Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV 2010 | § 1 Grundregel der Zulassung
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Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr Inhaltsverzeichnis
Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen ist jeder zugelassen, soweit nicht für die Zulassung zu einzelnen Verkehrsarten eine Erlaubnis vorgeschrieben ist.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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08/04/2016 23:09
Sogar Gehörlosigkeit ist kein Mangel, der generell und allein fahruntauglich macht.
SubjectsFahrerlaubnisrecht
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Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen: 1. (weggefallen)2. § 4 Absatz 1 Nummer 2 (Krankenfahrstühle) Inhaber einer Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle nach § 5 Absatz 4 dieser Verordnung in der bis zum 1. Septem
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4 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 09/08/2016 00:00
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.
III.
Der Streitwert wird für das Berufungszulassungsverfahren auf 5.000,- Euro fes
published on 30/01/2017 00:00
Diese Entscheidung zitiert
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegun
published on 28/01/2016 00:00
Tenor
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 30. Dezember 2015 gegen die Ziffer 1 des Bescheides der Antragsgegnerin vom 21. Dezember 2015 wird wiederhergestellt.
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, den Führ
published on 03/09/2012 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
1
Der Kläger wendet sich gegen das Verbot des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeu
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