Gewerbeordnung - GewO | § 69 Festsetzung

(1) Die zuständige Behörde hat auf Antrag des Veranstalters eine Veranstaltung, die die Voraussetzungen der §§ 64, 65, 66, 67 oder 68 erfüllt, nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz für jeden Fall der Durchführung festzusetzen. Auf Antrag können, sofern Gründe des öffentlichen Interesses nicht entgegenstehen, Volksfeste, Großmärkte, Wochenmärkte, Spezialmärkte und Jahrmärkte für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer, Messen und Ausstellungen für die innerhalb von zwei Jahren vorgesehenen Veranstaltungen festgesetzt werden.

(2) Die Festsetzung eines Wochenmarktes, eines Jahrmarktes oder eines Spezialmarktes verpflichtet den Veranstalter zur Durchführung der Veranstaltung.

(3) Wird eine festgesetzte Messe oder Ausstellung oder ein festgesetzter Großmarkt nicht oder nicht mehr durchgeführt, so hat der Veranstalter dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.

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zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Mitteilungsverordnung - MV | § 6 Gewerberechtliche Erlaubnisse und Gestattungen


(1) Die Behörden haben mitzuteilen 1. die Erteilung von Reisegewerbekarten,2. zeitlich befristete Erlaubnisse sowie Gestattungen nach dem Gaststättengesetz,3. Bescheinigungen über die Geeignetheit der Aufstellungsorte für Spielgeräte (§ 33c der Gewer

Gesetz über den Ladenschluß - LadSchlG | § 19 Marktverkehr


(1) Während der allgemeinen Ladenschlusszeiten (§ 3) dürfen auf behördlich genehmigten Groß- und Wochenmärkten Waren zum Verkauf an den letzten Verbraucher nicht feilgehalten werden; jedoch kann die nach Landesrecht zuständige Verwaltungsbehörde in d
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Gewerbeordnung - GewO | § 146 Verletzung sonstiger Vorschriften über die Ausübung eines Gewerbes


(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig1.einer vollziehbaren Anordnunga)nach § 35 Abs. 1 Satz 1 oder 2,b)nach § 35 Abs. 7a Satz 1, 3 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 oder 2 oderc)nach § 35 Abs. 9 in Verbindung mit den in den Buchst

Gewerbeordnung - GewO | § 60b Volksfest


(1) Ein Volksfest ist eine im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern unterhaltende Tätigkeiten im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 2 ausübt und Waren feilbietet, die üblicherweise auf Ver

Gewerbeordnung - GewO | § 6a Entscheidungsfrist, Genehmigungsfiktion


(1) Hat die Behörde über einen Antrag auf Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes nach § 34b Absatz 1, 3, 4, § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3 und 4 oder § 55 Absatz 2 nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten entschieden, gilt die Erlaubnis als ert
zitiert 5 andere §§ aus dem .

Gewerbeordnung - GewO | § 68 Spezialmarkt und Jahrmarkt


(1) Ein Spezialmarkt ist eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbietet. (2) Ein Jahrmarkt ist eine im allgemeinen regelmäß

Gewerbeordnung - GewO | § 64 Messe


(1) Eine Messe ist eine zeitlich begrenzte, im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwiegend nach Muster an gewerblic

Gewerbeordnung - GewO | § 67 Wochenmarkt


(1) Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern eine oder mehrere der folgenden Warenarten feilbietet:1.Lebensmittel im Sinne des Artikels 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/200

Gewerbeordnung - GewO | § 65 Ausstellung


Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der

Gewerbeordnung - GewO | § 66 Großmarkt


Ein Großmarkt ist eine Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren oder Waren aller Art im wesentlichen an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt.

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45 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 14. Nov. 2017 - RN 5 E 17.1855

bei uns veröffentlicht am 14.11.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 3.600 € festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt den Erlass

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 20. Aug. 2014 - 2 K 14.204

bei uns veröffentlicht am 20.08.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherhei

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 26. Aug. 2014 - 4 K 14.01058

bei uns veröffentlicht am 26.08.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen Tatbestand Die Klägerin begehrt den Zugang zum Christkindlesmarkt der Beklagten mit ihrem Produkt „Winterwärmer&

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 26. Aug. 2014 - 4 K 14.00386

bei uns veröffentlicht am 26.08.2014

Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 7. Februar 2014 in der Fassung vom 29. April 2014 verpflichtet, den Antrag des Klägers vom 7. September 2013 auf Zulassung zur ...-Kirchweih unter Beachtung der Rechtsauffassung d

Verwaltungsgericht Regensburg Gerichtsbescheid, 03. Mai 2018 - RN 5 K 17.1783, RN 5 K 17.1871

bei uns veröffentlicht am 03.05.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten trägt der Kläger. Im Übrigen trägt jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Gerichtsbescheid

