(1) Ist aus besonderem Anlaß eine Enteignung zulässig, durch die ländliche Grundstücke in großem Umfange in Anspruch genommen würden, so kann auf Antrag der Enteignungsbehörde ein Flurbereinigungsverfahren eingeleitet werden, wenn der den Betroffenen entstehende Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt oder Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch das Unternehmen entstehen, vermieden werden sollen. Das Ausmaß der Verteilung des Landverlustes ist im Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung zu regeln.

(2) Das Flurbereinigungsverfahren kann bereits angeordnet werden, wenn das Planfeststellungsverfahren oder ein entsprechendes Verfahren für das Unternehmen, zu dessen Gunsten die Enteignung durchgeführt werden soll, eingeleitet ist. Die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes (§ 59) und die vorläufige Einweisung der Beteiligten in den Besitz der neuen Grundstücke (§ 65) dürfen erst vorgenommen werden, nachdem die Planfeststellung für das Unternehmen oder der entsprechende Verwaltungsakt unanfechtbar geworden oder für vollziehbar erklärt worden ist.

(3) Wird das Planfeststellungsverfahren oder das entsprechende Verfahren eingestellt, so soll auch das Flurbereinigungsverfahren eingestellt werden (§ 9). Die obere Flurbereinigungsbehörde kann jedoch anordnen, daß das Flurbereinigungsverfahren als ein Verfahren nach Maßgabe der §§ 1 und 37 oder des § 86 durchzuführen ist, wenn sie die Durchführung eines solchen Verfahrens für erforderlich und das Interesse der Beteiligten für gegeben hält; § 5 Abs. 1 und 2 und § 6 Abs. 2 und 3 sind entsprechend anzuwenden.

(4) Die obere Flurbereinigungsbehörde kann auf Antrag der Enteignungsbehörde anordnen, daß ein Flurbereinigungsverfahren als ein Verfahren unter Anwendung der §§ 87 bis 89 durchgeführt wird, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen; § 5 Abs. 1 und 2 und § 6 Abs. 2 und 3 sind entsprechend anzuwenden.

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Referenzen - Gesetze | § 5 StUG

§ 5 StUG zitiert oder wird zitiert von 13 §§.

§ 5 StUG wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 72


In den Fällen, in denen der Landverlust auf einen großen Kreis von Eigentümern verteilt oder Nachteile für die allgemeine Landeskultur vermieden werden sollen (§ 87 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes vom 14. Juli 1953 - Bundesgesetzbl. I S. 591), ka
§ 5 StUG wird zitiert von 3 anderen §§ im Stasi-Unterlagen-Gesetz.

Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 87


(1) Ist aus besonderem Anlaß eine Enteignung zulässig, durch die ländliche Grundstücke in großem Umfange in Anspruch genommen würden, so kann auf Antrag der Enteignungsbehörde ein Flurbereinigungsverfahren eingeleitet werden, wenn der den Betroffenen

Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 88


Für das Flurbereinigungsverfahren im Falle des § 87 gelten folgende Sondervorschriften: 1. In dem Flurbereinigungsbeschluß (§ 4) und bei der Aufklärung der Grundstückseigentümer (§ 5 Abs. 1) ist auf den besonderen Zweck des Verfahrens hinzuweisen. Di

Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 89


(1) Soweit im Falle des § 87 ein Teilnehmer nach dem für das Unternehmen geltenden Gesetz keinen Anspruch auf Entschädigung in Land hat, kann die Enteignungsbehörde entscheiden, daß er im Flurbereinigungsverfahren in Geld zu entschädigen ist. Die Anf
§ 5 StUG zitiert 9 andere §§ aus dem Stasi-Unterlagen-Gesetz.

Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 37


(1) Das Flurbereinigungsgebiet ist unter Beachtung der jeweiligen Landschaftsstruktur neu zu gestalten, wie es den gegeneinander abzuwägenden Interessen der Beteiligten sowie den Interessen der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung entspri

Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 1


Zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung kann ländlicher Grundbesitz durch Maßnahmen nach diesem Gesetz neugeordnet werden (Flur

Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 87


(1) Ist aus besonderem Anlaß eine Enteignung zulässig, durch die ländliche Grundstücke in großem Umfange in Anspruch genommen würden, so kann auf Antrag der Enteignungsbehörde ein Flurbereinigungsverfahren eingeleitet werden, wenn der den Betroffenen

Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 59


(1) Der Flurbereinigungsplan ist den Beteiligten bekanntzugeben. Die neue Feldeinteilung ist ihnen auf Wunsch an Ort und Stelle zu erläutern. (2) Widersprüche gegen den bekanntgegebenen Flurbereinigungsplan müssen die Beteiligten zur Vermeidung des

Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 86


(1) Ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren kann eingeleitet werden, um 1. Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, der Siedlung, der Dorferneuerung, städtebauliche Maßnahmen, Maßnahmen des Umweltschutz

Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 65


(1) Die Beteiligten können in den Besitz der neuen Grundstücke vorläufig eingewiesen werden, wenn deren Grenzen in die Örtlichkeit übertragen worden sind und endgültige Nachweise für Fläche und Wert der neuen Grundstücke vorliegen sowie das Verhältni

Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 5


(1) Vor der Anordnung der Flurbereinigung sind die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer in geeigneter Weise eingehend über das geplante Flurbereinigungsverfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten aufzuklären. (2) Di

Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 6


(1) In dem entscheidenden Teil des Flurbereinigungsbeschlusses sind Name und Sitz der Teilnehmergemeinschaft (§ 16) festzusetzen. Die Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte (§ 14) und die Bestimmungen über Nutzungsänderungen (§§ 34 und 85 Nr.

Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 9


(1) Erscheint die Flurbereinigung infolge nachträglich eingetretener Umstände nicht zweckmäßig, so kann die obere Flurbereinigungsbehörde die Einstellung des Verfahrens anordnen. Die Vorschriften des § 4 zweiter Halbsatz, des § 5 Abs. 1 und 2 und des

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26 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 5 StUG.

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Jan. 2000 - III ZR 110/99

bei uns veröffentlicht am 20.01.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 110/99 Verkündet am: 20. Januar 2000 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Okt. 2003 - III ZR 114/02

bei uns veröffentlicht am 02.10.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 114/02 Verkündet am: 2. Oktober 2003 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Baulandsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GG Art. 14 (Ea); N

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 10. Aug. 2016 - RN 5 E 16.984

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

Tenor I. Dem Antragsgegner zu 2) wird aufgegeben, vorläufig die Anordnung des Verkehrszeichens 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg auch mit dem Zusatzzeichen „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ auf dem öffentlichen Feld- un

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 23. Aug. 2017 - 2 K 66/16

bei uns veröffentlicht am 23.08.2017

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den ca. 4,8 km langen Abschnitt der Ortsumfahrung W. im Zuge des Neubaus der Bundesstraße B 71n zwischen der Anschlussstelle H. der geplanten Nordverlängerung der BAB

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 01. Juni 2017 - 9 C 4/16

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich als betroffener Grundeigentümer gegen den Beschluss des Beklagten zur Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens Südtangente Cloppenbu

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 16. Nov. 2016 - 1 K 2434/14

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist die zeitliche Zuordnung einer Zahlung des Lan

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 27. Okt. 2016 - 8 K 2/15

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich im Flurbereinigungsverfahren (A.) BAB 14 gegen die Anordnung des Verfahrens. 2 Mit Schreiben vom 25.07.2013 beantragte die Enteignungsbehörde die Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens gemäß §§ 87 ff. F

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 10. März 2016 - 9 B 1/16, 9 B 1/16 (9 C 4/16)

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Gründe 1 Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Sie kann

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 02. März 2016 - 9 C 11007/15

bei uns veröffentlicht am 02.03.2016

Tenor Der Widerspruchsbescheid vom 17. September 2015 wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Bescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zurückverwiesen.

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 09. Feb. 2016 - 4 K 6243/14

bei uns veröffentlicht am 09.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen tragen die Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vol

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 18. Nov. 2014 - 9 B 31/14

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Flurbereinigungsgerichts für Rheinland-Pfalz und das Saarland vom 15. Januar 2014 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 18. Nov. 2014 - 9 B 30/14

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Flurbereinigungsgerichts für Rheinland-Pfalz und das Saarland vom 15. Januar 2014 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 05. Nov. 2014 - 7 S 820/12

bei uns veröffentlicht am 05.11.2014

Tenor Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese selbst trägt.Das Verf

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 04. Sept. 2014 - 9a D 72/13.G

bei uns veröffentlicht am 04.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen als Gesamtschuldner eine Gerichtsgebühr von 736,00 Euro sowie die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstrecku

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 12. Juni 2014 - 2 K 66/12

bei uns veröffentlicht am 12.06.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Beklagten für den Um- und Ausbau der Bundesstraße B 180n zwischen der Ortsumgehung Hettstedt und dem Knoten JVA Volkstedt. 2 Die B 180n verbindet östlich des Harzes

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. Nov. 2012 - 9 C 14/11

bei uns veröffentlicht am 14.11.2012

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen den Ergänzungsbeschluss des Beklagten vom 2. März 2007 zu dem Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Bundesautobahn A 1

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 13. Apr. 2011 - 9 C 2/10

bei uns veröffentlicht am 13.04.2011

Tatbestand 1 Die Klage richtet sich gegen die Anordnung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens "Asbach".

