulassung zur Asselheimer Weinkerwe. 2 In Assel

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 11. Juli 2006 - 4 K 2292/06

bei uns veröffentlicht am 11.07.2006

Tenor Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Antragstellerin mit ihrem Autoscooter "C. 2000" zum Vergnügungspark Schäferlauf 2006 zuzulassen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der St

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 27. Feb. 2006 - 6 S 1508/04

bei uns veröffentlicht am 27.02.2006

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 18. Dezember 2003 - 4 K 3625/03 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatb

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 07. Apr. 2005 - 2 K 328/05

bei uns veröffentlicht am 07.04.2005

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Die Kläger wenden sich gegen ihren Ausschluss vom Jahrmarkt 2005 der beklagten Stadt. 2  Die Kläger bew

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(1) Ein Volksfest ist eine im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern unterhaltende Tätigkeiten im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 2 ausübt und Waren feilbietet, die üblicherweise auf Veranstaltungen...