Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 28

(1) Für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ist das Wertverhältnis in der Regel nach dem Nutzen zu ermitteln, den sie bei gemeinüblicher ordnungsmäßiger Bewirtschaftung jedem Besitzer ohne Rücksicht auf ihre Entfernung vom Wirtschaftshofe oder von der Ortslage nachhaltig gewähren können. Hierbei sind die Ergebnisse einer Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3150, 3176) in der jeweils geltenden Fassung zugrunde zu legen; Abweichungen sind zulässig.

(2) Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks, die seinen Wert dauernd beeinflussen, sowie Rechte nach § 49 Abs. 3 sind, soweit erforderlich, in ihrem Wert besonders zu ermitteln.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 54


(1) Geldabfindungen und Geldausgleiche müssen angemessen sein. Die Kapitalerträge sind unter Zugrundelegung des Wertes nach § 28, bei Bauflächen und Bauland sowie bei baulichen Anlagen nach § 29 festzusetzen. Sie können gegen Beiträge (§ 19) verrechn

Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 46


Sind Teile des Flurbereinigungsgebietes durch besondere Maßnahmen mit erheblichen öffentlichen Mitteln im Flurbereinigungsverfahren verbessert und ist der Wert dieser Grundstücke wesentlich erhöht worden, so kann der Bemessung der Abfindung der Teiln
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 49


(1) Wenn es der Zweck der Flurbereinigung erfordert, können Dienstbarkeiten, Reallasten und Erwerbsrechte an einem Grundstück sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks berechtigen oder die Benutzung eines Grundstücks

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19 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 30. Mai 2017 - 13 A 16.1130

bei uns veröffentlicht am 30.05.2017

Tenor I. Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird unter Aufhebung des Widerspruchsbescheids des Spruchausschusses beim Amt für Ländliche Entwicklung ... vom 10. Mai 2016 wie folgt geändert: Das klägerische Einlageflurst

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2014 - 13 A 14.1395

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor I. Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird wie folgt geändert: 1. Die mit Wertzahl 26 bewertete Fläche im Einlageflurstück 1396 des Beigeladenen zu 1, soweit sie im Abfindungsflurstück 2331 liegt, wird mit W

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2014 - 13 A 14.1393

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor I. Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird wie folgt geändert: 1. Die im Abfindungsflurstück 2283 gelegene Teilfläche des Einlageflurstücks 1202 der Beigeladenen zu 1 wird mit Wertzahl 22 bewertet. 2. D

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2014 - 13 A 14.1392

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor I. Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird wie folgt geändert: Im Einlageflurstück 1147 wird bei der an der südlichen Grenze gelegenen Teilfläche statt des Nässeabschlags von -2 N ein solcher von -1 N angesetzt, s

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2014 - 13 A 14.1390

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor I. Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird wie folgt geändert: 1. Im Einlageflurstück 1086 der Beigeladenen zu 2, soweit es im Abfindungsflurstück 2235 liegt, wird ab der Ostgrenze des Wegs Abfindungsflurstü

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2014 - 13 A 14.1389

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor I. Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird wie folgt geändert: Im Einlageflurstück 1091 des Beigeladenen, soweit es im Abfindungsflurstück 2242 liegt, wird auf der Nordgrenze in einer Tiefe von 90 m ein Hangabschl

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2014 - 13 A 13.1852

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor I. Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird wie folgt geändert: Im Einlageflurstück 883 wird die mit Bodenwertzahl 16 bewertete Fläche in einer Tiefe von 30 m beginnend in einer Entfernung von 55 m ab der Ostgrenze

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2014 - 13 A 14.1111

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor I. Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird wie folgt geändert: In den Einlageflurstücken 838 und 839 des Beigeladenen wird ab der nördlichen Grenze in einer Tiefe von 60 m ein Hangabschlag von -2 H angebracht.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2014 - 13 A 14.1110

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor I. Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird wie folgt geändert: Im Einlageflurstück 742 des Klägers wird ab der nördlichen Grenze in einer Tiefe von 60 m kein Hangabschlag angebracht. II. Die Beklagte hat

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2014 - 13 A 13.1853

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor I. Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird wie folgt geändert: Im Einlageflurstück 1265 der Klägerin wird ab der westlichen Grenze in einer Tiefe von 65 m kein Hangabschlag und ab der östlichen Grenze in einer Tie

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Apr. 2014 - 13 S 14.358

bei uns veröffentlicht am 01.04.2014

Tenor I. Die Verfahren 13 S 14.358 und 13 S 14.558 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. III. Der Antrag auf Durchführung eines selbs

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. Okt. 2016 - 9 B 70/15

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Gründe 1 Die zulässige Beschwerde ist begründet, soweit das Oberverwaltungsgericht nicht nur den Widerspruchsbescheid vom 19. Dezember 2013 aufgehoben, sondern den Bekla

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 05. Nov. 2014 - 7 S 820/12

bei uns veröffentlicht am 05.11.2014

Tenor Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese selbst trägt.Das Verf

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 04. Sept. 2014 - 9a D 72/13.G

bei uns veröffentlicht am 04.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen als Gesamtschuldner eine Gerichtsgebühr von 736,00 Euro sowie die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstrecku

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 09. Dez. 2010 - 7 S 3291/08

bei uns veröffentlicht am 09.12.2010

Tenor Die Klagen werden abgewiesen.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.Das Verfahren ist gebührenpflichtig.Für diese Entscheidung wird zulasten der Kläger ein Auslagenpauschsatz von 200,-- EUR erhoben.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatb

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 15. März 2010 - 9 B 90/09

bei uns veröffentlicht am 15.03.2010

Gründe 1 Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben. 2 1. Verfahrensmä

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 20. Aug. 2008 - 8 A 10406/08

bei uns veröffentlicht am 20.08.2008

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 10. März 2008 abgeändert und der Beklagte verpflichtet, unter Abänderung des Bescheides vom 20. Februar 2006 und des Widerspruchsbescheides vom 5. April 20

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 09. Okt. 2007 - 7 S 2498/03

bei uns veröffentlicht am 09.10.2007

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Der Auslagenpauschsatz wird auf EUR 800,00 festgesetzt.

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 02. Okt. 2007 - 9 K 10/01

bei uns veröffentlicht am 02.10.2007

Tenor Der Widerspruchsbescheid vom 23. Februar 2001 wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Bescheidung an die Widerspruchsbehörde zurückverwiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlic

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(1) Wenn es der Zweck der Flurbereinigung erfordert, können Dienstbarkeiten, Reallasten und Erwerbsrechte an einem Grundstück sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks berechtigen oder die Benutzung eines Grundstücks beschränken...
(1) Wenn es der Zweck der Flurbereinigung erfordert, können Dienstbarkeiten, Reallasten und Erwerbsrechte an einem Grundstück sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks berechtigen oder die Benutzung eines Grundstücks beschränken...