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 13. Apr. 2011 - 9 C 1/10

bei uns veröffentlicht am 13.04.2011

Tatbestand 1 Die Klage richtet sich gegen die Anordnung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens "Asbach".

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 02. Sept. 2010 - 10 KS 1/09

bei uns veröffentlicht am 02.09.2010

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1) und des Beigeladenen zu 2). Zur Abgeltung der dem Gericht entstandenen baren Auslagen wird

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 02. Sept. 2010 - 9 B 11/10

bei uns veröffentlicht am 02.09.2010

Gründe 1 Die auf die Zulassungsgründe eines Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) und der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestü

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 02. Sept. 2010 - 9 B 13/10

bei uns veröffentlicht am 02.09.2010

Gründe 1 Die auf die Zulassungsgründe eines Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) und der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestü

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 02. Sept. 2010 - 9 B 12/10

bei uns veröffentlicht am 02.09.2010

Gründe 1 Die auf die Zulassungsgründe eines Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) und der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestü

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 15. März 2010 - 9 B 90/09

bei uns veröffentlicht am 15.03.2010

Gründe 1 Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben. 2 1. Verfahrensmä

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 07. Juli 2009 - 5 S 967/08

bei uns veröffentlicht am 07.07.2009

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 25. Apr. 2007 - 5 S 2243/05

bei uns veröffentlicht am 25.04.2007

Tenor Die Anträge werden abgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. Die Revision wird nicht zugelassen.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 06. Sept. 2004 - 7 S 2316/03

bei uns veröffentlicht am 06.09.2004

Tenor Unter Aufhebung des Bescheides des Eisenbahn-Bundesamts vom 6. Juni 2003 und dessen Widerspruchsbescheids vom 25. Juni 2003 wird festgestellt, dass das Eisenbahn-Bundesamt die für die Klägerin als Unternehmensträgerin zuständige Behörde im Sin

Referenzen

(1) Der Flurbereinigungsplan ist den Beteiligten bekanntzugeben. Die neue Feldeinteilung ist ihnen auf Wunsch an Ort und Stelle zu erläutern. (2) Widersprüche gegen den bekanntgegebenen Flurbereinigungsplan müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses...
(1) Die Beteiligten können in den Besitz der neuen Grundstücke vorläufig eingewiesen werden, wenn deren Grenzen in die Örtlichkeit übertragen worden sind und endgültige Nachweise für Fläche und Wert der neuen Grundstücke vorliegen sowie das Verhältnis der...
(1) Erscheint die Flurbereinigung infolge nachträglich eingetretener Umstände nicht zweckmäßig, so kann die obere Flurbereinigungsbehörde die Einstellung des Verfahrens anordnen. Die Vorschriften des § 4 zweiter Halbsatz, des § 5 Abs. 1 und 2 und des § 6 Abs. 2...
Zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung kann ländlicher Grundbesitz durch Maßnahmen nach diesem Gesetz neugeordnet werden (Flurbereinigung)...
(1) Das Flurbereinigungsgebiet ist unter Beachtung der jeweiligen Landschaftsstruktur neu zu gestalten, wie es den gegeneinander abzuwägenden Interessen der Beteiligten sowie den Interessen der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung entspricht und wie es...
(1) Ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren kann eingeleitet werden, um 1. Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, der Siedlung, der Dorferneuerung, städtebauliche Maßnahmen, Maßnahmen des Umweltschutzes, der...
(1) Vor der Anordnung der Flurbereinigung sind die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer in geeigneter Weise eingehend über das geplante Flurbereinigungsverfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten aufzuklären. (2) Die...
(1) In dem entscheidenden Teil des Flurbereinigungsbeschlusses sind Name und Sitz der Teilnehmergemeinschaft (§ 16) festzusetzen. Die Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte (§ 14) und die Bestimmungen über Nutzungsänderungen (§§ 34 und 85 Nr. 5 und 6)...
(1) Vor der Anordnung der Flurbereinigung sind die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer in geeigneter Weise eingehend über das geplante Flurbereinigungsverfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten aufzuklären. (2) Die...
(1) In dem entscheidenden Teil des Flurbereinigungsbeschlusses sind Name und Sitz der Teilnehmergemeinschaft (§ 16) festzusetzen. Die Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte (§ 14) und die Bestimmungen über Nutzungsänderungen (§§ 34 und 85 Nr. 5 und 6)...