Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 177 Eingeschränkte Amtsermittlung; förmliche Beweisaufnahme

(1) Im Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft dürfen von den beteiligten Personen nicht vorgebrachte Tatsachen nur berücksichtigt werden, wenn sie geeignet sind, dem Fortbestand der Vaterschaft zu dienen, oder wenn der die Vaterschaft Anfechtende einer Berücksichtigung nicht widerspricht.

(2) Über die Abstammung in Verfahren nach § 169 Nr. 1 und 4 hat eine förmliche Beweisaufnahme stattzufinden. Die Begutachtung durch einen Sachverständigen kann durch die Verwertung eines von einem Beteiligten mit Zustimmung der anderen Beteiligten eingeholten Gutachtens über die Abstammung ersetzt werden, wenn das Gericht keine Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der im Gutachten getroffenen Feststellungen hat und die Beteiligten zustimmen.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

2 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

2 Artikel zitieren .

Vaterschaftsklärung: Zum Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung

29.12.2014

Das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung geht dem postmortalen Persönlichkeitsrecht des Vaters vor.

Vaterschaftstest: Nachweis durch DNA-Abstammungsgutachten

31.10.2011

Unsicherheit bei Betroffenen über Vaterschaft oft auch nach Vaterschaftstest-OLG Stuttgart vom 30.06.11-Az:17 UF 53/11

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 167a Besondere Vorschriften für Verfahren nach § 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs


(1) Anträge auf Erteilung des Umgangs- oder Auskunftsrechts nach § 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nur zulässig, wenn der Antragsteller an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben. (2) S
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 169 Abstammungssachen


Abstammungssachen sind Verfahren1.auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses, insbesondere der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Anerkennung der Vaterschaft,2.auf Ersetzung der Einwilligung in eine genetisch

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Juni 2012 - XII ZB 218/11

bei uns veröffentlicht am 13.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 218/11 vom 13. Juni 2012 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 78 Abs. 2, 174, 177 In einem Vaterschaftsanfechtungsverfahren ist dem antragstellenden Beteiligten

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 15. Jan. 2019 - 7 K 5732/16

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Entscheidung ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreck

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 15. Jan. 2019 - 7 K 5671/16

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbare

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Nov. 2016 - XII ZB 583/15

bei uns veröffentlicht am 02.11.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 583/15 vom 2. November 2016 in der Abstammungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 166 Abs. 1, 1600 b, 1629 Abs. 2, 1795, 1796 a) Im Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft ist

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 17. Apr. 2015 - 12 UF 217/13

bei uns veröffentlicht am 17.04.2015

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg, Familiengericht, vom 30.09.2013 (Geschäftsnummer 984 F 55/12 (2)) wird zurückgewiesen. Auf die Anschlussbeschwerde der Mutter wird die Kostenentsche

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Okt. 2014 - XII ZB 20/14

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB20/14 vom 29. Oktober 2014 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 178 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 Das postmortale Persönlichkeitsrecht tritt im Falle ein

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 21. März 2013 - 8 UF 4/13

bei uns veröffentlicht am 21.03.2013

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin (Betroffenen) wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Aschersleben vom 04. Dezember 2012 aufgehoben und das Verfahren, auch zur Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, a

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 19. Juli 2012 - 6 WF 360/12

bei uns veröffentlicht am 19.07.2012

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarbrücken vom 12. Juni 2012 - 2 F 407/11 AB - teilweise dahin abgeändert, dass der Antragsteller die gesamten Verfahrenskosten trägt.

Referenzen

Abstammungssachen sind Verfahren1.auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses, insbesondere der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Anerkennung der Vaterschaft,2.auf Ersetzung der Einwilligung in eine genetische...