Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 54

(1) Geldabfindungen und Geldausgleiche müssen angemessen sein. Die Kapitalerträge sind unter Zugrundelegung des Wertes nach § 28, bei Bauflächen und Bauland sowie bei baulichen Anlagen nach § 29 festzusetzen. Sie können gegen Beiträge (§ 19) verrechnet werden.

(2) Das infolge von Geldabfindungen und nach § 46 zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land ist in einer dem Zweck der Flurbereinigung entsprechenden Weise oder für Siedlungszwecke zu verwenden. Durch den Flurbereinigungsplan wird bestimmt, wem das Land zu Eigentum zugeteilt wird. Für die Zuteilung gilt § 55 entsprechend.

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 10


Am Flurbereinigungsverfahren sind beteiligt (Beteiligte): 1. als Teilnehmer die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten;2. als Nebenbeteiligte: a) Gemeinden und Gem
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 19


(1) Die Teilnehmergemeinschaft kann die Teilnehmer nur zu Beiträgen in Geld (Geldbeiträge) oder in Sachen, Werken, Diensten oder in anderen Leistungen (Sachbeiträge) heranziehen, soweit die Aufwendungen (§ 105) dem Interesse der Teilnehmer dienen. Di

Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 28


(1) Für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ist das Wertverhältnis in der Regel nach dem Nutzen zu ermitteln, den sie bei gemeinüblicher ordnungsmäßiger Bewirtschaftung jedem Besitzer ohne Rücksicht auf ihre Entfernung vom Wirtschaftshofe oder vo

Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 29


(1) Die Wertermittlung für Bauflächen und Bauland sowie für bauliche Anlagen hat auf der Grundlage des Verkehrswertes zu erfolgen. (2) Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewö

Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 46


Sind Teile des Flurbereinigungsgebietes durch besondere Maßnahmen mit erheblichen öffentlichen Mitteln im Flurbereinigungsverfahren verbessert und ist der Wert dieser Grundstücke wesentlich erhöht worden, so kann der Bemessung der Abfindung der Teiln

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8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 03. Mai 2018 - 13 A 16.2394

bei uns veröffentlicht am 03.05.2018

Tenor I. Der Flurbereinigungsplan C… wird wie folgt geändert: An Stelle der Abfindungsflurstücke 750 und 763 wird den Klägern aus dem Abfindungsflurstück 775 des Beigeladenen zu 1 ausgehend von der westlichen Grenze parall

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 16. Apr. 2018 - 13 A 17.1444

bei uns veröffentlicht am 16.04.2018

Tenor I. Der Flurbereinigungsplan C. wird wie folgt geändert: 1. Die Nordgrenze des Abfindungsflurstücks 4...9 des Klägers in der Fassung des Flurbereinigungsplans 2007 wird um zehn Meter parallel nach Norden verschoben. 2.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 18. Juli 2018 - 9 C 10103/18

bei uns veröffentlicht am 18.07.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Jan. 2017 - 9 C 10387/16

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

Tenor Der Widerspruchsbescheid vom 28. Januar 2016 wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Bescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts an die Spruchstelle für Flurbereinigung zurückverwiesen. Der Beklag

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Nov. 2014 - LwZR 6/13

bei uns veröffentlicht am 28.11.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil LwZR 6/13 Verkündet am: 28. November 2014 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 11. Sept. 2014 - 7 S 197/12

bei uns veröffentlicht am 11.09.2014

Tenor Der Widerspruchsbescheid des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung vom 17. Januar 2012 und die daraufhin vorgenommene Änderung des Flurbereinigungsplans des Landratsamts Sigmaringen vom 24. August 2005 in der Fassung des Nachtrags

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 25. Juli 2005 - 5 K 490/03

bei uns veröffentlicht am 25.07.2005

Tatbestand   1  Die Klägerin (Klin) war an einem Flurbereinigungsverfahren beteiligt, das im Zusammenhang mit dem Bau der ................................... durchgeführt wurde. Außerdem war daran noch u.a. ein Herr ............... b

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 01. Feb. 2005 - 1 K 241/04

bei uns veröffentlicht am 01.02.2005

Tatbestand   1  (Überlassen von Datev) 2  Streitig ist, ob der Erwerb von Mehrzuteilungen im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens grunderwerbsteuerbar ist. 3  Im Rahmen der Flu

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(1) Für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ist das Wertverhältnis in der Regel nach dem Nutzen zu ermitteln, den sie bei gemeinüblicher ordnungsmäßiger Bewirtschaftung jedem Besitzer ohne Rücksicht auf ihre Entfernung vom Wirtschaftshofe oder von der Ortslage...
(1) Die Wertermittlung für Bauflächen und Bauland sowie für bauliche Anlagen hat auf der Grundlage des Verkehrswertes zu erfolgen. (2) Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen...
(1) Die Teilnehmergemeinschaft kann die Teilnehmer nur zu Beiträgen in Geld (Geldbeiträge) oder in Sachen, Werken, Diensten oder in anderen Leistungen (Sachbeiträge) heranziehen, soweit die Aufwendungen (§ 105) dem Interesse der Teilnehmer dienen. Die Beiträge...
Sind Teile des Flurbereinigungsgebietes durch besondere Maßnahmen mit erheblichen öffentlichen Mitteln im Flurbereinigungsverfahren verbessert und ist der Wert dieser Grundstücke wesentlich erhöht worden, so kann der Bemessung der Abfindung der Teilnehmer der...