Designgesetz - GeschmMG 2004 | § 42 Beseitigung, Unterlassung und Schadenersatz

(1) Wer entgegen § 38 Absatz 1 Satz 1 ein eingetragenes Design benutzt (Verletzer), kann von dem Rechtsinhaber oder einem anderen Berechtigten (Verletzten) auf Beseitigung der Beeinträchtigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.

(2) Handelt der Verletzer vorsätzlich oder fahrlässig, ist er zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des eingetragenen Designs eingeholt hätte.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Designgesetz - GeschmMG 2004 | § 49 Verjährung


Auf die Verjährung der in den §§ 42 bis 47 genannten Ansprüche finden die Vorschriften des Abschnitts 5 des Buches 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung. Hat der Verpflichtete durch die Verletzung auf Kosten des Berechtigten etwas er
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Designgesetz - GeschmMG 2004 | § 38 Rechte aus dem eingetragenen Design und Schutzumfang


(1) Das eingetragene Design gewährt seinem Rechtsinhaber das ausschließliche Recht, es zu benutzen und Dritten zu verbieten, es ohne seine Zustimmung zu benutzen. Eine Benutzung schließt insbesondere die Herstellung, das Anbieten, das Inverkehrbringe

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

20 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Landgericht München I Endurteil, 02. Juni 2017 - 37 O 15634/16

bei uns veröffentlicht am 02.06.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. März 2018 - I ZR 76/17

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 76/17 vom 22. März 2018 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 103 Abs. 1; ZPO § 148 a) Die Aussetzung eines Rechtsstreits bis zur

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Jan. 2018 - I ZR 187/16

bei uns veröffentlicht am 11.01.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 187/16 Verkündet am: 11. Januar 2018 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Juni 2017 - I ZR 9/16

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 9/16 Verkündet am: 29. Juni 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Landgericht Düsseldorf Urteil, 11. Okt. 2016 - 14c O 234/14

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

Tenor I. Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- € – ersatzweise Ordnungshaft – oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Falle wiederholter Zuwiderhan

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 08. Sept. 2016 - 5 U 173/12

bei uns veröffentlicht am 08.09.2016

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 31.08.2012, Az.: 308 O 470/11, wird zurückgewiesen. II. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen, soweit die Klägerin ihre Klage zweitinstanzlich auf urheberre

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 28. Juli 2016 - 5 U 142/13

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 16 für Handelssachen, vom 08.10.2013 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass statt des Wortes „Geschmacksmuster“ im Ausspruch zur Widerklage das Wort „Design"

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 12. Juli 2016 - I-20 U 134/15

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20.08.2015 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Auf die Widerklage der Beklagten zu 1) wird festgestellt, dass die Kl

Landgericht Düsseldorf Urteil, 10. März 2016 - 14c O 58/15

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor I. Die Beklagte wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten verurteilt, es  zu unterlassen, eines oder mehrere der nachstehend abgebildeten Felgendesigns in Deutschla

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Jan. 2016 - I ZR 40/14

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 40/14 Verkündet am: 28. Januar 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Landgericht Düsseldorf Urteil, 20. Aug. 2015 - 37 O 111/14

bei uns veröffentlicht am 20.08.2015

Tenor I. 1.a)              Die Beklagten zu 1. und zu 2. werden verurteilt, es zu unterlassen, die im Folgenden abgebildete Ausgestaltung eines Schuhs (unabhängig von der Farbe) in Deutschland anzubieten, zu vertreiben und/oder nach Deutschland zu i

Landgericht Düsseldorf Urteil, 13. Aug. 2015 - 14c O 209/14

bei uns veröffentlicht am 13.08.2015

Tenor I. Der Beklagten wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfall bis zu 2 Jahren -

Landgericht Düsseldorf Urteil, 13. Aug. 2015 - 14c O 238/11

bei uns veröffentlicht am 13.08.2015

Tenor I. Das Versäumnisurteil vom 01.07.2014 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass es in A. II und B. anstelle von „12. Mai“ nunmehr „12.05.2011“ heißt und in C. I. die Worte „Nr. #####/####-002 und Nr. #####/####-003“ entfallen. II. Die mit S

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 07. Juli 2015 - I-20 U 101/14

bei uns veröffentlicht am 07.07.2015

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23.05.2014 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Dieses Urteil ist

Landgericht Düsseldorf Urteil, 03. Juni 2015 - 14c O 112/14

bei uns veröffentlicht am 03.06.2015

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft, oder Ordnu

Landgericht Düsseldorf Urteil, 30. Apr. 2015 - 14c O 183/13

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, letztere zu vollziehen am Geschäftsführer, zu unterlassen, das nachstehend abgebildete Fel

Landgericht Düsseldorf Urteil, 27. Feb. 2015 - 38 O 8/15

bei uns veröffentlicht am 27.02.2015

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Nebenintervention trägt die Antragstellerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin kann die Zwang

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 27. Jan. 2015 - I-20 U 93/14

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor I. Auf die Berufung der Antragsgegnerin und der Nebenintervenientin wird das am 08.05.2014 verkündete Urteil der 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert. Unter Zurückweisung des auf ihren Erlass gerichteten Antrags des Antragst

Landgericht Düsseldorf Urteil, 13. Nov. 2014 - 14c O 207/13

bei uns veröffentlicht am 13.11.2014

Tenor I. Die Beklagten werden verurteilt, 1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,-- €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Fall mehrfacher

Landgericht Düsseldorf Urteil, 26. Juni 2014 - 14c O 176/13

bei uns veröffentlicht am 26.06.2014

Tenor I. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,- € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft, oder Ordnungshaf

Referenzen

(1) Das eingetragene Design gewährt seinem Rechtsinhaber das ausschließliche Recht, es zu benutzen und Dritten zu verbieten, es ohne seine Zustimmung zu benutzen. Eine Benutzung schließt insbesondere die Herstellung, das Anbieten, das Inverkehrbringen, die Einfuhr...
(1) Das eingetragene Design gewährt seinem Rechtsinhaber das ausschließliche Recht, es zu benutzen und Dritten zu verbieten, es ohne seine Zustimmung zu benutzen. Eine Benutzung schließt insbesondere die Herstellung, das Anbieten, das Inverkehrbringen, die Einfuhr...