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 24. Juni 2014 - 2 E 14.547

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. 1. Die Antragsteller

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 16. Apr. 2018 - AN 4 K 17.01210

bei uns veröffentlicht am 16.04.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Der Kläger begehrte zuletzt die Feststellung, dass die ihm gegenüber verwehrte Zulassung zum …markt 2017

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 24. Mai 2017 - W 6 K 17.166

bei uns veröffentlicht am 24.05.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleis

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 30. Okt. 2018 - B 8 K 18.382

bei uns veröffentlicht am 30.10.2018

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Verordnung vom 24.04.1996 in der Fassung vom 18.09.1996 über die Freigabe von Sonntagen zum Verkauf anlässlich von Messen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen au

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 15. Dez. 2017 - B 1 K 16.491

bei uns veröffentlicht am 15.12.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 17. Juni 2016 - B 5 E 16.377

bei uns veröffentlicht am 17.06.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt. Gr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Juli 2015 - 22 B 15.620

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 22 B 15.620 Im Namen des Volkes Urteil vom 22. Juli 2015 (VG Ansbach, Urteil vom 26. August 2014, Az.: AN 4 K 14.386) 22. Senat Sachgebietsschlüssel:

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 05. März 2018 - RN 5 S 18.280

bei uns veröffentlicht am 05.03.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt der Antragsteller. III. Der Streitwert des Verfahrens wird auf 30.000,- Euro festgesetzt.

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 30. Nov. 2017 - RN 5 K 17.185

bei uns veröffentlicht am 30.11.2017

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass der Bescheid der Beklagten vom 30.12.2016, Az. …, mit dem der Antrag des Klägers auf Zulassung mit einem Festzelt zur …er … 2017 am Standplatz „…-West“ abge

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Okt. 2018 - M 9 K 17.3051

bei uns veröffentlicht am 10.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägeri

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 05. Okt. 2017 - 3 B 214/17

bei uns veröffentlicht am 05.10.2017

Gründe 1 Der zuletzt mit Schriftsatz vom 26. September 2017 konkretisierte (sinngemäße) Antrag, 2 die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, über die Teilnahme eines Autoscooters am „M.markt 2017“ unter Berücksichti

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 22. Nov. 2016 - 6 S 2207/16

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 08. November 2016 - 3 K 5859/16 - wird zurückgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Streitwert für das Verfahren in b

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 08. Nov. 2016 - 3 K 5859/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird auf 9.000,00 Euro festgesetzt. Gründe   1 Der - sachdienlich ausgelegte - Antrag, die Antragsgegnerin im Wege des Erlasses einer einstweil

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 23. Aug. 2016 - 1 L 30/16

bei uns veröffentlicht am 23.08.2016

Gründe 1 Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 3. Kammer - vom 22. Dezember 2015 hat keinen Erfolg. 2 Die vom Kläger geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der a

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 08. Juni 2016 - 3 L 1142/16

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor Die aufschiebende Wirkung der vor der beschließenden Kammer erhobenen Klage 3 K 5160/16 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin über die Festsetzung des Wochenmarktes für den Stadtteil W.       -N.     vom 22.03.2016 wird wiederhergestellt. Im

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 08. Juni 2016 - 3 L 869/16

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt, auf einen Antrag oder ein Angebot der Beigeladenen im Interessenbekundungs- und Vergabeverfahren für die Übertragung der Veranstaltung eines Wochenmarktes in W.

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 22. Dez. 2015 - 3 A 157/15

bei uns veröffentlicht am 22.12.2015

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die gegenüber der Beigeladenen ausgesprochene Beauftragung mit der Durchführung des Weihnachtsmarktes zu C-Stadt für die Jahre 2015 bis einschließlich 2019. 2 Die Beklagte zog ohne den Erlass eines förml

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 30. Sept. 2015 - 11 A 27/14

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Es wird festgestellt, dass der Weihnachtsmarkt, den die Klägerin jährlich auf Schloss M.          durchführt, nicht nach § 29 Abs. 2 StVO erlaubnispflichtig ist. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahre

Verwaltungsgericht Münster Beschluss, 30. Juli 2015 - 9 L 862/15

bei uns veröffentlicht am 30.07.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens Der Streitwert wird auf 14.500 Euro festgesetzt. Der Beschluss soll den Beteiligten per Telefax übermittelt werden. 1G r ü n d e : 21. Das Gericht entscheidet mit

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 03. Juni 2015 - 7 K 1571/15

bei uns veröffentlicht am 03.06.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 03. Juni 2015 - 7 K 1811/15

bei uns veröffentlicht am 03.06.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf

Verwaltungsgericht Freiburg Beschluss, 11. Nov. 2014 - 4 K 2310/14

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, die … anzuweisen, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut über die Zulassung des Antragstellers zum Freiburger Weihnachtsmarkt zu entscheiden.Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.D

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 30. Okt. 2014 - 8 K 414/14

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betra

Verwaltungsgericht Münster Beschluss, 23. Sept. 2014 - 9 L 617/14

bei uns veröffentlicht am 23.09.2014

Tenor Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antrag des Antragstellers/der Antragstellerin auf Zulassung zum Weihnachtsmarkt 2014 "Rund um das Rathaus" in Münster bis zum 15. Oktober 2014 erneut unter Beachtun

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 06. Mai 2014 - 7 L 512/14

bei uns veröffentlicht am 06.05.2014

Tenor .              Der Antrag wird abgelehnt.               Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 2.              Der Streitwert wird auf 2.500 € festgesetzt. 1Gründe: 2Der sinngemäß gestellte Antrag, 3die Antragsgegnerin im Wege der

Verwaltungsgericht Koblenz Beschluss, 22. Aug. 2013 - 3 L 848/13.KO

bei uns veröffentlicht am 22.08.2013

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 13. August 2013 wird bezüglich der im Bescheid der Antragsgegnerin vom 29. Juli 2013 enthaltenen und für sofort vollziehbar erklärten Untersagungsverfügung wieder herges

Verwaltungsgericht Mainz Beschluss, 13. Juni 2013 - 3 L 720/13.MZ

bei uns veröffentlicht am 13.06.2013

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen; ausgenommen sind die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen hat. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 5.000,-

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 16. Nov. 2011 - 6 A 10584/11

bei uns veröffentlicht am 16.11.2011

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Klägerin,

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 29. Aug. 2011 - 8 B 52/11

bei uns veröffentlicht am 29.08.2011

Gründe 1 Die Klägerin betreibt gewerblich die Organisation und Durchführung von Wochenmärkten im Sinne des § 67 Gewerbeordnung. Sie begehrt die Festsetzung eines Wochenm

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 04. Apr. 2011 - 3 K 1586/10.KO

bei uns veröffentlicht am 04.04.2011

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Feststellun

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 16. Dez. 2010 - 4 K 939/10.NW

bei uns veröffentlicht am 16.12.2010

Es wird festgestellt, dass der Bescheid vom 04. August 2010 rechtswidrig war. Die Beklagte und die Beigeladene haben die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 29. Nov. 2010 - 12 B 102/10

bei uns veröffentlicht am 29.11.2010

Tenor Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig. Der Rechtsstreit wird an das Landgericht … verwiesen. Die Entscheidung über die Kosten bleibt der Endentscheidung vorbehalten. Gründe 1 Der Rechtsstreit ist gem. § 17 a

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 01. Okt. 2009 - 6 S 99/09

bei uns veröffentlicht am 01.10.2009

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10. März 2008 - 4 K 4507/07 - geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rech

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 16. Juli 2009 - 12 A 89/09

bei uns veröffentlicht am 16.07.2009

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 8.12.2008 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 19.3.2009 verpflichtet, die von der Klägerin für den 3. und 4. Oktober 2009 auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums … in der …straße

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 12. Juni 2009 - 4 L 511/09.NW

bei uns veröffentlicht am 12.06.2009

Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.100 € festgesetzt.  Gründe I. 1 Der Antragsteller begehrt von der Antragsgegnerin Zulassung zur Asselheimer Weinkerwe. 2 In Assel

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 10. März 2008 - 4 K 4507/07

bei uns veröffentlicht am 10.03.2008

Tenor Es wird festgestellt, dass der Bescheid der Beklagten vom 23.05.2007 und deren Widerspruchsbescheid vom 7.8.2007 rechtswidrig waren. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 21. Sept. 2006 - 4 K 1700/06

bei uns veröffentlicht am 21.09.2006

Tenor Es wird festgestellt, dass der Bescheid der Beklagten vom 27.01.2006 und deren Widerspruchsbescheid vom 29.03.2006 rechtswidrig waren. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der Kläger bewarb sich

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 11. Juli 2006 - 4 K 2292/06

bei uns veröffentlicht am 11.07.2006

Tenor Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Antragstellerin mit ihrem Autoscooter "C. 2000" zum Vergnügungspark Schäferlauf 2006 zuzulassen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der St

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 27. Feb. 2006 - 6 S 1508/04

bei uns veröffentlicht am 27.02.2006

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 18. Dezember 2003 - 4 K 3625/03 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatb

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 07. Apr. 2005 - 2 K 328/05

bei uns veröffentlicht am 07.04.2005

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Die Kläger wenden sich gegen ihren Ausschluss vom Jahrmarkt 2005 der beklagten Stadt. 2  Die Kläger bew

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(1) Eine Messe ist eine zeitlich begrenzte, im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche...
Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der...
Ein Großmarkt ist eine Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren oder Waren aller Art im wesentlichen an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt.
(1) Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern eine oder mehrere der folgenden Warenarten feilbietet:1.Lebensmittel im Sinne des Artikels 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des...
(1) Ein Spezialmarkt ist eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbietet. (2) Ein Jahrmarkt ist eine im allgemeinen regelmäßig in größeren...